Foto: © Constanze Knaack-Schweigstill
HWK Trier | November 2024
Ruhe und Geduld sind seine Geheimwaffen
Der Lehrling des Monats der Handwerkskammer Trier heißt Jonas Bastgen. Er ist der einzige Büchsenmacherlehrling in der Region Trier.
Der ZDB hatte sich für einen Stopp des Entwurfs zur Änderung der Gefahrstoffverordnung eingesetzt. Nach dem Beschluss im Bundeskabinett hofft der ZDH nun auf Änderungen vom Bundesrat. (Foto: © auremar/123RF.com)
Vorlesen:
August 2024
Der ZDH kritisiert nach der Verabschiedung im Bundeskabinett die geplante Novellierung der Gefahrstoffverordnung. Der ZDB spricht von einem schwarzen Tag für den Arbeits- und den Umweltschutz.
Ohne Aussprache hat das Bundeskabinett den vom Bundesarbeitsministerium vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen beschlossen. Bereits im Vorfeld hatte der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) den Entwurf scharf kritisiert und Änderungen gefordert. Die Forderungen bleiben nach der Entscheidung des Kabinetts zunächst ungehört.
Forderungen des ZDBHier lesen Sie mehr über die Kritik des Baugewerbes.Nun meldet sich auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zu Wort und greift die Kritik des ZDB auf: "Das Handwerk kritisiert, dass die Erkundungspflicht für Veranlasser von Bau- und Sanierungsvorhaben gestrichen wurde", erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.
"Aus unserer Sicht ist es für die ausführenden Gewerke unabdingbar, dass der Veranlasser einer Baumaßnahme vor deren Beginn erkundet, ob und welche Gefahrstoffe bei Ausführung der Arbeiten zu erwarten sind. Die jetzige Regelung ist praxisfern und nicht umsetzbar." Asbest und weitere in früheren Jahrzehnten verbaute Gefahrstoffe seien ein gesamtgesellschaftliches Problem.
Die Verantwortung für die Beseitigung dieser Altlasten könne nicht ausschließlich auf die ausführenden Betriebe der Bauwirtschaft abgewälzt werden. Schwannecke: "Der ZDH sowie die gesamte Bauwirtschaft hatten sich im nationalen Asbestdialog erfolgreich für eine Erkundungspflicht seitens des Veranlassers eingesetzt. Diese fand sich auch in den Vorentwürfen der Gefahrstoffverordnung wieder."
Es sei nicht zu verstehen, dass die Bundesregierung nun die Bringschuld des Veranlassers in eine Holschuld des Unternehmers umgewandelt hat. Der jetzt vorgesehene Beitrag des Veranlassers, nur über Baujahr und Nutzungsgeschichte informieren zu müssen, sei nicht ausreichend.
Eine stärkere Einbeziehung des Veranlassers sei zwingend erforderlich, damit der sich nicht seiner Verantwortung als Inhaber der Gefahrenquelle entziehen kann und es seine Verpflichtung ist, keine Arbeiten zu beauftragen und durchführen zu lassen, wenn mögliche Gefahrensituationen nicht abgeklärt sind.
Schwannecke fordert: "Hier muss dringend im Interesse des Gesundheitsschutzes der Baubeschäftigten sowie der Bewohner betroffener Gebäude nachgebessert werden." Der ZDH appelliert an die Länder, sich im zustimmungspflichtigen Bundesrat für Änderungen im Sinne des Handwerks einzusetzen.
Nach der Entscheidung des Bundeskabinetts spricht der ZDB von einem schwarzen Tag für den Arbeits- und den Umweltschutz. "Statt Bauherren in die Verantwortung zu nehmen für ihre Sanierungsprojekte, sollen unsere Betriebe und Beschäftigten nun allein sicherstellen, dass sie sich nicht einem erhöhten Gesundheitsrisiko aussetzen. Das ist realitätsfern und ein absolutes No-Go", so Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa.
Die meisten Firmen seien gar nicht in der Lage, eine Asbestuntersuchung fachkundig durchzuführen. Auch sei es nicht auszuschließen, dass manche Beschäftigte die Gefahr unterschätzen. "Unsere Leute werden einem unnötigen Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Die Gefahrstoffverordnung setzt neue Maßstäbe der Verkehrtheit, indem sie den Klimaschutz über den Arbeits- und Umweltschutz stellt." Auch der ZDB hofft nun auf Änderungen der Länderkammer.
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Kommentar schreiben