Bürokratieabbau: Justizministerium zieht Bilanz
Das Bundeskabinett hat den Sonderbericht zum Stand des Bürokratieabbaus des Bundesjustizministeriums beschlossen. Trotz eines seitenstarken Papiers sei die Bilanz doch eher ernüchternd, urteilt das Handwerk.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Bürokratiewahnsinn im Handwerk
Das Bundeskabinett hat den vom Justizministerium vorgelegten Sonderbericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus beschlossen. Der Bericht trägt den Titel "Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode" und liefert einen Überblick über alle abgeschlossenen, laufenden und geplanten Maßnahmen.
"Unsere Unternehmen leiden an einem Bürokratie-Burnout. Dagegen haben wir mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV und einer europäischen Bürokratieabbauinitiative starke Maßnahmen auf den Weg gebracht, sagt Justizminister Marco Buschmann (FDP). Es stehe aber noch mehr auf dem Programm. "Denn Bürokratieabbau ist eine Dauer- und Querschnittsaufgabe für die gesamte Bundesregierung. Wir müssen unsere Unternehmen von ihren bürokratischen Fesseln befreien."
Ernüchterung im Handwerk
Das Handwerk blickt ernüchtert auf das bisher Erreichte und spricht von einem eher geringen Entlastungsvolumen, große Potenziale ungenutzt ließe und die in dieser Legislatur bereits neu eingeführten Belastungen zu kompensieren nicht einmal ansatzweise kompensieren könne. Es sei deswegen überfällig, dass die Entlastungsvorschläge des Handwerks umgesetzt würden. Mit dem angekündigten vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) habe die Bundesregierung die Chance, dies auf den Weg zu bringen.
SonderberichtHier finden Sie den Bericht des Bundesjustizministeriums.Der Bericht des Justizministerium umfasst 66 Seiten und gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil werden Querschnittsmaßnahmen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau aufgegriffen: Beispielsweise würden nun alle neuen Gesetzentwürfe mit einem Digitalcheck auf ihren digitaltauglichen Vollzug geprüft. Auch soll mit dem vom Ministerium geplanten Zentrum für Legistik die praktische Rechtsetzung gestärkt werden. Außerdem erprobten einige Ressorts sogenannte Praxischecks und Reallabore.
Ergänzung für das BEG IV
Im zweiten Teil werden Einzelmaßnahmen nach den entsprechenden Politikfeldern dargestellt. Dabei stehen besonders Digitalisierungsprojekte, Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und der Abbau von verzichtbaren Informationspflichten im Vordergrund. Der Sonderbericht ergänzt den Kabinettbeschluss der Bundesregierung zu einem Eckpunktepapier für das BEG IV. Dazu hatte die Regierung zu Beginn des Jahres eine Verbändeabfrage durchgeführt.
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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