Mit der Änderung des LEP soll die Voraussetzung für einen schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien geschaffen werden.

Mit der Änderung des LEP soll die Voraussetzung für einen schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien geschaffen werden. (Foto: © guijunpeng/123RF.com)

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Erneuerbare Energien: Landesentwicklungsplan wird geändert

Handwerkspolitik

Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat ich auf Eckpunkte für Änderungen des Landesentwicklungsplans geeinigt.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat Eckpunkte zur Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) beschlossen. Damit will sie die Voraussetzungen für einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien schaffen und so das auf Bundesebene gesetzte Ziel, zwei Prozent Fläche für Windenergie zur Verfügung zu stellen, erreichen. Dabei sollen die nötigen Flächenzuweisungen gerecht auf die verschiedenen Regionen in NRW verteilt werden.

Abstandsvorgabe fällt

Zusätzlich soll die 1500-Meter-Abstandsvorgabe der Vorgängerregierung im LEP fallen. Auch Gewerbe- und Industrieflächen können künftig zugewiesen werden. "Die aktuelle Lage zeigt deutlich: Die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern treibt die Preise für Strom und Wärme in nie dagewesene Höhen. Der massive Ausbau der erneuerbaren Energien ist dabei nicht nur mit Blick auf den Klimaschutz zwingend notwendig, sondern auch sicherheitspolitisch relevant und ökonomisch klug", sagt NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne).

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Preissteigerungen abdämpfen

Der zügige Ausbau der Erneuerbaren könne helfen, die Preissteigerungen im Energiesektor abzudämpfen, Abhängigkeiten zu reduzieren und die Basis für eine klimaneutrale Wertschöpfung zu schaffen. "Mit den Eckpunkten für eine Änderung des Landesentwicklungsplans gehen wir nun den ersten Schritt für eine verantwortungsvolle Bereitstellung von Flächen. Mir ist es wichtig, die Menschen dabei mitzunehmen und die Regionen beim Ausbau der erneuerbaren Energien bestmöglich zu unterstützen."

Die geplanten LEP-Änderungen:

  • Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes: Ausreichende Flächensicherung für die Windenergie in den Regionalplänen.
  • Abstandsregelung Wind: Die 1500-Meter-Abstandsvorgabe der Vorgängerregierung im Landesentwicklungsplan wird aufgehoben.
  • Wind im Wald: Die Erzeugung von Windenergie soll künftig auch auf geeigneten Waldflächen möglich sein (Kalamitätsflächen und beschädigte Forstflächen).
  • Gewerbeflächen: Auch Gewerbe- und Industrieflächen werden wir in den Blick rücken. Die Abstandsflächen großer Industriebauten können klug für Erneuerbare Energien genutzt werden.
  • Freiflächen-Photovoltaik: Mit der LEP-Änderung wird auch die Flächenkulisse für Freiflächen-PV maßvoll erweitert. Hochwertige Ackerböden und eine besondere Bedeutung für den Biotopverbund setzen dabei weiterhin klare Grenzen. Mehrfachnutzungen wie sie durch Agri-PV und Floating-PV möglich sind, können wesentlich dazu beitragen, die Fläche in unserem Land möglichst effizient zu nutzen. Um einen zügigen und ausreichenden Ausbau der Erneuerbaren Energien zu erreichen, wird die Landesregierung vielfältige Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören u.a. Spielräume des Artenschutz- und Naturschutzes zu nutzen und zu vergrößern, die stufenweise Abschaffung von pauschalen Abstandsregelungen und finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten. Das federführende Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie wird auf Grundlage heute beschlossenen Eckpunkte in einem ersten Schritt einen Entwurf für die konkreten Änderungen des Landesentwicklungsplans sowie einen Umweltbericht erarbeiten. Um eine gerechte Verteilung der Windenergiebereiche auf die einzelnen Planungsregionen zu sichern, wird die Windpotenzialstudie des Landes aktuell überarbeitet. Für Frühjahr nächsten Jahres ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geplant. Ziel ist es, die Änderung des Landesentwicklungsplans noch im ersten Halbjahr 2024 von der Landesregierung zu beschließen und im Landtag einzubringen.

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Text: / handwerksblatt.de

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