"Wir setzen mit den Änderungen, die wir dem Landtag vorgelegt haben, Beschlüsse der Bauministerkonferenz um. Das ist ein Beitrag Sachsens zur bundesweiten Rechtseinheit im Bauordnungsrecht", erklärt Regionalentwicklungsminister Thomas Schmidt.

"Wir setzen mit den Änderungen, die wir dem Landtag vorgelegt haben, Beschlüsse der Bauministerkonferenz um. Das ist ein Beitrag Sachsens zur bundesweiten Rechtseinheit im Bauordnungsrecht", erklärt Regionalentwicklungsminister Thomas Schmidt. (Foto: © sornranison prakittrakoon/123RF.com)

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Neufassung der sächsischen Bauordnung verabschiedet

Handwerkspolitik

Das Landeskabinett hat den Entwurf für die Änderung der sächsischen Bauordnung verabschiedet. Damit soll sie auch dem bundesweiten Bauordnungsrecht angeglichen werden.

Das Landeskabinett in Sachsen hat Änderungen der Landesbauordung verabschiedet und sie dem Landtag zur Beschlussfassung zugeleitet. "Wir setzen mit den Änderungen, die wir dem Landtag vorgelegt haben, Beschlüsse der Bauministerkonferenz um. Das ist ein Beitrag Sachsens zur bundesweiten Rechtseinheit im Bauordnungsrecht", erklärt Regionalentwicklungsminister Thomas Schmidt.

Geplant sind die Erleichterung des seriellen und modularen Bauens durch die Einführung der Typengenehmigung, die Erleichterung des Ausbaus der Mobilfunkinfrastruktur und die Unterstützung der Energiewende durch die Verfahrensfreistellung von Ladestationen für Elektromobilität, die Ausweitung der Verfahrensfreiheit von Garagen und Abstellplätzen auf Fahrradgaragen sowie Abstellplätze für Fahrräder.

Bauen mit Holz fördern

"Gleichzeitig fördern wir mit der Änderung der Bauordnung auch das Bauen mit Holz, um so die Nutzung dieses besonders umweltschonenden und nachhaltigen Baustoffs zu forcieren. So sind erweiterte Regelungen zum Einsatz von Holz für Tragkonstruktionen und Außenwandbekleidungen vorgesehen. Künftig soll Bauen mit Holz in allen Gebäudeklassen bis zur Hochhausgrenze möglich sein", so Schmidt.

Die Verfahrensfreiheit von gartenbau-, land- und forstwirtschaftlichen Vorhaben soll auf Wetterschutzeinrichtungen und Bewässerungsanlagen ausgeweitet werden. Sachsen übernehme auch "bewährte Regelungen anderer Länder". Mit diesen Regelungen reagiere die Landesregierung auf den Bedarf, der in der Land- und Forstwirtschaft besteht.

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Digitalisierung der Bauverwaltung

Geplant ist außerdem, dass mit den Änderungen die rechtlichen Voraussetzungen für die Digitalisierung der Bauverwaltung zu schaffen. Schmidt: "Das wird künftig Anzeigen und Anträge für Baugenehmigungen auf elektronischem Wege ermöglichen. Dies ist zeitgemäß und ein weiterer Schritt zu Bürgerfreundlichkeit und effizienterer Verwaltungsarbeit."

Zudem ist vorgesehen, dass in Zukunft auch Bestandsgebäude mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen. Dafür soll eine Übergangszeit bis Ende 2024 gelten. Bisher galt die Regelung nur für Neubauten sowie bei bauaufsichtlich relevanten, wesentlichen Änderungen oder bei Nutzungsänderungen rechtmäßig errichteter Bestandsbauten.

Erweiterte Pflicht für Rauchwarnmelder

Vorgeschrieben werden die Rauchwarnmelder für alle Aufenthaltsräume, in denen Personen schlafen, sowie für Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen. Die Vorschrift wird nicht nur für Wohnungen gelten, sondern auch für entsprechende Räume in Beherbergungsstätten, Tageseinrichtungen für Kinder, Menschen mit Behinderung sowie alte Menschen, für Krankenhäuser und für Wohnheime.

Quelle: Ministerium für Regionalentwicklung Sachsen

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Text: / handwerksblatt.de

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