Beratung zur energetischen Sanierung vertagt
Die Hängepartie geht weiter: Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat seine Beratung, bei der ein Kompromiss zur Steuerförderung der energetischen Gebäudesanierung gefunden werden soll, vertagt.
Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die steuerlichen Maßnahmen zum Klimaschutzpaket gehen weiter: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat vertagte seine Beratungen auf den 18. Dezember. Eine Arbeitsgruppe soll bis dahin mögliche Kompromisse prüfen. Der Bundesrat hatte Ende November den Vermittlungsausschuss zu den steuerrechtlichen Maßnahmen des Klimapakets der Bundesregierung angerufen. Das Gesetz soll grundlegend überarbeitet werden.
Das Gesetz sieht eine Anhebung der Pendlerpauschale ab 2021 um fünf Cent auf 35 Cent pro Kilometer sowie die Mobilitätsprämie für Geringverdiener vor. Außerdem reduziert es den Mehrwertsteuersatz ab 2020 für Fahrkarten im Bahnfernverkehr von 19 auf 7 Prozent.
Umweltausschuss sieht Risiken
Vorgesehen sind auch Entlastungen für Wohneigentümer, die energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen sowie ein besonderer Hebesatz, den Kommunen bei der Grundsteuer auf Sondergebiete für Windenergieanlagen festlegen können.
Der Umweltausschuss sah bei der Förderung der energetischen Gebäudesanierung das Risiko, die gesteckten Klimaschutzziele zu konterkarieren, "indem beispielsweise neue fossile Öl- oder Erdgasheizungen bezuschusst werden, sofern sie gegenüber alten Heizungen Energie einsparen".
Fördersystem wird in Frage gestellt
Da der vorgesehene hohe steuerliche Fördersatz den der funktionierenden Programme der KfW übersteige, werde dieses Klima-Förder- und Qualitätssystem ohne Not in Frage gestellt. Deswegen sei die steuerliche Förderung so zu gestalten, dass die Barwerte der Förderung gleich beziehungsweise annähernd gleich ausfallen.
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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