"Mit der Novellierung der Verordnung sollten endlich auch Bauherren stärker in die Asbesterkundung eingebunden werden, da die Baufirmen auf verlässliche Angaben über Asbestaltlasten angewiesen sind, um die notwendigen Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen zu ergreifen", erklärt Felix Pakleppa.

"Mit der Novellierung der Verordnung sollten endlich auch Bauherren stärker in die Asbesterkundung eingebunden werden, da die Baufirmen auf verlässliche Angaben über Asbestaltlasten angewiesen sind, um die notwendigen Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen zu ergreifen", erklärt Felix Pakleppa. (Foto: © Robert de Jong/123RF.com)

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Gefahrstoffverordnung: ZDB fordert Gesundheitsschutz für Bauarbeiter

Handwerkspolitik

Das Baugewerbe warnt davor, dass die Regelung in ihrer jetzigen Form Klimaschutzziele gegen die Gesundheit von Bauarbeitern ausspielt. Der ZDB fordert einen Stopp der Verordnung.

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) fordert erneut einen Stopp des aktuellen Entwurfs für eine neue Gefahrstoffverordnung, die regelt, wer bei einer Gebäudesanierung für die Asbestüberprüfung verantwortlich ist. Der Verband warnt davor, dass die Regelung in ihrer jetzigen Form Klimaschutzziele gegen die Gesundheit von Bauarbeitern ausspielt.

"Mit der Novellierung der Verordnung sollten endlich auch Bauherren stärker in die Asbesterkundung eingebunden werden, da die Baufirmen auf verlässliche Angaben über Asbestaltlasten angewiesen sind, um die notwendigen Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen zu ergreifen", erklärt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa.

"Verordnung gefährdet Schutzziele"

Das seien die Erkenntnisse des nationalen Asbestdialogs, über die Politik, Arbeitsschutz-Institutionen sowie die Bau- und Immobilienwirtschaft über zehn Jahre beraten haben. Der neue Verordnungsentwurf sehe aber vor, dass sanierungswillige Bauherren lediglich dazu verpflichtet werden, alle Ihnen vorliegenden Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte über mögliche Gefahrstoffe bereitzustellen. 

Seien keine Asbest-Informationen über den früheren Bau oder Umbau des Objektes vorhanden, solle der Bauherr auch nicht verpflichtet werden, eine Untersuchung vornehmen zu lassen. "Das Ziel der Verordnung, der Schutz der Beschäftigten und der Umwelt, kann so nicht erreicht werden", betont Pakleppa.

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Sanierungen teurer und verzögert

"Stattdessen sollen nun allein die Baufirmen verantwortlich gemacht werden. Beginnen sie mit einer Sanierung, müssen sie selbst jeweils das Gebäude auf Asbest untersuchen. Wenn mehrere Gewerke an einer Sanierung arbeiten, was fast immer der Fall ist, müsste jede Firma sich für ihren Bereich absichern und eine eigene Überprüfung beauftragen." 

Unterm Strich würden Sanierungen so teurer, verzögern sich oder würden möglicherweise nicht sachgerecht ausgeführt. Die im Asbestdialog getroffenen Absprachen könnten jetzt Makulatur werden. "Wir fordern das Kabinett dringend auf, den Verordnungsentwurf zu stoppen. Bauherren müssen mit einbezogen werden in die Untersuchung, ob ein Gebäude asbesthaltige Baustoffe enthält."

"Der Frust in der Branche ist immens"

Die Bundesregierung könnte befürchten, dass Untersuchungspflichten für Bauherren die energetische Sanierung behindern könnten, vermutet Pakleppa. Er sagt: "Dies ignoriert die Tatsache, dass in Zweifelsfällen immer eine technische Erkundung nach Asbest durchgeführt werden muss, wofür der Bauherr letztlich aufkommen muss. Wenn Asbest gefunden wird, verursacht die Sanierung so oder so mehr Kosten."

Deswegen dürfe man aber nicht den Kopf in den Sand stecken. Klimaschutz und Gesundheit dürften nicht auf dem Rücken der Beschäftigten im Baugewerbe gegeneinander ausgespielt werden. "Statt wirklich etwas für den Klimaschutz zu erreichen, werden Bauarbeiter einem unnötigen Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Der Frust in der Branche ist immens", so der ZDB-Hauptgeschäftsführer.

Quelle: ZDB

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Text: / handwerksblatt.de

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