Zehn Regeln zur Bürokratievermeidung
Sowohl die Fraktionen der CDU und Grünen als auch die der FDP im NRW-Landtag setzen sich mit einem Antrag für den Bürokratieabbau ein. Das Handwerk hat dazu Stellung genommen und dabei zehn Thesen zur Bürokratievermeidung aufgestellt.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Bürokratiewahnsinn im Handwerk
Auch im neuen Jahr bleibt die Bürokratiebelastung für die Betriebe ein bestimmendes Thema in der nordrhein-westfälischen Landespolitik. Gleich in der ersten Sitzungswoche geht es in einer Anhörung um verschiedene Anträge, die sich um den Abbau von Bürokratie drehen. Zum einen geht es um den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Grünen im Landtag. Er trägt den Titel: "Für ein zukunftsfestes und klimaneutrales Nordrhein-Westfalen – Übermäßige Bürokratie konsequent abbauen. Wirtschaft entlasten, Wirtschaftsstandort stärken und Transformation beschleunigen".
Ein zweiter Antrag kommt von der FDP-Fraktion und steht unter der Überschrift: "Der Rezession in Nordrhein-Westfalen entgegenwirken – Bürokratieentlastung jetzt umsetzen". Darin identifiziert die Fraktion ein Abflauen der Wirtschaftsleistung in den letzten Monaten. Für dieses Jahr rechnet sie mit einer Rezession, die unter den Bundesdurchschnitt rutschen könnte. "Die schwarz-grüne Landesregierung unternimmt ihrerseits keine strukturellen Maßnahmen, um die nordrhein-westfälische Wirtschaft zu entfesseln", so ihr Vorwurf.
Entlastungsimpuls auf Landesebene
Auf Bundesebene treibe die FDP die Bürokratieentlastung mit einem Maßnahmenpaket voran. Zudem habe das Bundesjustizministerium bereits die Eckpunkte für das Bürokratieentlastungsgesetz vorgelegt. "Auch auf Landesebene muss nun ein entsprechender Entlastungsimpuls in die Wege geleitet werden, um die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Dafür sind zunächst die schlimmsten Bürokratiemonster durch eine Verbändeabfrage unter Einbindung der Clearingstelle Mittelstand zu identifizieren und sodann nach einem Prüfungs- und Priorisierungsprozess abzuschaffen", fordert die Fraktion in ihrem Antrag
Diese Maßnahmen fordert die FDP-Fraktion (Auszug):
- Um Bürokratiebelastungen in Nordrhein-Westfalen messbar zu machen, ist ein kontinuierlicher Bürokratie-Check in Form eines landeseigenen Bürokratiekosten-Index nach Vorbild des Bundes einzuführen.
- Für die Clearingstelle Mittelstand ist ein Initiativrecht einzuführen, damit der Mittelstand Vorschläge für bürokratische Entlastungen frühzeitig bei der Landesregierung platzieren kann.
- Für alle Vorgaben und Vorschriften im Rahmen von Gesetzen und Verordnungen, die Erfüllungsaufwand verursachen, soll eine Befristung eingeführt werden, so dass diese automatisch nach zehn Jahren auslaufen.
- Für alle rechtlichen Regelungen in Nordrhein-Westfalen soll ein One-in-Two-Out- Prinzip verpflichtend werden: Für jede neue Belastung für Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung muss an anderer Stelle für mehr Entlastung gesorgt werden.
- Europa- und bundesrechtliche Vorgaben sollen eins zu eins umgesetzt werden, auf darüberhinausgehende landesspezifische Vorgaben ist zu verzichten.
- Es ist ein Best-Practice-Ansatz einzuführen, der dazu verpflichtet, sich bei allen Regulierungsmaßnahmen an der deutschlandweit einfachsten und unkompliziertesten Lösung zu orientieren.
- Förderbürokratie muss bestmöglich reduziert und sämtliche Förderprogramme und -verfahren transparent, bürokratiearm und effizient für alle Nutzergruppen ausgestaltet werden
- Sämtliche Digitalisierungs-, Standardisierungs- und Automatisierungspotentiale bei Verwaltungsleistungen sind zu heben, um Verwaltungsprozesse radikal zu vereinfachen und Verwaltungsbeschäftigte zu entlasten. Dort, wo diese Potentiale ausgeschöpft sind, müssen bedarfsgerecht und gezielt Fachkräfte gewonnen werden.
- Planungs- und Genehmigungsverfahren in allen Bereichen nachhaltig vereinfachen und beschleunigen.
Auch die Fraktionen der CDU und der Grünen erkennen eine starke Belastung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, von der Nordrhein-Westfalen besonders betroffen sei. "Es ist klarer Wille der Zukunftskoalition von CDU und Grünen, wirtschaftliche Akteure mit einer klugen und fokussierten staatlichen Rahmensetzung zu unterstützen", heißt es im Antrag. Dabei seien auch bürokratische Entlastungen "dringend geboten". Sie seien kurzfristig umsetzbar. Mi einem konsequenten Bürokratieabbau könnten die Rahmenbedingungen für die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen verbessert werden.
Bürokratieabbau bleibe Daueraufgabe
Bürokratie müsse für Betriebe und Beschäftigte geringer, digitaler, schneller und effizienter werden. "Insbesondere der Mittelstand, aber auch Soloselbstständige sollen dabei gute Rahmenbedingungen erhalten." Bürokratieabbau bleibe eine Daueraufgabe. Die Entlastung von Betrieben durch Bürokratieabbau fördere Investitionen, sichere Arbeitsplätze und trage zur Attraktivitätssteigerung des Wirtschaftsstandorts bei. "Mit einem konsequenten Bürokratieabbau stärken wir damit die Wettbewerbsfähigkeit Nordrhein-Westfalens und machen den Weg frei für mehr Investitionen und Innovation."
