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HWK des Saarlandes | April 2025
Neuer Mitarbeiter im Eventmanagement
Willkommen im Team: Hauptgeschäftsführer Jens Schmitt begrüßte zum 1. April einen Neuzugang in der Handwerkskammer des Saarlandes.
Viele Bäcker hätten wegen des Lockdowns mit erheblichen Umsatzeinbrüchen zu kämpfen. Deswegen müssten sie auch von den Novemberhilfen profitieren, fordert das Bäckerhandwerk. (Foto: © Setsiri Silapasuwanchai/123RF.com)
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November 2020
Das Bäckerhandwerk ist sauer auf die Politik. Zuerst kam das vom heftig kritisierte Gastronomieverbot, nun fühlen sich die Bäcker wegen einer "massiven Förderlücke" benachteiligt.
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks sieht seine Mitgliedsbetriebe bei den von der Bundesregierung geplanten außerordentlichen Wirtschaftshilfen deutlich benachteiligt. Der Verband erkennt eine "massive Förderlücke" und fordert, auch Bäckereicafés wie Restaurants bei den Novemberhilfen zu berücksichtigen. Er setzt sich für die Gleichbehandlung der Bäckerbetriebe ein und empfiehlt ihnen rechtliche Schritte einzuleiten, sollten sie nicht von den Novemberhilfen profitieren können.
"Die von der Bundesregierung versprochenen Hilfen für den November-Lockdown müssen auch den Unternehmen des Bäckerhandwerks zugutekommen", fordert Michael Wippler, Präsident des Bäckerverbands. Die Betriebe seien mit ihren Cafés direkt von den Schließungen betroffen. Da das eigene Café- und Snackgeschäft sowie weiterhin die Belieferung von Hotels und Gaststätten als wichtige Standbeine weggebrochen sind, hätten viele Betriebe mit erheblichen Umsatzeinbrüchen zu kämpfen.
"Wer Bäcker wie Restaurants schließt, muss Bäcker auch wie Restaurants entschädigen. Das ist andernfalls ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz", wettert Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Verbands. "Wenn Restaurants und Hotels 75 Prozent ihres Umsatzverlustes ersetzt bekommen, muss dies ebenfalls für die Bäckergastronomie gelten. Vergleichbare Betriebskonzepte und Umsatzauswirkungen müssen von der Politik auch gleich behandelt werden."
Verschiedene Verwaltungsgerichte, hätten den Lockdown für verhältnismäßig und damit rechtens erklärt, weil der Schließungsschaden zum größten Teil ausgeglichen werde. Andersherum heiße das: "Fällt eine finanzielle Kompensation der erlittenen Verluste weg, ist auch die zwangsweise Untersagung des Geschäftsbetriebes nicht gerechtfertigt", betont Schneider. "Wir haben die Schließungen akzeptiert, weil wir Teil der Lösung sind und die Maßnahmen für geeignet halten, das schnelle Infektionsgeschehen zu bremsen. Sollte die Politik aber an diesem entscheidenden Punkt nicht nachbessern und unsere Betriebe wirtschaftlich und finanziell den klassischen Restaurants gleichstellen, muss das Bäckerhandwerk dagegen klagen."
Quelle: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks
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