Bundesbauministerin Klara Geywitz.

Bundesbauministerin Klara Geywitz. (Foto: © BMWSB)

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Hauskauf, Neubau, Sanierung: So fördert der Bund

Betriebsführung

2024 waren die Förderprogramme des Bundesbauministeriums für den Neubau, den Haus- und Wohnungskauf sowie für barrierefreie Sanierungen gut nachgefragt. Ein Überblick, was aktuell beantragt werden kann und warum der KfW-Zuschuss zum altersgerechten Umbau auf Eis liegt.

Wer sein Bad altersgerecht umbauen möchte, kann zurzeit keinen Zuschuss von der KfW erwarten. Die Mittel aus dem mit 150 Millionen Euro ausgestatteten Zuschussprogramm Altersgerecht Umbauen (455b) sind fast vollständig ausgeschöpft. Das beliebte Programm für den Umbau von Bädern oder den Abbau von Türschwellen ist Ende 2024 planmäßig ausgelaufen. Nur wer schon eine Förderzugsage hat, wird den Zuschuss noch erhalten. Alternativ kann zurzeit ein zins­verbilligter Kredit bei der KfW beantragt werden. 

"Die Fortführung des Programms im Jahr 2025 ist vom nächsten Bundeshaushalt abhängig, da im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 keine weiteren Mittel vorgesehen waren", meldet das Bundesbauministerium

Andere Programme für den Hausbau oder den Immobilienkauf können nach den Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung weitergeführt werden. Diese seien im Förderjahr 2024 gut angenommen worden, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz. "Besonders beim Bau von Mehrfamilienhäusern wird die Förderung des Bundes nachgefragt, allen voran das Programm Klimafreundlicher Neubau mit seinem Fokus auf langlebiges und nachhaltiges Bauen. 95.000 neue Wohnungen wurden damit seit 2023 gefördert."

Für Familien mit geringen und mittleren Einkommen wurden 2024 zwei neue Förderprogramme zur Unterstützung aufgelegt. Das Programm "Wohneigentum für Familien" und "Jung kauft Alt". Bei beiden würden die Zahlen steigen. Auch die hohe Nachfrage nach dem ausgelaufenen Zuschussprogramm für den barrierefreien Umbau würde zeigen, wie wichtig das Thema Barrierefreiheit im Alter ist. Geywitz: "Wie das Programm zukünftig ausgestaltet werden kann, entscheidet der Haushaltsgesetzgeber."   

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Ein Überblick zu den laufenden Förderprogrammen:

Quelle: Bundesbauministerium

Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Mit dem Programm "Klimafreundlicher Neubau" können der Neubau und der Ersterwerb klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude gefördert werden.

Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können die Förderung durch zinsverbilligte Kredite bei ihrer Hausbank beantragen. Kommunen können Zuschüsse erhalten.

Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.

Bilanz: 2024 wurden für das Programm KFN Förderzusagen in Höhe von rund 6,9 Milliarden Euro erteilt. Insgesamt wurden so Investitionen von 18,4 Milliarden Euro angestoßen. Es wurden 47.247 Wohneinheiten gefördert. Seit Beginn der Förderung im März 2023 konnten fast 95.000 Wohneinheiten gefördert werden. Das Programm hat insgesamt Investitionen von fast 36 Milliarden Euro ausgelöst.

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)

Das Programm KNN fördert klimagerechte und flächeneffiziente Neubauvorhaben. Über eine Baukostenbegrenzung soll bezahlbarer Wohnraum entstehen. Auch der Kauf neuer Gebäude, die bereits gebaut wurden und die Vorgaben erfüllen, kann gefördert werden. Das Programm ist am 1. Oktober 2024 gestartet.

Die Förderung für Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen erfolgt mittels zinsverbilligter Kredite. Kommunen können Zuschüsse erhalten.

Bilanz: Bis Jahresende 2024 konnten 676 Wohneinheiten gefördert werden. Insgesamt wurde ein Zusagevolumen von 68 Millionen Euro erteilt und Gesamtinvestitionen von 171,4 Millionen Euro angestoßen.

Wohneigentumsförderung für Familien (WEF)

Mit dem Förderprogramm "Wohneigentumsförderung für Familien" unterstützt der Bund Familien mit Kindern beim Neubau und Erwerb von neugebautem klimafreundlichem Wohneigentum. Ziel der Bundesregierung ist es, die Wohneigentumsquote zu erhöhen.

Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Das neue Programm soll klimafreundliche Bauprojekte plan- und bezahlbar machen.

Bilanz: Im Jahr 2024 wurde der Bau bzw. der Erwerb von 4.853 Wohneinheiten mit einem Zusagevolumen von 915,4 Millionen Euro bewilligt. Dadurch wurden Gesamtinvestitionen von 2,69 Milliarden Euro angestoßen.

Jung kauft Alt

Mit dem am 3. September 2024 gestarteten Förderprogramm "Jung kauft Alt" werden Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Wohneigentumserwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden unterstützt.

Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Familien können so zum Beispiel in die alte Heimat ziehen, dort ein bestehendes Haus sanieren und gleichzeitig andere Sanierungsförderungen in Anspruch nehmen.

Die Förderung kann mit weiteren Programmen der Sanierungsförderung kombiniert werden.

Bilanz: Im Zeitraum von September 2024 bis Dezember 2024 wurden 223 Förderzusagen mit einem Zusagevolumen von 26,3 Millionen Euro erteilt und dadurch Gesamtinvestitionen von 115,3 Millionen Euro angestoßen.

Förderung genossenschaftlichen Wohnens

Mit dem Förderprogramm für genossenschaftliches Wohnen unterstützt die Bundesregierung Privatpersonen beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen und erleichtert somit den Zugang für potenzielle Mitglieder zu dauerhaft bezahlbarem Wohnen. Weiterhin wird mit dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen das Eigenkapital der Genossenschaften für investive Maßnahmen gestärkt.

Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Voraussetzung ist die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung.

Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Zusätzlich wird ein Teil der Darlehensschuld erlassen (7,5 Prozent Tilgungszuschuss). 

Bilanz: 2024 wurde 346 Förderzusagen mit einem Kreditvolumen von rund 25,3 Millionen Euro im Rahmen des Programms erteilt.

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Text: / handwerksblatt.de

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