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HWK Trier | November 2024
Ruhe und Geduld sind seine Geheimwaffen
Der Lehrling des Monats der Handwerkskammer Trier heißt Jonas Bastgen. Er ist der einzige Büchsenmacherlehrling in der Region Trier.
Ermittler prüfen künftig auch Tagelöhnerbörsen, auch Arbeiterstrich genannt. (Foto: © yuttana jeenamool/123RF.com)
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Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhält mehr Befugnisse im Kampf gegen illegale Beschäftigung und Steuerhinterziehung: Der Bundesrat stimmte einem entsprechenden Gesetz zu.
Das jetzt beschlossene Gesetz weitet die Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) aus, die beim Zoll angesiedelt ist. Sie soll Scheinarbeit oder vorgetäuschte Selbstständigkeit, Menschenhandel und Arbeitsausbeutung aufdecken.
Ermittler prüfen künftig auch solche Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch gar nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen - zum Beispiel auf so genannten Tagelöhnerbörsen. Sie verfolgen zudem Fälle von vorgetäuschten Dienst- oder Werkleistungen, die nur dazu dienen, unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten.
Infos zum Thema SchwarzarbeitDie personelle Ausstattung der FKS wird hierzu deutlich ausgebaut. Der Zoll erhält bis 2030 insgesamt 4.360 zusätzliche Arbeitsstellen.
Um Missbrauch von Kindergeld zu verhindern, erhält auch die Familienkasse eigene Prüfungskompetenzen. Neu nach Deutschland zugezogene EU-Bürgerinnen und Bürger sind in den ersten drei Monaten vom Leistungsbezug ausgeschlossen, sofern sie keine inländischen Einkünfte erzielen. Auch laufende Kindergeldzahlungen kann die Familienkasse in begründeten Zweifelsfällen künftig vorläufig einstellen.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Hier klicken und im Volltext lesen → Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
Die Auswirkungen der Schwarzarbeit auf die deutschen Unternehmen sind dramatisch. Jede zehnte Bau- und Handwerksfirma beklagt Umsatzverluste von bis zu 30 Prozent. Hier mehr lesen!
Quelle: Bundesrat
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