Gebäudeenergiegesetz: Senkung des Energiebedarfs nicht aus den Augen verlieren
Das Tischlerhandwerk lenkt bei der Diskussion um die Modernisierung von Heizungen den Blick auf die Reduktion des Energiebedarfs von Gebäuden. Die energetische Qualität der Gebäudehülle sei ein entscheidender Faktor.
Bei der Debatte um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) müsse auch über die Gebäudehülle inklusive der Fenster und Türen gesprochen werden, fordert Tischler Schreiner Deutschland (TSD). Die Senkung des Endenergiebedarfs von Gebäuden dürfe nicht aus dem Blick verloren werden, sagt TSD-Hauptgeschäftsführer Martin Paukner. Denn um hochmoderne und sparsame Heizungen wirtschaftlich einsetzen zu können, sei die energetische Qualität der Gebäudehülle und damit auch die Qualität der Fenster und Türen ein ganz entscheidender Faktor.
Schließlich könne es nicht nur um die Umstellung der Energieerzeugung gehen. Essenziell sei auch, dass der Energiebedarf deutlich sinkt. Paukner fordert die Bundesregierung auf, das in ihrer Förderstrategie zu berücksichtigen. "Da sehen wir aktuell allerdings noch Luft nach oben." Sie solle Förderanreize für die Sanierung des Gebäudebestands nach verschiedenen Haupttypen im GEG verankern. "Wo beispielsweise für einen effizienten Betrieb der Wärmepumpe weitergehende Modernisierungsmaßnahmen erforderlich sind, braucht es auch eine extensive Förderung, damit die Gebäude angemessen gedämmt werden", erklärt Paukner.
Energetische Sanierung nicht außen vor lassen
Deswegen dürfe es nicht nur um erneuerbare Energien und den verbleibenden fossilen Energieverbrauch gehen, während die Effizienzgewinne durch Optimierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle außen vor blieben. Der Tischlerverband setzt sich für eine "ausgewogene energetische Gesamtbetrachtung mit einer durchgängigen und technologieoffenen, primär-energetischen Bilanzierung einschließlich der Berücksichtigung der Effizienzgewinne" ein. Dies könne auch eine Alternative zu einem vollständigen Öl- und Gasheizungsverbot sein, das technisch und finanziell ohnehin nicht in jeder Liegenschaft zu erfüllen sei.
Die Änderungspläne zur Ausstellungsberechtigung für Energieausweise lehnt das Tischlerhandwerk ab. Demnach soll neben den bisherigen Qualifikationsanforderungen wie der Kammerprüfung beziehungsweise der Hochschulqualifikation auch eine Prüfung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als Kompetenznachweis zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigen. TSD bezweifelt, dass hier ein gleichwertiges Kompetenzniveau erreicht werden kann, wie es durch die Kammerprüfung nachgewiesen wird, für die der erfolgreiche Abschluss einer Meisterprüfung Voraussetzung ist.
Quelle: TSD
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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