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HWK Trier | November 2024
Ruhe und Geduld sind seine Geheimwaffen
Der Lehrling des Monats der Handwerkskammer Trier heißt Jonas Bastgen. Er ist der einzige Büchsenmacherlehrling in der Region Trier.
Die unzähligen bürokratischen Hürden stellen die Betriebe vor beinahe nicht zu bewältigende Anforderungen, sagt der Bundesrat. (Foto: © sergeyback/123RF.com)
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Der Bundesrat hat sich zum Bürokratieentlastungsgesetz IV positioniert und schlägt weitere Maßnahmen vor, um speziell den Mittelstand zu entlasten. Das Handwerk erkennt "wichtige Impulse", wünscht sich aber "mehr politischen Mut" zum Bürokratieabbau.
"Die Bundesrepublik fällt im internationalen Wettbewerb immer weiter zurück. Ursache hierfür sind vor allem die unzähligen bürokratischen Hürden, die Betriebe vor beinahe nicht zu bewältigende Anforderungen stellen." Der Bundesrat macht in seiner Positionierung zum Bürokratieentlastungsgesetz VI (BEG IV) deutlich, dass die Bürokratiebelastung die Existenz vieler Betriebe gefährdet und die Wirtschaft insgesamt auszubremsen droht. Für eine echte Entlastung der Wirtschaft passiere bislang aber zu wenig.
Die Maßnahmen des Gesetzentwurfs seien zwar ein Schritt in die richtige Richtung, blieben aber den Forderungen in diesem Bereich weit zurück. "Deutschland kommt damit allenfalls auf den Stand anderer Nationen, die insoweit Jahre, wenn nicht gar Jahrzehnte voraus sind", so der Bundesrat. "Mit dem Gesetzentwurf werden lediglich einzelne, zum Teil überschaubar relevante Rechtsbereiche herausgegriffen und minimal dereguliert. Der notwendige und von der Praxis erhoffte grundlegende Wandel bleibt damit aus."
Es brauche mehr, um die deutsche Wirtschaft wieder auf Kurs zu bringen. Deregulierung, Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungsbeschleunigung müssten größer und umfassender gedacht werden. "Aufbewahrungsfristen müssen etwa für sämtliche Buchführungsunterlagen und nicht nur im Handels- und Steuerrecht verkürzt werden – und zwar drastisch. Deutschland braucht eine signifikante Reduktion bestehender Dokumentations-, Nachweis- und Aufsichtspflichten in allen Bereichen und vor allem keine neuen Auflagen."
Schwellenwerte von Betriebsgrößen im Arbeits- und Sozialrecht müssten vereinfacht und harmonisiert werden, um den Mittelstand endlich nachhaltig zu entlasten. Denn besonders kleine und mittlere Betriebe litten unter den kontinuierlich zunehmenden bürokratischen Anforderungen. Trotz des klaren Bekenntnisses für deutlich mehr Bürokratieabbau trägt der Bundesrat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum BEG IV zum großen Teil unverändert mit und sieht auch bei den handwerksrelevanten Maßnahmen keine großen Änderungen vor.
Der Bundesrat sei seinerseits zu zögerlich beim Thema Bürokratieabbau. Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, (ZDH) hätte sich auch von ihm "mehr politischen Mut" gewünscht. "Anstatt den Vorschlag der Bundesregierung zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen von zehn auf lediglich acht Jahre mitzutragen, hätten die Länder gut daran getan, der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zu folgen und eine Verkürzung von zehn auf sechs Jahre zu beschließen. Das hätte Handwerksbetriebe spürbar entlastet."
Erfreulich sei jedoch die Entschließung des Bundesrats speziell zum Bürokratieabbau für den Mittelstand. Schwannecke: "Die vorgeschlagene Abschaffung der Aufbewahrung von Jahresabschlüssen in Papierform oder die automatisierte Meldung der Krankenmeldung an Arbeitgeber durch die Krankenkassen sind nur einige der richtigen Maßnahmen für eine wirksame Entlastung des Handwerks. Der Bundestag ist aufgefordert, die Vorschläge des Bundesrats aufzugreifen und im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes IV umzusetzen."
Der Antrag für die Entschließung kam aus Schleswig-Holstein. Gefordert werden aus Sicht des ZDH "wichtige Impulse zur Entlastung von Handwerksbetrieben". Das gelte vor allem für den Vorschlag, das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erleichtern. Außerdem empfiehlt der Bundesrat wie vom Handwerk angeregt die Prüfung, dass Krankenkassen die Bescheinigung künftig automatisiert an die jeweiligen Arbeitgeber senden. Zusätzlich fordert der Rat die Abschaffung der Papierformerfordernisse für handels- und steuerrechtliche Jahresabschlüsse.
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