Die Verordnung soll sicherstellen, dass inner- und außereuropäische relevante Erzeugnisse, die Rohstoffe wie Holz, Kakao, Rind, Kaffee und Soja enthalten, nicht zur Entwaldung beitragen.

Die Verordnung soll sicherstellen, dass inner- und außereuropäische relevante Erzeugnisse, die Rohstoffe wie Holz, Kakao, Rind, Kaffee und Soja enthalten, nicht zur Entwaldung beitragen. (Foto: © wajan/123RF.com)

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Entwaldungsverordnung: EU-Kommission schlägt Aufschub vor

Handwerkspolitik

Nach der großen Kritik an der EU-Entwaldungsverordnung hat die Europäische Kommission einen Aufschub des Inkrafttretens um ein Jahr vorgeschlagen.

Ein Erfolg für die Interessenvertretung: Verschiedene Verbände, darunter der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), hatten die EU-Entwaldungsverordnung heftig kritisiert und einen Aufschub und Nachbesserungen gefordert. Nun hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, dass die Vorschriften erst ein Jahr später als ursprünglich geplant in Kraft treten sollen.

Sie sollten ab dem 30. Dezember dieses Jahres für große Unternehmen und ab dem 30. Juni 2025 für kleine Betriebe gelten. Wenn das EU-Parlament dem Vorschlag der Kommission zustimmt, würde das erst am 30. Dezember 2025 beziehungsweise am 30. Juni 2026 passieren.

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Der ZDB begrüßt den Vorschlag. "Das sind gute Nachrichten aus Brüssel. So richtig und wichtig das Ziel der Verordnung ist: Der Weg dorthin ist ein falscher. Würde die Verordnung in ihrer ursprünglichen Form ab 2025 gelten, würden wir noch tiefer in Sorgfalts- und Berichtspflichten versinken", sagt ZDB-Präsident Wolfgang Schubert-Raab

Er fordert weiterhin eine Nachbesserung der Verordnung: " Am wichtigsten ist es, die angestrebten Risikoklassifizierungen nach Ländern vorzulegen. Nur so ist sichergestellt, dass unbedenkliche Erzeugerländer wie Deutschland nicht automatisch schlechter eingestuft werden. Auch müssen kleine und mittlere Betriebe endlich Klarheit darüber haben, welche Risikobewertungen bei weiterverarbeiteten Produkten gelten, die aus bereits geprüften Bestandteilen bestehen."

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Text: / handwerksblatt.de

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