Bis 2023 will die Kommission einen neuen Rahmen für die Unternehmensbesteuerung in der EU vorlegen.

Bis 2023 will die Kommission einen neuen Rahmen für die Unternehmensbesteuerung in der EU vorlegen. (Foto: © Paul Grecaud/123RF.com)

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Neue Pläne für die Unternehmensbesteuerung

Die EU-Kommission hat Vorschläge für einen neuen Rahmen für die Unternehmensbesteuerung vorgelegt. Mit ihm soll der europäische Binnenmarkt unternehmensfreundlicher werden.

Die Europäische Kommission hat neue Pläne für die Unternehmensbesteuerung. Sie sollen gewährleisten, dass sich Europas Wirtschaft nach der Corona-Pandemie sowohl kurzfristig als auch auf lange Sicht erholt und es gleichzeitig angemessene öffentliche Einnahmen gibt. Die Kommission will ein "gerechtes und stabiles Unternehmensumfeld" schaffen, das für ein "nachhaltiges Wachstum mit vielen neuen Arbeitsplätzen" in der EU sorgt. 

Bis 2023 will die Kommission einen neuen Rahmen für die Unternehmensbesteuerung in der EU vorlegen und damit den Verwaltungsaufwand verringern, steuerliche Hindernisse beseitigen und die Bedingungen im Binnenmarkt unternehmensfreundlicher gestalten. EU-weit sollen einheitliche Vorschriften für die Unternehmensbesteuerung gelten mit einer gerechteren Aufteilung der Steuerhoheit zwischen den Mitgliedstaaten. Mit den neuen Regeln sollen Steuerschlupflöcher verschwinden, Befolgungskosten sinken und Bürokratiebelastungen reduziert werden.

Steueragenda für die beiden nächsten Jahre

Mit ihrem Vorschlag ersetzt die EU-Kommission auch ihre Pläne für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage. Außerdem wir eine Steueragenda für die beiden nächsten Jahre vorgelegt. Darin enthalten: Maßnahmen zur Förderung von Investitionen und des Unternehmertums. Ziel: besserer Schutz der nationalen Einnahmen und die Unterstützung des ökologischen und des digitalen Wandels. Grundlage dafür ist der Aktionsplan für Besteuerung, den die Kommission im vergangenen Sommer vorgelegt hatte.

Die Maßnahmen sollen Folgendes umfassen:

  • Größere öffentliche Transparenz durch den Vorschlag, dass bestimmte in der EU tätige Großkonzerne ihre effektiven Steuersätze veröffentlichen. Auch wird gegen den Missbrauch von Briefkastenfirmen durch neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung vorgegangen.
  • Unterstützung der Erholung durch Beseitigung der Verschuldungsanreize in der Unternehmensbesteuerung, wodurch die Fremdkapitalfinanzierung von Unternehmen gegenüber der Eigenkapitalfinanzierung begünstigt wird. Mit diesem Vorschlag sollen die Unternehmen dazu veranlasst werden, ihre Tätigkeiten durch Eigen- anstatt durch Fremdkapital zu finanzieren.

Zusätzlich hat die Kommission eine Empfehlung über die steuerliche Behandlung von Verlusten bei inländischen Sachverhalten angenommen. Darin werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Unternehmen den Verlustrücktrag zumindest auf das vorangegangene Geschäftsjahr zu gestatten. Dies soll Betrieben zugutekommen, die in den Jahren vor der Pandemie rentabel waren, sodass sie ihre 2020 und 2021 erlittenen Verluste mit den Steuern verrechnen können, die sie vor 2020 gezahlt haben. Hiervon sollen besonders kleine und mittlere Unternehmen profitieren.

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Das vorgeschlagene Steuerpaket besteht aus drei miteinander zusammenhängenden Initiativen:

Aktionsplan für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie

Der Steuer-Aktionsplan ist ein Maßnahmenpaket aus 25 Initiativen, die die Europäische Kommission bis 2024 umsetzen wird, um die Besteuerung fairer und einfacher zu gestalten sowie besser an moderne Technologien anzupassen. Die Maßnahmen aus dem Steuer-Aktionsplan haben folgende Ziele:

  • Beseitigung steuerlicher Hindernisse und unnötigen Verwaltungsaufwands für Unternehmen im Binnenmarkt. Steuervereinfachungen werden das Geschäftsumfeld verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen steigern und zum Wirtschaftswachstum beitragen.
  • Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Durchsetzung bestehender Steuervorschriften und bei der Verbesserung der Einhaltung der Steuervorschriften, um mit zuverlässigen Steuereinnahmen rechnen zu können.
  • Hilfe für die Steuerbehörden bei der besseren Nutzung vorhandener Daten und dem effizienterem Austausch neuer Daten, um die Durchsetzung von Steuervorschriften verbessern und Steuerbetrug sowie Steuerhinterziehung wirksamer bekämpfen zu können.
  • Stärkung der Rechte von Steuerzahlern durch wachsendes Bewusstsein für EU-Rechte, Vereinfachung ihrer Pflichten und Erleichterungen bei deren Einhaltung.

Überarbeitung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden

Die Kommission hat vorgeschlagen, die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden zu ändern, um die EU-Steuertransparenzvorschriften auf digitale Plattformen auszuweiten. Die Mitgliedstaaten tauschen automatisch Informationen über Einkünfte von Verkäufern auf digitalen Plattformen aus. Dies wird es den nationalen Behörden nicht nur ermöglichen, Situationen zu erkennen, in denen Steuern gezahlt werden sollten, sondern auch den Verwaltungsaufwand für die Plattformen verringern, die sich mit mehreren, unterschiedlichen nationalen Berichtspflichten auseinandersetzen müssen.

Mitteilung über verantwortungsvolles Handeln im Steuerwesen in der EU und darüber hinaus

Die Mitteilung über verantwortungsvolles Handeln im Steuerwesen zielt darauf ab, den Weg der EU zu mehr Transparenz und fairer Besteuerung zu fördern. Dazu zählen ein Reform des Verhaltenskodexes sowie Verbesserungen der EU-Liste der nicht kooperativen Staaten und Gebiete. In der Mitteilung wird auch das Konzept der EU für die steuerliche Unterstützung für Entwicklungsländer im Einklang mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung skizziert.

Quelle: EU-Kommission

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Text: / handwerksblatt.de

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