Der Schutz der europäischen Bürger vor dem Corona-Virus haben absoluten Vorrang. Zugleich gelte es aber auch die Existenzgrundlagen zu schützen, sagt Ursula von der Leyen.

Der Schutz der europäischen Bürger vor dem Corona-Virus haben absoluten Vorrang. Zugleich gelte es aber auch die Existenzgrundlagen zu schützen, sagt Ursula von der Leyen. (Foto: © Elnur Amikishiyev/123RF.com)

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Europäischer Fahrplan zur Aufhebung von Corona-Maßnahmen

Die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, und der Präsident des Europäischen Rats, Charles Michel, haben Empfehlungen zur schrittweisen Aufhebung von Beschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus vorgestellt.

Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, hat gemeinsam mit Charles Michel, Präsident des Europäischen Rats, Empfehlungen vorgestellt, um Beschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus schrittweise zu lockern. "Die Rettung von Menschenleben und der Schutz der europäischen Bürgerinnen und Bürger vor dem Coronavirus haben für uns absoluten Vorrang. Zugleich müssen wir nun nach vorne schauen und uns auf den Schutz von Existenzgrundlagen konzentrieren", so von der Leyen.

Koordinierter europäischer Ansatz

Aktuelle InformationenIn unserem Themen-Special zur Corona-Krise finden Sie laufend aktualisierte Informationen für Ihren Betrieb.Der gemeinsame Fahrplan plädiere für einen koordinierten europäischen Ansatz und enthält – unter Berücksichtigung der Besonderheiten jedes Landes – zentrale Grundsätze dazu, wie Beschränkungen schrittweise gelockert werden sollten. Der Fahrplan sei allerdings nicht als Signal zu verstehen, die Beschränkungen ab sofort aufzuheben, sagte die Kommissionspräsidentin. "Für eine verantwortungsvolle Planung vor Ort und eine umsichtige Interessenabwägung zwischen dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und dem Funktionieren unserer Gesellschaften bedarf es einer soliden Basis. Die Kommission hat daher einen Katalog von Leitlinien, Kriterien und Maßnahmen erstellt, die eine Grundlage für gut durchdachtes Handeln bilden."

Zentrale Grundsätze

So formuliert die EU-Kommission die Grundsätze des  Fahrplans unter Berücksichtigung der Besonderheiten jedes Landes:

Auf das Timing kommt es an. Der Entscheidung, dass der Zeitpunkt zur Lockerung der Eindämmungsmaßnahmen gekommen ist, sollten folgende Kriterien zugrunde liegen:

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  • Epidemiologische Kriterien, die belegen, dass die Ausbreitung der Seuche erheblich zurückgegangen ist und eine Stabilisierung über einen längeren Zeitraum eingetreten ist.
  • Ausreichende Kapazität des Gesundheitssystems unter Berücksichtigung der Belegungsrate von Intensivpflegeeinrichtungen sowie der Verfügbarkeit von Gesundheitspersonal und medizinischem Material.
  • Ausreichende Überwachungskapazitäten, einschließlich umfangreicher Testkapazitäten zur raschen Ermittlung und Isolierung infizierter Personen sowie Kapazitäten zur Verfolgung und Rückverfolgung.

Wir brauchen einen europäischen Ansatz. Der Zeitplan und die Modalitäten für die Aufhebung der Eindämmungsmaßnahmen sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich, wir benötigen jedoch einen gemeinsamen Rahmen mit folgenden Grundlagen:

  • wissenschaftliche Erkenntnisse mit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit im Mittelpunkt, wobei zu berücksichtigen ist, dass bei der Aufhebung der restriktiven Maßnahmen die Vorteile für die öffentliche Gesundheit einerseits und die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen andererseits gegeneinander abgewogen werden müssen.
  • Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, um negative Spillover-Effekte zu vermeiden. Dies ist eine Frage von gemeinsamem europäischem Interesse.
  • Respekt und Solidarität. Diese sind sowohl für gesundheitliche als auch für sozioökonomische Aspekte von grundlegender Bedeutung. Bevor die Mitgliedstaaten Maßnahmen aufheben, sollten sie als Minimum die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission rechtzeitig darüber unterrichten und deren Standpunkte berücksichtigen.

