Ladesäulen: Empörung wegen abgelehnter Förderung
Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen hält Ladesäulen für E-Fahrzeuge von Autohändlern nicht für förderfähig. Der ZDK fordert jetzt eine Anpassung der Förderkriterien.
Autohäuser, deren Antrag auf Fördermittel für die Errichtung von Ladesäulen von der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) abgelehnt wurde, sind empört. Die BAV gibt als Ablehnungsgrund an, dass die Autohändler sich bereits gegenüber den jeweiligen Herstellern ihrer Marken dazu verpflichtet hätten, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu errichten. Es könne keine Förderung für Ladeeinrichtungen geben, die ohnehin errichtet würden, – das verstoße gegen das haushaltsrechtliche Subsidiaritätsprinzip.
Förderkriterien anpassen
Jürgen Karpinski, Präsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), hat sich deswegen schriftlich an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gewandt und ihn gebeten, die geschilderte Behandlung von Förderanträgen durch die BAV prüfen zu lassen. Außerdem schlägt Karpinski vor, die Förderkriterien für das Errichten von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge so anzupassen, dass vertragliche Verpflichtungen gegenüber Automobilherstellern die Förderfähigkeit unberührt lassen.
Unbegreifliche Ungleichbehandlung
Aus Sicht des ZDK darf es für die Förderfähigkeit keinen Unterschied machen, ob ein Betrieb von seinem Hersteller Vorgaben erhalte oder nicht oder ob es sich um einen markenungebundenen Betrieb handle, der nicht verpflichtet ist, Ladesäulen zu errichten. Entscheidend müsse sein, ob der Betrieb auf eigene Kosten eine im öffentlichen Interesse liegende Ladeeinrichtung bereitstelle. "Die Ablehnungsgründe haben zu recht für Empörung gesorgt und sind weder uns noch einem kleinen oder mittelständischen Betrieb begreiflich zu machen", so der ZDK-Präsident.
Quelle: ZDK
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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