Nach intensiver Debatte nahmen die Länder ausführlich Stellung zu dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Strukturstärkung der Kohleregionen. (Foto: © kodda/123RF.com)

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Verbindliche Förderung der Kohleregionen gefordert

Handwerkspolitik

Der Bundesrat fordert von der Bundesregierung eine Nachbesserung des von ihr beschlossenen Gesetzesentwurfs zur Strukturstärkung der Kohleregionen.

Die Bundesregierung soll den von ihr beschlossenen Gesetzesentwurf zur Strukturstärkung der Kohleregionen nachbessern. Das hat jetzt der Bundesrat gefordert. Die Länderkammer begrüßt grundsätzlich, dass die Regierung die sich im Wandel befindenden Regionen unterstützen will, mahnt aber eine größere Verbindlichkeit der angekündigten Maßnahmen an. Die gegenwärtigen Formulierungen im Gesetzentwurf ließen erhebliche Abweichungen des vorgesehenen Fördervolumens zu. 

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Schwammiger Gesetzentwurf

Darin ist zwar von einem verbindlichen Rechtsrahmen für die strukturpolitische Unterstützung der Regionen die Rede, aber bei der Angabe der bis 2038 eingeplanten Fördermittel bleibt der Gesetzentwurf schwammig: "Die im Gesetzentwurf genannten Maßnahmen (…) umfassen ein Volumen von bis zu 40 Milliarden Euro", heißt es da. Dies beeinträchtige die Planungssicherheit der betroffenen Gebietskörperschaften, schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme.

Zusätzliche Mittel statt Umschichtung bestehender Programme

Der Bundesrat fordert eindeutige und verbindlich festgeschriebene Zielgrößen statt der genannten Obergrenzen für die Unterstützung der Braunkohlereviere und Steinkohlestandorte. Die vorgesehen Mittel sollen dabei aus Sicht des Bundesrats nicht durch Umschichtungen bereits bestehender Programme gewonnen werden, sondern vollumfänglich aus zusätzlich zur Verfügung gestellter Mittel bestehen. Denn die Neuordnung laufender Programme ginge zu Lasten anderer Regionen und gefährde das Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen.

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Deswegen empfiehlt der Rat die Einrichtung eines Strukturhilfefonds Braunkohle. "Aus diesem könnten die Mittel des Bundes von gut zwei Milliarden Euro jährlich bis zum Jahr 2038 verbindlich, transparent, bedarfsgerecht und überjährig bereitgestellt werden." Er biete die notwendige Planungssicherheit für die Braunkohleländer und führe zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands.

40 Milliarden Euro bis 2038

"Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft und zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums" in den Braunkohlerevieren will der Bund Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bis 2038 mit bis zu 14 Milliarden Euro für das Lausitzer, das Rheinische und das Mitteldeutsche Revier unterstützen (Verteilungsschlüssel siehe Kasten). Weitere Hilfen sollen an strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken und an das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt gehen.

Mit 26 Milliarden Euro will die Bundesregierung die Regionen direkt unterstützen. Dabei soll der Ausbau der Infrastruktur im Bereich Verkehr (Ausbau der Bundesfernstraßen und -schienenwege) und die Ansiedlung vieler neuer Forschungseinrichtungen eine große Rolle spielen.

Die 14 Milliarden Euro für die Braunkohlereviere will der Bund folgendermaßen aufteilen:

- 43 Prozent für das Lausitzer Revier, (davon 60 Prozent für Brandenburg und 40 Prozent für Sachsen),
- 37 Prozent für das Rheinische Revier,
- 20 Prozent für das Mitteldeutsche Revier, (davon 60 Prozent für Sachsen-Anhalt und 40 Prozent für Sachsen).

25,8 Prozent der Mittel entfallen damit auf Brandenburg, 37 Prozent auf Nordrhein-Westfalen, 25,2 Prozent auf Sachsen und 12 Prozent auf Sachsen-Anhalt.

Text: / handwerksblatt.de

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