Telefonische Krankschreibung kommt zurück
Wer Symptome einer Erkältung oder eines grippalen Infektes zeigt, kann sich voraussichtlich ab dem 7. Dezember 2023 wieder telefonisch von seinem Arzt krankschreiben lassen.
Wer an einer Erkrankung der oberen Atemwege leidet, kann sich bald wieder nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt krankschreiben lassen. Diese Regelung gilt voraussichtlich erneut ab dem 7. Dezember 2023, meldet die Tagesschau. Das Thema stehe für diesen Termin bereits auf der Tagesordnung des Bundestags. Bis Ende Januar 2024 soll eine Richtlinie vom Gemeinsamen Bundesausschuss erstellt werden, nun geht es wohl im Parlament schneller.
Patient und Arzt müssen sich kennen
Hausärzteverbände hatten angesichts steigender Infektionszahlen eine schnelle Lösung gefordert, die noch bei den Erkältungswellen in diesem Herbst und Winter hilft. Während der Corona-Pandemie hat sich das Verfahren bewährt, nun soll es dauerhaft eingeführt werden. Damals war die telefonische Krankschreibung auf leichte Atemwegserkrankungen begrenzt. Zukünftig sollen alle Krankheitsbilder mit "absehbar nicht schwerem Verlauf" abgedeckt werden. Allerdings müssen die Patientinnen und Patienten den Arztpraxen bekannt sein.
Bis dahin können Patientinnen und Patienten, die an Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Die Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Patienten müssen ihren Arzt also nicht persönlich aufsuchen, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) brauchen.
Unabhängig von der Sonderregelung gilt, dass Versicherte im Rahmen einer Videosprechstunde eine Krankschreibung erhalten können.
Quelle: Tagesschau
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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