Gebäudereiniger kritisieren neue Corona-Testverordnung
Das Entfallen kostenloser Corona-Tests könnten zu einem Stopp von Reinigungsdienstleistungen führen, sagt der BIV. Es werde immer schwieriger für die Betriebe, die nötigen Tests zu beschaffen.
Die neue Coronatest-Verordnung erschwere Arbeit für das Gebäudereinigerhandwerk, erklärt der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und warnt vor negativen Folgen für die Branche. Mancherorts könnten die neuen Regeln zu einem Stopp von Reinigungsdienstleistungen führen. Denn: Für Beschäftigte in der Gebäudereinigung bestehe bei Reinigungseinsätzen in Krankenhäusern oder Pflegeheimen weiterhin eine Testpflicht, es gebe für sie aber keinen Zugang zu kostenlosen Tests mehr.
Auch kostenpflichtige Coronatests stünden nur ausgewählten Personengruppen zur Verfügung. "Da externe Reinigungskräfte zwar bei der Testpflicht ausdrücklich, aber nicht bei den Testmöglichkeiten aufgeführt sind, kommt es zunehmend zu Schwierigkeiten für Betriebe, die notwendigen Tests zu erlangen", so der BIV. Mit Blick auf Wertschätzung, auf Systemrelevanz und Respekt für die Beschäftigten im Gebäudereinigerhandwerk sei dies ein "veheerendes Signal".
Kostenlose Tests für Gebäudereiniger gefordert
"Im Vergleich mit Pflegerinnen und Pflegern oder mit Ärztinnen und Ärzten geht davon das Zeichen aus, dass Reinigungskräfte, die in Kliniken, OP-Sälen, auf Intensivstationen oder in Altenheimen weiterhin eine extrem wichtige Rolle spielen, seitens der Bundesregierung offenbar nur als Beschäftigte zweiter Klasse angesehen werden", wettert Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich. Es sei angesichts der steigenden Inzidenzen völlig unverständlich, gerade der Reinigungsbranche die Arbeit zu erschweren.
Dietrich: "Schade, wir hätten gehofft, dass die Pandemie hier zu einem Umdenken führt." Der BIV fordert, die Liste der Personengruppen für kostenfreie Coronatests zu erweitern und auch externe Personen, die in den Einrichtungen tätig sind, zu integrieren. "In der Praxis darf es keinen Unterschied machen, ob Reinigungskräfte bei einer Einrichtung unmittelbar oder bei einem Dritten angestellt sind."
Quelle: BIV
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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