Diese Maßnahmen fordern die Fraktionen der CDU und Grünen (Auszug):
- Die Landesregierung soll sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV ein Gesamtpaket an branchenübergreifenden Maßnahmen auf den Weg gebracht wird, das die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen auf Bundesebene im Hinblick auf die Entlastungen der Wirtschaft ausrichtet und dafür Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter beschleunigt, Verbesserungen im Steuer- und Handelsrecht herbeiführt, Bürokratiekosten senkt sowie neuen Schwung in die Verwaltungsdigitalisierung und Registermodernisierung bringt.
- Sie soll behördeninterne, verantwortliche Stellen zu schaffen, die die Koordination und Digitalisierung der Prozesse von betroffenen Fachbehörden agil managen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren Verbesserungs- und Vereinfachungsideen unterstützen.
- Sie soll in Nordrhein-Westfalen nach dem Grundsatz "One-in-one-out" arbeiten, um somit den Zuwachs an bürokratischen Belastungen für Unternehmen zu verhindern und bei neuen Regelungsvorhaben eine Überprüfung durchzuführen, welche Vorgaben noch benötigt werden und wo Bürokratiekosten reduziert werden können.
- Sie soll die Verfahrensdauer und -komplexität reduzieren, ohne dass damit eine Absenkung von Standards im Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz einhergeht.
- Sie soll sich dafür einsetzen, dass kleine Unternehmen von übermäßigen Bürokratieanforderungen und Aufzeichnungspflichten gezielt entlastet werden, wobei besonders die Ausweitung von Bagatellgrenzen, der Verzicht auf oder notfalls die Bündelung von Statistikabfragen, die Ausweitung des Prinzips der Änderungsmitteilung sowie eine Begrenzung von Berichtspflichten für das jeweilige Unternehmen umzusetzen sind.
- Sie soll das im Onlinezugangsgesetz 2.0 des Bundes verankerte Prinzip des "Digital-only" schnellstmöglich umsetzen sowie auch alle dahinter liegenden Prozessen vollumfänglich digitalisieren.
- Sie soll das "Wirtschafts-Service-Portal.NRW" als zentrales digitales Zugangstor für die Wirtschaft weiter ausbauen, dabei die medienbruchfreie Digitalisierung der dahinterliegen- den Verwaltungsvorgänge in den Blick zu nehmen, ausreichend zu finanzieren und weitere Verwaltungsleistungen einzubeziehen.
- Der Gründungsprozess soll deutlich beschleunigt und auf das unerlässlich notwendige Maß an Verwaltungsaufwand reduziert werden.
Handwerk.NRW hat anlässlich der anstehenden Anhörung ausführlich zu den Anträgen Stellung genommen. Bürokratiebelastung sei auch aus Sicht des Handwerks ein "bedrückendes und zunehmendes Problem", das trotz vieler Bemühungen um Abbau von Hürden fortbestehe. Dies betreffe nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Verwaltung und Verbraucher. Der Verband begrüße daher alle Bemühungen um Entlastung. "Die Handwerksorganisationen haben auf Bundes- und Landesebene immer wieder konkrete Vorschläge zur Reduzierung der Belastungen vorgelegt."
Wiederholte Vorschläge
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks habe wie auch das nordrhein-westfälische Handwerk und der Unternehmerverband Handwerk NRW in den letzten Jahren wiederholt Vorschläge gemacht. Dazu gehören etwa die Abschaffung der Gebühren für Regelkontrollen im Lebensmittelhandwerk, die Abschaffung der Bonausgabepflicht bei Registrierkassen, die Reduzierung von Dokumentationspflichten, die Verkürzung von Aufbewahrungspflichten, praktikable Aufbewahrungsvorschriften oder die Reduzierung von Statistikpflichten.
Diese zehn Regeln zur Bürokratievermeidung fordert das NRW-Handwerk:
- Kein überbordender Detaillismus: Recht muss einfach, verlässlich und berechenbar sein.
- "Nur einmal": Der Staat darf jede Information von Bürgern und Unternehmen nur einmal anfordern.
- "Mehr regeln, weniger regulieren": Klare Regeln sind besser als Preiseingriffe oder pingelige Detailvorschriften, die das Bürokratiemonster wachküssen.
- "Umsetzung mitdenken": Der Staat darf nur solche Vorschriften machen, deren Einhaltung er als Aufsicht auch tatsächlich selber durchsetzen kann.
- "Auf Eins-zu-eins-Umsetzung beschränken": Bei der Umsetzung von höherrangigem Recht darf nicht draufgesattelt werden.
- "An die Kleinen zuerst denken": Der Staat darf nur solche Vorschriften machen, die auch der kleinste Betroffene einhalten kann.
- "Entlasten statt fördern": Steuerliche und regulatorische Entlastungen helfen dem Mittelstand grundsätzlich mehr als Subventionen, die Innovation hemmen und Fehlanreize auslösen.
- "Verwaltung lernen lassen": Gesetzgeber und Verwaltung können in einer komplexen Welt nicht vorab alles besser wissen, sondern müssen Regulierung und Aufsicht begleitend und kooperativ mit den Anwendern entwickeln und eine offene Fehlerkultur etablieren.
- "Wer bestellt, muss auch bezahlen": Die politische Ebene, die nachgeordneten Ebenen eine Aufgabe zuweist, muss auch konsequent die Kostenverantwortung tragen.
- "Keine Politik der goldenen Zügel": Jede politische Ebene braucht hinreichende Autonomie über Einnahmen und Ausgaben, um eine Abhängigkeit von Förderstrukturen zu vermeiden.
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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