Regierung sagt Schwarzarbeit den Kampf an
Der Gesetzentwurf zur stärkeren Bekämpfung der Schwarzarbeit wurde vom Finanzausschuss beschlossen. Das Baugewerbe sieht Licht und Schatten.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Offensiv gegen Schwarzarbeit
Der Finanzausschuss hat weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beschlossen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte der Ausschuss am 14. Dezember dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung" zu. Die Linke enthielt sich. Die Koalitionsfraktionen hatten zuvor noch einige Änderungen vorgenommen.
Der Entwurf sieht neue Kompetenzen für die Behörden der Länder vor. So müssen Ausweispapiere in Zukunft nicht nur der Zollverwaltung, sondern auch Bediensteten der zuständigen Landesbehörden vorgelegt werden. Die Landesbehörden erhalten außerdem weitere Prüfungsbefugnisse. Zollbehörden dürfen in Zukunft Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes abfragen. Außerdem sind Verbesserungen in der behördlichen Informationstechnologie geplant.
Eine weitere Maßnahme ist der Ausschluss von Bewerbern, die bereits mit Vorschriften zur Verhinderung von Schwarzarbeit in Konflikt gekommen sind, von der Teilnahme an Ausschreibungen. Bisher wurden solche Bewerber schon von Bauaufträgen ausgeschlossen. Künftig erfolgt auch ein Ausschluss von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
Bauhandwerk: Nur ein kleiner Schritt
"Wir haben den Bundesfinanzminister von Anfang an in der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung unterstützt; daher haben wir auch seinen Vorstoß begrüßt, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die informationstechnologische Ausstattung der FKS zu verbessern und wirkungsvoller auszugestalten," kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, den Beschluss. Der Gesetzgeber sei nun einen ersten kleinen Schritt in diese Richtung gegangen.
"Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind und bleiben das Krebsgeschwür auf dem deutschen Baumarkt. Insbesondere die Kohorten Scheinselbstständiger setzen mit ihren Dumping-Preisen die heimischen Bauunternehmen mit ihren Beschäftigten unter Druck. Dieses zu unterbinden, ist und bleibt Aufgabe des Staates", so Pakleppa.
Daher begrüße das deutsche Baugewerbe den Vorschlag, den Behörden der Länder für die Einhaltung handwerks- und gewerberechtlicher Bestimmungen eigene Prüfungsrechte einzuräumen.
Vor allem die Kommunen müssten bei Anhaltspunkten für Verstöße gegen die Handwerksordnung und die Gewerbeordnung größere Verantwortung übernehmen. Das sei auch die notwendige Konsequenz aus der neuen Gewerbeanzeigeverordnung, von deren schneller und flächendeckender Umsetzung man sich vor allem eine wirkungsvolle Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit verspreche.
Dass der Zoll Verstöße selbst im Ermittlungsverfahren verfolgen darf, begrüßt das Bauhandwerk zwar ausdrücklich. "Das darf aber nicht dazu führen, dass sich die Kontrolltätigkeit der Zollverwaltung auf die Verfolgung von Formalverstößen verlagert", warnte der ZDB-Chef. Denn die neue Strategie risikoorientierter Prüfungen entfalte gerade erste positive Wirkungen und dürfe nicht schon jetzt in Frage gestellt werden.
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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