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HWK Trier | November 2024
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Bei Geschäftsreisen und Auslandsentsendungen innerhalb von Europa muss eine so genannte A1-Bescheinigung mitgeführt werden. Dieses "Bürokratiemonster" will Niedersachsen abschaffen und startet deshalb eine Initiative im Bundesrat. (Foto: © auremar/123RF.com)
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Bürokratiewahnsinn im Handwerk - Themen-Specials
Oktober 2019
Niedersachsen will eine Initiative im Bundesrat starten und sich damit dafür einsetzen, dass die für Arbeiten und Geschäftsreisen im europäischen Ausland nötige Entsendebescheinigung abgeschafft wird.
"Lieber nach Singapur als nach Belgien." Diesen Stoßseufzer hört Dr. Bernd Althusmann nach Angaben des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums häufiger, wenn er mit Unternehmern spreche. Gemeint sei, dass sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der EU bei einer befristeten beruflichen Tätigkeit im Ausland eine sogenannte A1-Bescheinigung vorweisen müssen. Diese Bescheinigung sei auch unter dem Begriff "Entsendebescheinigung" bekannt.
Im Jahr 2017 seien bundesweit über 300.000 Entsendebescheinigungen ausgestellt worden. Die Bearbeitung durch Krankenkasse, Rentenversicherung oder Berufsständische Versorgungseinrichtung dauere in manchen Fällen mehrere Wochen. Dies sei besonders ärgerlich, wenn der Auslandseinsatz kurzfristig notwendig werde, aber auch erforderlich, wenn der Einsatz nur wenige Stunden dauere oder häufige Einsätze im gleichen EU-Land erfolgen: Die Entsendebescheinigung müsse jedes Mal neu beantragt werden. Auslandseinsätze seien so oft nicht mehr möglich.
Zur Abschaffung des "Bürokratiemonster A1-Bescheinigung" wolle Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann eine Bundesratsinitiative starten. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier habe bereits Interesse signalisiert. Althusmann: "Wenn es für deutsche Unternehmer einfacher ist, eine Maschine in Singapur als in Belgien zu warten, dann stimmt was nicht. Wir brauchen freien Personenverkehr innerhalb der Europäischen Union, gerade für Unternehmen."
Auf Vorschlag des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums sollen Auslandseinsätze von Beschäftigten bis zu 14 Tage ganz ohne Meldung möglich sein. Außerdem solle eine europäische Online-Meldeplattform eingeführt werden, um das Antragsverfahren zu vereinfachen.
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