Dieselfahrverbote bald auch in Frankfurt
Die Stadt Frankfurt muss ab Februar 2019 ein Dieselfahrverbot einführen, hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden. Das Handwerk fordert die Autohersteller nachdrücklich zur Hardwarenachrüstung auf.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Gezerre um Fahrverbote
Die Stadt Frankfurt am Main muss künftig Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen, damit die Stickoxidbelastung der Luft verbessert wird.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte wegen der Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten geklagt. Das Gericht verurteilte nun das Land Hessen, den Luftreinhalteplan für die Stadt bis zum 1. Februar 2019 fortzuschreiben. Der derzeitige Plan vom Herbst 2011 sehe keine ausreichenden Maßnahmen zur Verbesserung der Luftsituation vor. Die Richter verpflichteten deshalb das Land, Fahrverbote für Diesel einschließlich der Klasse Euro 4 und Benziner der Klassen 1 und 2 bereits ab dem 1. Februar 2019 vorzuschreiben. Für die Dieselfahrzeuge der Klasse Euro 5 soll das Fahrverbot zum 1. September 2019 eingeführt werden.
Als weitere Maßnahme hat das Gericht dem Land aufgegeben, seine Busflotte mit SCRT-Filtern nachzurüsten.
Frankfurt ist bundesweit die dritte Großstadt mit Sanktionen: In In Hamburg gibt es bereits ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge, in Stuttgart sollen ab 2019 Fahrverbote gelten. Im Februar dieses Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass Dieselfahrverbote grundsätzlich zulässig sind.
"Autohersteller müssen sich endlich bewegen"
Handwerks-Generalsekretär Holger Schwannecke sieht das Urteil mit Sorge, es stehe nicht im Einklang mit den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichtes zur Verhältnismäßigkeit. "Die aktuelle Tendenz einiger Verwaltungsgerichte zur sehr kurzfristigen Anordnung von Fahrverboten ist äußerst bedenklich und im Sinne einer nachhaltigen Lösung des Problems nicht zielführend." Um den Prozess der Luftschadstoffreduzierung weiter zu beschleunigen, sei es dringlicher denn je, jetzt rasch die technischen Möglichkeiten für die Hardwarenachrüstung geeigneter Fahrzeuge zu schaffen.
"Es ist Aufgabe der Automobilindustrie, hier schnellstens die technischen Optionen zur Verfügung zu stellen", fordert Schwannecke. "Hier muss sich die Automobilindustrie endlich bewegen und darf sich nicht weiter verweigern." Aufgabe der Bundesregierung sei es, diese Umsetzung von Hardwarenachrüstungen zu flankieren.
Der ZDH-Chef ruft sowohl Autoindustrie, Bundespolitik als auch die Umweltverbände dazu auf, endlich ihre jeweiligen Maximalpositionen im Bereich der Luftreinhaltepolitik aufzugeben und den Weg zu pragmatischen Lösungsmöglichkeiten freizumachen.
Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 6. September 2018, Az.: 4 K 1613/15.WI
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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