Die schrittweise Aufhebung der Eindämmungsmaßnahmen erfordert flankierende Maßnahmen:

  • Erhebung harmonisierter Daten und Entwicklung eines robusten Meldesystems zur Ermittlung von Kontaktpersonen, auch mithilfe digitaler Instrumente unter uneingeschränkter Wahrung des Datenschutzes;
  • Ausweitung der Testkapazitäten und Harmonisierung der Testverfahren. Die Kommission hat heute – in Konsultation mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten – Leitlinien für verschiedene Coronavirus-Tests und deren Leistungsfähigkeit vorgelegt;
  • Ausbau der Kapazitäten und der Krisenfestigkeit der nationalen Gesundheitssysteme‚ insbesondere zur Bewältigung der prognostizierten Zunahme von Infektionen nach Aufhebung der restriktiven Maßnahmen;
  • weiterer Ausbau der Kapazitäten für die Bereitstellung medizinischer und persönlicher Schutzausrüstungen;
  • Entwicklung sicherer und wirksamer Behandlungen und Arzneimittel sowie Entwicklung und beschleunigte Einführung eines Impfstoffs, um dem Ausbruch ein Ende zu setzen.

Konkrete Schritte

Im Fahrplan der Kommission sind konkrete Schritte aufgeführt, die die Mitgliedstaaten treffen sollten, wenn sie die Aufhebung von Eindämmungsmaßnahmen planen:

  • Die Aufhebung sollte schrittweise erfolgen: Die Maßnahmen sollten schrittweise aufgehoben werden mit ausreichendem zeitlichem Abstand zwischen den einzelnen Schritten, damit deren Wirkung gemessen werden kann.
  • Allgemeine Maßnahmen sollten nach und nach durch gezielte Maßnahmen ersetzt werden. Beispielsweise sollten die am stärksten gefährdeten Gruppen länger geschützt werden; Erleichterung der schrittweisen Wiederaufnahme notwendiger wirtschaftlicher Tätigkeiten; intensivere regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Verkehrsknotenpunkten, Geschäften und Arbeitsplätzen; Ersetzung allgemeiner Notstandsregelungen durch gezielte staatliche Maßnahmen, um Transparenz und die demokratische Rechenschaftspflicht zu gewährleisten.
  • Die Kontrollen an den Binnengrenzen sollten in koordinierter Weise aufgehoben werden. Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen sollten aufgehoben werden, sobald die epidemiologische Lage in den Grenzregionen hinlänglich vergleichbar ist. Die Außengrenzen sollten in einer zweiten Phase wieder geöffnet werden, wobei die Verbreitung des Virus außerhalb der EU zu berücksichtigen ist.
  • Die Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit sollte schrittweise erfolgen: Es gibt mehrere Modelle, die umgesetzt werden können (z. B. für Telearbeit geeignete Tätigkeiten, wirtschaftliche Bedeutung, Arbeiten in Schichten usw.). Die gesamte Bevölkerung sollte nicht gleichzeitig an den Arbeitsplatz zurückkehren.
  • Versammlungen von Menschen sollten nach und nach erlaubt sein, wobei auf die Besonderheiten der verschiedenen Tätigkeitskategorien zu achten ist: 1. Schulen und Universitäten;2. kommerzielle Tätigkeit (Einzelhandel) mit möglicher Abstufung; 3.gesellschaftliche Tätigkeiten (Restaurants, Cafés) mit möglicher Abstufung; 4. Massenveranstaltungen
  • Die Bemühungen, die Ausbreitung des Virus zu verhindern, sollten fortgesetzt werden, mit Sensibilisierungskampagnen, um die Bevölkerung anzuhalten, weiterhin auf strikte Hygiene und räumliche Distanzierung zu achten.
  • Die Maßnahmen sollten kontinuierlich überwacht werden‚ und es sollte Vorsorge für die Rückkehr zu strikteren Eindämmungsmaßnahmen getroffen werden, sollte diese erforderlich sein.

Während die Eindämmungsmaßnahmen schrittweise aufgehoben werden, sei eine strategische Planung der Erholung erforderlich, um die Wirtschaft wiederzubeleben und zu einem nachhaltigen Wachstum zurückzufinden. Hier gelte es auch, den zweifachen Übergang zu einer "grüneren" und digitalen Gesellschaft zu ermöglichen und Lehren aus der derzeitigen Krise für die Vorsorge und Krisenfestigkeit der EU zu ziehen. Die Kommission will auf der Grundlage eines überarbeiteten Vorschlags für den nächsten langfristigen EU-Haushalt und des aktualisierten Arbeitsprogramms der Kommission für 2020 einen Erholungsplan ausarbeiten.

Quelle: EU-Kommission

Text: / handwerksblatt.de

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