Wohnungsbau: Landesregierung bringt Zusatzförderung auf den Weg
NRW stellt 100 Millionen Euro zur Absicherung von Wohnungsbau- und Modernisierungsvorhaben zur Verfügung. Damit will das Land die Folgen des Kriegs in der Ukraine für die Bauwirtschaft abfedern.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung investiert 100 Millionen Euro in Absicherung von Wohnungsbauvorhaben im Land. Davon soll die Bauwirtschaft profitieren, die unter den Folgen des Ukrainekriegs leidet. Das Geld kommt aus dem Sondervermögen "Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine".
Ziel des Programms ist es, die gestiegenen Baukosten mit einem Zuschuss für Hausbauer und Investoren auszugleichen. Damit will NRW gezielt Bauwillige bei der Umsetzung ihrer Bauvorhaben unterstützen, die sie wegen der gestiegenen Kosten in den letzten Monaten zurückgestellt haben. Der besondere Fokus liegt darauf, krisenbedingt entstandene Mehrkosten abzufedern.
Bis zu 80 Prozent Zuschuss
Der Zuschuss beträgt bis zu 80 Prozent der nachgewiesenen krisenbedingten Mehrkosten. Der Zuschuss wird auch für nachgewiesene krisenbedingte Mehrkosten im freifinanzierten Teil des Bauvorhabens gewährt. Für Bauvorhaben, für die eine Bewilligung aus der öffentlichen Wohnraumförderung im Förderjahr 2022 und 2023 vorliegt, kann ein Ergänzungszuschuss beantragt werden.
Das gilt auch für Modernisierungsvorhaben. Damit können auch solche Vorhaben umgesetzt werden, die wegen der massiven Verschlechterung der Investitionsbedingungen auf die Zeit nach 2023 verschoben oder ganz eingestellt worden sind. Die Förderung kann bei den örtlichen Bewilligungsbehörden beantragt werden.
Sicherheit schaffen
"Der Wohnungsneubau und die Modernisierung von Wohnungen stehen landesweit unter massivem Druck: Immer neue und zugleich unklare Anforderungen sowie steigende Baukosten sind Gift für die Immobilien- und Bauwirtschaft. Unsicherheit ist der Feind von Investitionen", sagt Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU).
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen versuche im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Gegenmittel zur Verfügung zu stellen, damit dringend benötigter neuer Wohnraum geschaffen und energetische Modernisierungen zur Erreichung von Klimazielen durchgeführt werden können.
Förderbedingungen
- Der Ergänzungszuschuss kann für Bauvorhaben beantragt werden, für die eine Bewilligung im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen im Förderjahr 2022 oder 2023 erfolgt ist und deren Fertigstellung aufgrund von nachweislich krisenbedingten Mehrkosten gefährdet ist.
- Der Ergänzungszuschuss kann in Höhe von bis zu 80 Prozent der nachgewiesenen krisenbedingten Mehrkosten gewährt werden. Er ist nicht begrenzt auf die Mehrkosten im öffentlich geförderten Teil des Bauvorhabens, sondern wird auch für die nachgewiesenen krisenbedingten Mehrkosten im freifinanzierten Teil des Bauvorhabens gewährt.
- Gleiches gilt für Förderzusagen nach Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen 2022 und 2023.
- Der Ergänzungszuschuss kann auch für Auszubildenden- und Studierendenwohnheime gewährt werden.
Quelle: NRW-Bauministerium
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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