Angesichts der Corona-Krise falle der Beschluss der Kommission in eine Zeit großer wirtschaftlicher Unsicherheiten, sagt Daniel Schneider.

Angesichts der Corona-Krise falle der Beschluss der Kommission in eine Zeit großer wirtschaftlicher Unsicherheiten, sagt Daniel Schneider. (Foto: © Olena Kachmar/123RF.com)

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Bäckerhandwerk kritisiert Mindestlohnbeschluss

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hält es für "wenig sachgerecht", in der derzeitigen unsicheren Wirtschaftslage Lohnerhöhungen für zwei Jahre im Voraus festzulegen.

Von der jüngst von der Mindestlohnkommission empfohlenen Anhebung der Lohnuntergrenze in vier Stufen bis Mitte 2022 hält das Bäckerhandwerk nicht viel. Wegen der Corona-Krise seien viele Unternehmen in Schwierigkeiten geraten – ihre Zukunft sei ungewiss. Dabei gebe es je nach Branche und Region große Unterschiede.

Michael Wippler Foto: © Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. / Darius RamazaniMichael Wippler Foto: © Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. / Darius Ramazani

"Der Beschluss der Mindestlohnkommission unterscheidet jedoch nicht nach Branchen oder Regionen. Er sieht erneut pauschale Lohnerhöhungen für die gesamte Wirtschaft vor, ohne spezifisch nach Branchen zu differenzieren. Das sehen wir – gerade in der aktuellen Situation – kritisch", sagt Michael Wippler, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks.

Unsichere Zukunftsaussichten

Beschluss der MindestlohnkommissionMindestlohn soll auf 10,45 Euro steigenAngesichts der Corona-Krise falle der Beschluss der Kommission in eine Zeit großer wirtschaftlicher Unsicherheiten, so Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Bäckerhandverbands. Für das laufende Jahr rechne die Gesamtwirtschaft mit einer schweren Rezession und es sei schwierig belastbare Prognosen für die Zukunft zu machen.

Daniel Schneider Foto: © ZV BäckerhandwerkDaniel Schneider Foto: © ZV Bäckerhandwerk

"Angesichts dessen erscheint es wenig sachgerecht, jetzt schon für zwei Jahre im Voraus Lohnerhöhungen festzulegen – zumal für die Zeit ab Juli 2022 eine so hohe. Unabhängig davon bleibt unsere grundsätzliche Kritik an Einführung und Bestand des gesetzlichen Mindestlohns bestehen: Rechtlich stellt der gesetzliche Mindestlohn unserer Auffassung nach einen unzulässigen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie dar", erklärt Schneider.

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Schaden droht bei Fortsetzung

Die vom Mindestlohngesetz vorgesehene nachlaufende Orientierung an der gesamtwirtschaftlichen Tariflohnentwicklung und damit an rückblickend guten, aber eben vergangenen Jahren, sei in der aktuellen Krise unangemessen, betont Wippler. "Wenn die Mindestlohnentwicklung so weiter fortgesetzt wird, droht Schaden für den Flächentarifvertrag, die Tarifbindung und die Bindekraft von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden."

Quelle: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks

Text: / handwerksblatt.de

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