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HWK des Saarlandes | April 2025
Neuer Mitarbeiter im Eventmanagement
Willkommen im Team: Hauptgeschäftsführer Jens Schmitt begrüßte zum 1. April einen Neuzugang in der Handwerkskammer des Saarlandes.
Es sei zu begrüßen, dass der Beschluss auch die Stilllegung der Emissionszertifikate vorsieht, die durch den Kohleausstieg frei werden, sagt Holger Schwannecke. (Foto: © Olga Gordeeva/123RF.com)
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Januar 2020
Das Kabinett hat das Kohleausstieggesetz verabschiedet. Das Handwerk begrüßt das, fordert aber auch, mittelständische Betriebe bei den Strukturhilfen stärker zu berücksichtigen.
Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält folgende Regelungen:
Mehr zum Kohleausstieg lesen Sie hier"Das vom Bundeskabinett beschlossene Kohleausstiegsgesetz bringt die dringend notwendigen Klärungen bei der Handhabung freiwerdender Emissionszertifikate sowie für die künftige Versorgungssicherheit", kommentiert Holger Schwannecke.
Es sei zu begrüßen, dass der Beschluss auch die Stilllegung der Emissionszertifikate vorsieht, die durch den Kohleausstieg frei werden, so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Neben dem Klimaschutz würde auch die Versorgungssicherheit beim Ausstiegsfahrplan berücksichtigt - beides müsse ein "unabdingbares Paradigma der Energiepolitik" bleiben.
Jedoch sieht der ZDH Nachbesserungsbedarf bei der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Energieversorgung. Schwannecke: "Bereits in diesem Jahr soll der erste Meiler abgestellt werden, doch die ausstiegsbedingten Strompreissteigerungen für Unternehmen und Privathaushalte sollen erst ab 2023 abgefedert werden, indem die Netzentgelte dann reduziert werden sollen. Das kann nicht sein, sondern von Anfang an müssen ausstiegsbedingte Strompreissteigerungen kompensiert werden."
Beim separat laufenden Gesetzgebungsverfahren zu den Strukturhilfen zeigt sich das Handwerk unzufrieden: "Die spezifischen Anpassungserfordernisse mittelständischer Unternehmen bleiben bisher völlig unzureichend berücksichtigt und sollen mit keinem einzigen Cent – zum Beispiel für Investitionszuschüsse – bedacht werden." Dass müsse dringend geändert werden. Denn das Handwerk leiste sowohl bei der Berufsausbildung als auch bei der Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen einen wesentlichen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der betroffenen Regionen.
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