Gebäudeenergiegesetz: Politik soll für Klarheit sorgen
Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung dafür gesorgt hat, dass das GEG nicht mehr vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet wird, fordern ZVSHK und BDH ein "Ende der Hängepartie".
Das Bundesverfassungsgericht hat die zweite und dritte Lesung und damit die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundestag in einem Eilverfahren gestoppt. Damit kann das Gesetz nicht mehr wie eigentlich von der Bundesregierung geplant nicht mehr vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden. Nun folgt die Abstimmung voraussichtlich erst im September.
Mit Blick auf das Urteil zum GEG fordern die Spitzenverbände der Heizungsbranche, Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) und Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), die Politik auf, "schnellstmöglich für Klarheit zu sorgen".
Wachsende Verunsicherung
Die politisch verursachte Hängepartie gehe in die Verlängerung und mit ihr die Verunsicherung der Verbraucher und der gesamten Wertschöpfungskette, erklärt BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt. Damit herrsche weiterhin Verunsicherung in einem Markt, der in den letzten drei Jahren über 30 Prozent zugelegt hat und in dem der Absatz von Heizsystemen, die erneuerbare Energie einkoppeln, um über 300 Prozent überproportional gewachsen ist.
"Die Heizungsbauerbetriebe sind seit Monaten mit einer wachsenden Verunsicherung ihrer Kunden konfrontiert. Eine rechtssichere Beratung über Modernisierungsoptionen im Heizungskeller bleibt mit der von der Ampelkoalition zu verantwortenden Hängepartie in Sachen GEG weiter nicht möglich", ergänzt ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Helmut Bramann. Es sei zu befürchten, dass selbst modernisierungswillige Anlagenbetreiber jetzt ihre Investitionsentscheidung aufschieben werden.
Die Verbände fordern die Politik auf, für nachhaltig attraktive und verlässliche Förderbedingungen zu sorgen. Die neue Förderung müsse spätestens Anfang 2024 in Kraft treten. Um bis zum Starttermin keinen Stillstand im Markt auszulösen und den bestehenden zu überwinden, solle ein Wahlrecht für alle Antragsteller vom Zeitpunkt der Verabschiedung des GEG bis zum Starttermin der neuen Förderbedingungen eingeführt werden.
Wahl der besseren Förderbedingungen
Dieses Wahlrecht solle es den Bürgern erlauben, sich auch nachträglich für die jeweils besseren Förderbedingungen zu entscheiden. Bezüglich der Höhe der maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch fordern ZVSHK und BDH eine Anhebung auf 45.000 Euro.
Der GEG-Entwurf sieht derzeit eine Halbierung der förderfähigen Investitionskosten von 60.000 Euro auf 30.000 Euro vor. Dies führt bei Investitionen über 37.500 Euro für den Kauf und Einbau einer neuen Heizung auch bei einem Fördersatz von 50 Prozent zu einer Reduzierung der absoluten Förderbeträge gegenüber der heutigen Regelung.
"GEG immer noch reparaturanfällig"
"Die Ampel hat dem Klimaschutz mit ihrem Vorgehen einen Bärendienst erwiesen und Misstrauen in der Bevölkerung geschürt. Im Ergebnis erleben die Betriebe des Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerks einen nie dagewesenen Run auf Öl- und Gasheizungen", so Andreas Ehlert, Präsident von Handwerk.NRW. Das zeige, dass die Verbraucher sind extrem verunsichert sind und und sich endlich Verlässlichkeit und Klarheit wünschen.
Aber das Gebäudeenergiegesetz sei noch immer extrem reparaturanfällig. "Unsicherheiten bestehen zum Beispiel bei der Pflicht zum Heizungstausch, wenn die Kommune die Frist zur Erstellung einer Wärmeplanung bis 2026 beziehungsweise 2028 nicht einhalten kann. Auch berechenbare Förderbedingungen lassen auf sich warten."
Gut durchdachte Konzepte entwickeln
In der Sommerpause müssten die Koalitionäre nun gründlich über das Gebäudeenergiegesetz und die Wärmeplanung beraten. "Die Dekarbonisierung des Gebäudesektors wird nur gelingen, wenn wir gut durchdachte Konzepte entwickeln und ökonomische Anreize setzen, Emissionen zu mindern." Dazu gehöre vor allem eine ambitionierte und sektorübergreifende CO2-Bepreisung.
"Mit dem Heizungswechsel allein werden wir die Klimaneutralität bis 2045 jedenfalls nicht erreichen. Wir brauchen Technologieoffenheit. Unabhängig vom weiteren Verlauf im Heizungsstreit können verunsicherte Verbraucherinnen und Verbraucher schon heute für mehr Energieeffizienz in den eigenen vier Wänden sorgen – indem sie zum Beispiel in Fassadendämmung, Fenstererneuerung oder Photovoltaik auf dem Dach investieren."
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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