Wächst: Die betriebliche Krankenversicherung
Eine betriebliche Krankenversicherung wird immer beliebter. Ende 2018 boten 7.700 Unternehmen eine solche Absicherung an. Doppelt so viele wie noch 2015. Ärger droht jetzt mit dem Jahressteuergesetz.
Rund 7.700 Unternehmen in Deutschland bieten ihren Mitarbeitern eine betriebliche Krankenversicherung an. Damit hat sich die Zahl der Unternehmen innerhalb von drei Jahren verdoppelt. Mehr als 750.000 Arbeitnehmer haben eine zusätzliche Absicherung für den Krankheitsfall, das meldet der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV).
Diese Zusatzversicherung wird in der Regel ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert. Dazu schließt er mit dem Versicherungsunternehmen einen Vertrag für die gesamte Belegschaft. Es gibt auch Modelle, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich die Kosten teilnehmen.
Die Unternehmen nutzen das Instrument auch zur Fachkräftesicherung. Mit solchen Zusatzleistungen können sie bei Talenten punkten. Dachdeckermeister Michael Schneider aus Weimar beispielsweise nutzt die betriebliche Krankenversicherung als eines von vielen Instrumenten zur Mitarbeiterbindung.
Mitarbeiter bekommen schneller Termine beim Facharzt
Typische Angebote (Quelle: PKV):
Zahntarife: Etwa höhere Erstattungssätze bei einem notwendigen Zahnersatz oder professionelle Zahnreinigungen.
Wahlleistungen im Krankenhaus: Bei einem notwendigen Aufenthalt im Krankenhaus erstattet diese Versicherung die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt.
Heilpraktiker: Mit diesem Baustein zahlt die Versicherung die entsprechenden Leistungen.
Sehhilfen: Hier erhalten die Versicherten eine höhere Zuzahlung bei Brillen.Auf die Frage, ob sich das für ihn denn rechnet, sagt er gegenüber dem Infoportal "Chefsache Gesundheit": "Auf jeden Fall. Erstens deswegen, weil das Angebot eben eine hohe Wertigkeit für die Mitarbeiter hat. Der zweite Grund sind kürzere Ausfallzeiten durch die schnellere Organisation von Facharztterminen." Es gebe nichts Schlimmeres als jemanden, der sechs Wochen zu Hause sitzt, nur weil er auf eine Untersuchung warten muss.
Uwe Laue ist Vorsitzender des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV). Er kann nicht nachvollziehen, dass das Bundesfinanzministerium dem jetzt Steine in den Weg legen will.
"Nach dem Entwurf für das Jahressteuergesetz sollen Beiträge des Arbeitgebers zu Leistungen der Zukunftssicherung vom ersten Euro an als steuerpflichtiger Barlohn eingeordnet werden. Damit möchte das Ministerium mehrere Urteile des Bundesfinanzhofs aushebeln, der solche Versicherungen als steuerlich begünstigten Sachlohn ansieht", kritisiert Laue gegenüber der Presse.
Infos gibt es im neuen Portal des Verbandes: chefsache-gesundheitDer Steuervorteil soll nach dem Entwurf aber weiterhin für Tankgutscheine gelten.
Laue weiter: "Es ist weder nachvollziehbar noch akzeptabel, wenn Leistungen zu Gunsten der Gesundheit belastet werden – gleichzeitig aber klimaschädliche Leistungen wie Tankgutscheine steuerlich gefördert werden sollen."
Quelle: PKV
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben