Große Unternehmen haben nun Zeit bis zum 30. Dezember des nächsten Jahres, um die mit der Verordnung vorgeschriebenen Pflichten zu erfüllen. Stichtag für kleine Betriebe ist der 30. Juni 2026.

Große Unternehmen haben nun Zeit bis zum 30. Dezember des nächsten Jahres, um die mit der Verordnung vorgeschriebenen Pflichten zu erfüllen. Stichtag für kleine Betriebe ist der 30. Juni 2026. (Foto: © kalinavova/123RF.com)

Vorlesen:

Entwaldungsverordnung tritt später in Kraft

Handwerkspolitik

Die EU-Entwaldungsverordung soll ein Jahr später in Kraft treten. Das Europäische Parlament hat das jetzt beschlossen. Das Handwerk fordert, dass KMU nicht unverhältnismäßigen mit Berichts- und Sorgfaltspflichten belastet werden.

Ein Erfolg für viele Interessenvertreter: Die EU-Entwaldunsverordnung wird ein Jahr später gelten als ursprünglich geplant. Das Europäische Parlament stimmte jetzt einem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission zu. Große Unternehmen haben nun Zeit bis zum 30. Dezember des nächsten Jahres, um die mit der Verordnung vorgeschriebenen Pflichten zu erfüllen. Kleine Betriebe haben sechs Monate mehr Zeit. Stichtag für sie ist der 30. Juni 2026. "Unternehmen könnten dann besser sicherstellen, dass in der EU verkaufte Produkte nicht von abgeholzten Flächen stammen", heißt es aus dem Parlament.

Ziel der Verordnung ist es, sicherzustellen, dass inner- und außereuropäisch relevante Erzeugnisse, die Rohstoffe wie Holz, Kakao, Rind, Kaffee und Soja enthalten, nicht zur Entwaldung beitragen. Das Gesetz verlangt dafür eine lückenlose Berichterstattung entlang der Wertschöpfungskette. Aus Sicht des Handwerks ist die beschlossene Verschiebung ein richtiger Schritt. "Es ist positiv, dass das Europaparlament dafür gestimmt hat, den Anwendungsstart der EU-Entwaldungsverordnung um zwölf Monate zu verschieben", sagt Holger Schwannecke

Das könnte Sie auch interessieren:

Dieser Schritt sei unausweichlich gewesen, weil die Voraussetzungen für die Anwendung des Gesetzes schlichtweg nicht erfüllt sind. "Rat und Parlament müssen sich in der verbleibenden Zeit bis zum Anwendungszeitpunkt am 30. Dezember 2024 jetzt dringend einigen, um Rechtssicherheit für Handwerksbetriebe herzustellen. Kleine und mittelständische Handwerksbetriebe müssen unbedingt von unverhältnismäßigen Berichts- und Sorgfaltspflichten entlastet werden – ein Aspekt, der bereits beim EU-Lieferkettengesetz vernachlässigt wurde.

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: