Vom Kind bis zum Rentner: 2022 gibt es mehr Geld vom Bund, um die Inflation ein Stück weit abzufedern.

Vom Kind bis zum Rentner: 2022 gibt es für fast jeden mehr Geld vom Bund, auch um die Inflation ein Stück weit abzufedern. (Foto: © Jozef Polc/123RF.com)

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Das ändert sich zum 1. Juli für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Rentner

Kinderbonus, EEG-Umlage, Mindestlohn, Rentenerhöhung: Zum 1. Juli gibt es eine ganze Reihe von gesetzlichen Neuregelungen, die auch Selbstständige im Handwerk und deren Mitarbeiter betreffen. Ein Überblick.

Die Neuregelungen im Überblick.

Gesetzlicher Mindestlohn 

Am 1. Juli steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 10,45 Euro die Stunde, bevor er dann am 1. Oktober bei 12 Euro liegt. Das hat auch Konsequenzen für Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen. Mehr dazu lesen Sie hier

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld  

Kurzarbeitergeld soll weiterhin gezahlt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebs von Arbeitsausfall betroffen sind. Die Regelung wird zum 30. September 2022 verlängert. Hintergrund ist der Ukraine-Krieg. Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2022 in Kraft. Weitere Informationen haben wir hier zusammengefasst

EEG-Umlage fällt

Stromkunden müssen ab 1. Juli keine EEG-Umlage mehr zahlen. Damit fällt die EEG-Umlage früher weg als ursprünglich geplant. Die Stromanbieter müssen die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben, schreibt die Bundesregierung. Ein entsprechendes Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage ist am 28. Mai 2022 in Kraft getreten.

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Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden zahlte 2021 noch 227,50 Euro für die EEG-Umlage. 2022 werden es wegen der Absenkung zum 1. Juli über das Jahr gerechnet nur noch 65 Euro sein. 2023 wird die Absenkung auf null dann voll wirksam, rechnet das Bundeswirtschaftsministerium vor.

Grundsteuer

Ab Juli können Grundstücksbesitzer die Feststellungserklärung für die Neuberechnung der Grundsteuer bei "Elster" hochladen.

Höhere Renten

Die Renten steigen zum 1. Juli 2022: im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Außerdem wird der sogenannte Nachholfaktor wieder eingesetzt. Auch bei Erwerbsminderungsrenten gibt es Verbesserungen.

Akuthilfen für pflegende Angehörige

Die Akuthilfen für pflegende Angehörige werden bis Ende Dezember 2022 verlängert. Pflegezeit und Familienpflegezeit können so flexibler gestaltet werden. Auch können im Akutfall bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.

Pfändungsfreigrenze

Der pfändungsfreie Grundbetrag für Arbeitseinkommen wird ab dem 1. Juli 2022 um 6,2 Prozent auf 1.330,16 Euro angehoben. Arbeitgeber sind zur automatischen Beachtung der neuen Freibeträge verpflichtet. Mehr Informationen dazu lesen Sie > hier.

Corona-Tests

Zum 30. Juni tritt die neue Coronavirus-Testverordnung in Kraft. Bürgerinnen und Bürger müssen sich in bestimmten Fällen mit drei Euro an einem Test beteiligen. Es soll aber weiterhin eine flächendeckende Infrastruktur für Bürgertests geben.

Transparenzregister

Zum 30. Juni ist für jede GmbH die Meldung zum Transparenzregister fällig. Wer die Frist versäumt, muss mit Bußgeld und Rückforderung der Coronahilfen rechnen. Lesen Sie > hier mehr!

Sofortzuschlag für Kinder

2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder gibt es in Deutschland. Sie erhalten ab Juli monatlich 20 Euro zusätzlich. Dieser Sofortzuschlag wird ohne weiteren Antrag unbürokratisch ausgezahlt, betont die Bundesregierung.

Einmalzahlung für Erwachsene

Erwachsene Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten einmalig 200 Euro. Man will so "besondere Härten aufgrund der Pandemie und steigender Lebenshaltungskosten abfedern".

Einmaliger Kinderbonus 2022

Für jedes Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat, gibt es einen Einmalbonus von 100 Euro. Er soll Familien in Zeiten außergewöhnlicher Belastungen helfen und die stark angestiegenen Preise abfedern. Der Kinderbonus wird ab Juli ausgezahlt. Er muss nicht extra beantragt werden.

Die 300 Euro Energiepreispauschale für Berufstätige gibt es dann ab September 2022.

Mieterhöhungen

Zum 1. Juli 2022 treten Mindestanforderungen an Mietspiegel in Kraft, um für die Mieter mehr Rechtssicherheit zu erreichen. 

Online-Verträge einfach kündigen

Am Telefon aufgeschwatzte Verträge – etwa Energielieferverträge oder Zeitungs-Abos – sowie überlange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gehören bereits der Vergangenheit an. Im Online-Bereich reichen oft wenige Klicks, um Verträge abzuschließen. Neu ist ein Button als unkomplizierte Kündigungsmöglichkeit. Das alles regelt das Gesetz für faire Verbraucherverträge.

Rücknahmepflicht für Elektro-Altgeräte 

Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern sind zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet. Das gilt, wenn sie selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Für kleine Elektro-Altgeräte ist dies verpflichtend – unabhängig vom Neukauf eines Gerätes, für größere Altgeräte gilt dies beim Kauf eines entsprechenden neuen Gerätes. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wird ab dem 1. Juli 2022 entsprechend geändert.

Pfandregel

Zum 1. Juli gibt wird die Pfand-Regel ausgeweitet. Fast alle Getränkeverpackungen sind dann pfandpflichtig: Von Frucht- und Gemüsesäften in PET-Flaschen bis hin zum Prosecco in der Dose. Durch die Pfandregelung sollen mehr Einwegkunststoffe und Aluminium gesammelt und dem Recycling zugeführt werden, berichtet die Verbraucherzentrale. 

Verpackungsregister

Egal, mit welcher Verpackung ein Betrieb seine Waren in Verkehr bringt, er muss sich bis zum 1. Juli im Verpackungsregister LUCID registrieren. Lesen Sie > hier mehr!

Telefonieren im Ausland ohne Zusatzkosten

Im Ausland telefonieren, im Internet surfen oder Kurznachrichten ist auch weiterhin ohne zusätzliche Kosten möglich. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben einer Verlängerung der geltenden Regelungen für das Roaming zu Inlandspreisen bis 2032 zugestimmt. Die EU-Verordnung gilt in der EU sowie den EWR-Staaten.

Soziales Grundsicherung: Sanktionen für ein Jahr ausgesetzt

Jobcenter dürfen vom 1. Juli 2022 bis zum 1. Juni 2023 bei Pflichtverletzungen keine Sanktionen gegen Arbeitssuchende erlassen. Damit geht die Bundesregierung einen Zwischenschritt auf dem Weg zu einem Bürgergeld. Wird dieses eingeführt, werden auch Sanktionen und Mitwirkungspflichten neu geregelt.

100 Milliarden Euro für die Bundeswehr

Der Bundestag und der Bundesrat haben dem Sondervermögen zugestimmt. Für umfassende Investitionen in die Bundeswehr stehen 100 Milliarden Euro bereit.

Quellen: Bundesregierung; Verbraucherzentrale; DHB

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Text: / handwerksblatt.de

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