Der Entwurf des Arbeitsministeriums lasse die Handwerksunternehmen und ihre Beschäftigten allein im Umgang mit Asbest und anderen Gefahrstoffen, so Felix Pakleppa.

Der Entwurf des Arbeitsministeriums lasse die Handwerksunternehmen und ihre Beschäftigten allein im Umgang mit Asbest und anderen Gefahrstoffen, so Felix Pakleppa. (Foto: © erpeewee/123RF.com)

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Gefahrstoffverordnung: "Referentenentwurf sofort stoppen"

Das Baugewerbe übt heftige Kritik am vom Arbeitsministerium vorgelegten Referentenentwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung. Handwerksunternehmen würden im Umgang mit Asbest und anderen Gefahrstoffen allein gelassen, so der ZDB.

"Der Entwurf der Gefahrstoffverordnung ist eine große Enttäuschung und muss mit Blick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten sofort gestoppt werden", so die scharfe Kritik von Felix Pakleppa am Referentenentwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung. Vorgelegt hat ihn das Arbeitsministerium

Der Entwurf lasse die Handwerksunternehmen und ihre Beschäftigten allein im Umgang mit Asbest und anderen Gefahrstoffen, so der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB). "Er ist eine komplette Absage an das, was wir in 15 Jahren gemeinsamen Asbestdialog erarbeitet haben, aber auch eine Absage an den Dialog mit den Sozialpartnern."

Überarbeitung des Entwurfs gefordert

ReferentenentwurfHier finden Sie den Enwurf des Arbeitsministeriums.Pakleppa fordert eine gründliche Überarbeitung des Entwurfs, bevor er überhaupt das Bundeskabinett erreichen sollte. Die Verwendung von Asbest im Baubereich war bis 1993 erlaubt und in vielen Gebäuden sei der Baustoff noch fachmännisch zu entsorgen. Vor einer Sanierung sei vom Bauunternehmer aber nicht abzusehen, ob er auf Gefahrstoffe stoßen wird. 

"Daher haben sich die Bundesregierung, die Sozialpartner, auch die Berufsgenossenschaften und viele Experten im nationalen Asbestdialog darauf verständigt, dass der Eigentümer eines Gebäudes, also der Bauherr, der die Baumaßnahme veranlasst, erkunden muss, ob und welche Gefahrstoffe bei der Sanierung zu erwarten sind", erklärt der ZDB.

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Abkehr von der Veranlasserpflicht

Auf Grundlage dieser vom Veranlasser gelieferten Informationen kalkulieren die Bauunternehmen ihre Angebote und legen nach der Gefährdungsbeurteilung entsprechende Schutzmaßnahmen für ihre Mitarbeiter fest. Pakleppa bezeichnet die Abkehr von der im Chemikaliengesetz verankerten Veranlasserpflicht als Farce

Dass sich die Bundesregierung von der Erkundungspflicht und damit der sachgerechten und ausgewogenen Beteiligung des Bauherrn verabschiedet, sei nicht nachvollziehbar. Pakleppa: "Offensichtlich hat die Sorge Vorrang, dass Immobilienbesitzer nicht im gewünschten Umfang energetisch sanieren, wenn sie zugleich erkunden sollen, ob Gefahrstoffe in ihren Gebäuden verbaut sind."

Gefahren für Baunternehmer

Das bedeute aber, dass die Gefahren und Risiken im Umgang allein den Baunternehmern sowie deren Belegschaften überlassen würden. Pakleppa dagegen fordert: "Die Sanierung von Asbest und energetische Sanierungen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden."

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Text: / handwerksblatt.de

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