Gebäudeenergiegesetz: Ampel einigt sich auf Kompromiss
Die Regierungskoalition hat nach zähen Verhandlungen eine Einigung beim Gebäudeenergiegesetz erzielt. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.
"Das Verhandlungsergebnis ist ein gutes und ich bin zufrieden. Damit ist ein wichtiger Meilenstein für die Wärmewende erreicht", sagte Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) nach den abschließenden Verhandlungen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG). Nach langen und schwierigen Diskussionen konnten sich die Regierungsparteien nach einem Spitzengespräch auf einen Kompromiss einigen. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.
Der Kern des ursprünglich geplanten Gesetzes bleibe gewahrt, so Habeck. "Das klare Signal für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen wird gesetzt. Dabei geben wir den Menschen mehr Zeit und verzahnen die kommunale Wärmeplanung besser mit dem Gebäudeenergiegesetz." Zunächst soll das GEG ab Anfang 2024 für Neubauten und Bestandsgebäude gelten. Es soll aber großzügigere Übergangsfristen geben.
Bezugspunkt Wärmeplanung
Das GEG soll mit dem geplanten Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Mit letzterem Gesetz soll eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung starten. Erst wenn diese steht, sollen die Maßnahmen für Bestandsgebäude pflichtmäßig gelten. Spätestens bis zum Jahr 2028 soll es eine bundesweite kommunale Wärmeplanung geben. Liegt keine kommunale Planung vor gelten beim Heizungstausch die Regelungen des GEG noch nicht.
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- Bundesregierung einigt sich auf Eckpunkte zum GebäudeenergiegesetzDann dürfen ab Januar 2024 Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind – auch in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten. Für neue Gebäude in Neubaugebieten gelten die Regelungen des GEG direkt ab Anfang Januar 2024. Der Verkauf darf ab dann auch nur in Verbundung mit einer Beratung stattfinden. Darin soll der Käufer über mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und Unwirtschaftlichkeiten aufgeklärt werden.
Praxistaugliche Optionen
Jörg Dittrich Foto: © André Wirsig / HWK DresdenFür den Umstieg auf ein klimaneutrales Heizungssystem sollen verschiedene praxistaugliche Optionen möglich sein. Vermieter sollen Anreize erhalten, ihre Heizungssysteme zu modernisieren, Mieter sollen dabei nicht überlastet werden. Der Gesetzgeber will dazu die Förderbedingungen weiterentwickeln und Bedürfnisse und soziale Härtefälle möglichst passgenau berücksichtigen. Die Regelung zur 80-Jahres-Grenze will die Bundesregierung überarbeiten und plausibler gestalten.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht wichtige Forderungen des Handwerks erfüllt. Entscheidend sei nun das Gesetz zügig "sachgerecht" zu formulieren. "Bei den Änderungen am Gesetzentwurf zum GEG wurden zentrale Forderungen des Handwerks aufgegriffen: Dazu gehört etwa die richtige Reihenfolge, wonach erst beim Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung die Verpflichtung zum Einsatz von 65 Prozent erneuerbaren Energien greift", so der Kommentar des ZDH-Präsidenten Jörg Dittrich.
"Technologieoffenheit ist richtig"
Das entzerre die Fristen und dürfte auch dazu führen, dass die kommunale Wärmeplanung und deren rechtliche und politische Vorgaben für Bestandsgebäude richtigerweise vorangeht. "Auch ist das Bekenntnis zu einer echten Technologieoffenheit richtig und positiv. Dass insbesondere Holzpellets und die Nutzung von Holzabfällen für holzverarbeitende Betriebe weiter möglich sind, ist gut und wichtig." Anstelle einer altersorientierten Grenze empfiehlt Dittrich, eher auf die Bonität abzustellen und das Förderkonzept daran zu orientieren.
Helmut Bramann Foto: © https://www.christoph-papsch.de/Auch das SHK-Handwerk begrüßt die Einigung innerhalb der Koalition. "Die von uns wiederholt mit pragmatischen Verbesserungsvorschlägen eingebrachten Erfahrungen des umsetzenden Fachhandwerks wurden endlich zum Teil aufgegriffen", erklärt Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima. Technologievielfalt, die einen gleichberechtigten Einsatz aller Erfüllungsoptionen mit erneuerbaren Energieträgern ermögliche, und pragmatische Übergangsfristen in enger Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung seien wichtige Schritte in die richtige Richtung.
Bürokratie vermeiden
Die Umsetzung müsse nun mit möglichst geringem bürokratischen Belastungen einhergehen. Möglichst einfache Verfahren zur Beratung und zum Nachweis der Einhaltung der Erfüllungsoptionen mit einer zum neuen GEG passenden Förderkulisse vor Inkrafttreten des GEG, seien hierfür zwingend erforderlich. "Bundestag und Bundesregierung sind nun gefordert zügig zu liefern, damit ein Abriss auf dem Umsetzungsweg der Treibhausgasneutralität im Gebäudebereich vermieden wird."
Marcus Nachbauer Foto: © BVB Cornelis GollhardtEs sei gut, dass die Ampelkoalition für mehr Klarheit in der Diskussion zum Gebäudeenergiegesetz gesorgt hat. "Vor allem die von uns geforderte engere Verzahnung zwischen der kommunalen Wärmeplanung und dem Gebäudeenergiegesetz war und ist notwendig" sagt Marcus Nachbauer, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft. Die entzerrten Übergangsfristen hätten schon zu einem lauten Aufatmen der Gebäudeeigentümer und Betriebe geführt.
Gesetz zügig verabschieden
"Jetzt stimmt die Reihenfolge, denn in Kenntnis der kommunalen Wärmeplanung können die Eigentümer tatsächlich beurteilen, welche Energieversorgungslösung die beste für ihr Gebäude ist." Oberstes Gebot bleibe die Technologieoffenheit, die konsequent im parlamentarischen Verfahren umgesetzt werden müsse, damit für jedes Gebäude die wirtschaftlichste, klimafreundliche Heizungstechnologie genutzt werden kann. "Jetzt muss das Gesetz noch zügig verabschiedet werden, damit wir uns endlich der Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz widmen können, die bisher völlig hinten runtergefallen ist."
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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