Foto: © Constanze Knaack-Schweigstill
HWK Trier | November 2024
Ruhe und Geduld sind seine Geheimwaffen
Der Lehrling des Monats der Handwerkskammer Trier heißt Jonas Bastgen. Er ist der einzige Büchsenmacherlehrling in der Region Trier.
Die EU-Entwaldungsverordnung regelt, dass verschiedene Waren, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht zur Entwaldung und Waldschädigung in der EU und anderswo in der Welt beitragen. (Foto: © kalinavova/123RF.com)
Vorlesen:
Oktober 2024
Ab dem 30. Dezember dieses Jahres sollen die Regelungen der EU-Entwaldungsverordnung in den Mitgliedstaaten verbindlich gelten. Der ZDB fordert einen Aufschub um zwei Jahre und eine Nachbesserung des Gesetzes.
Seit dem 30. Juni des vergangenen Jahres gilt die EU-Entwaldungsverordnung. Sie regelt, dass verschiedene Waren, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht zur Entwaldung und Waldschädigung in der EU und anderswo in der Welt beitragen. Unternehmen unterliegen damit der Sorgfaltspflicht, für entwaldungsfreie Produkte das Ziel entwaldungsfreier Lieferketten sicherzustellen. Nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten sollen die Regeln ab dem 30. Dezember 2024 anzuwenden sein. Für kleine Unternehmen gilt eine Übergangszeit von 24 Monaten.
Die neuen Pflichten gelten für die Ein- und Ausfuhr von Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Holz, Kautschuk und daraus hergestellte Erzeugnisse wie Möbel oder Schokolade. Die Betriebe müssen nachweisen, dass die Erzeugnisse sowohl entwaldungsfrei, also auf Flächen erzeugt, die nicht nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Sie müssen im Einklang mit allen im Erzeugerland geltenden Rechtsvorschriften sein.
Kritik des ZDHAuch der Zentralverband des Deutschen Handwerks kritisiert die Entwaldungsverordnung und fordert Nachbesserungen.Außerdem gilt die Pflicht, geografische Informationen über die landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erheben, auf denen die von ihnen bezogenen Erzeugnisse erzeugt wurden, damit diese auf Einhaltung der Vorschriften überprüft werden können. Die Mitgliedstaaten müssen dann dafür sorgen, dass die Nichteinhaltung der Vorschriften zu laut EU-Kommission "wirksamen und abschreckenden Sanktionen" führt. Die Liste der erfassten Rohstoffe soll regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Dabei sollen neue Daten wie sich verändernde Entwaldungsmuster berücksichtigt werden.
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) drängt nun auf einen Aufschub der verbindlichen Anwendung und eine Überarbeitung der Verordnung. "Die neue Verordnung steht in Diensten der Biodiversität, des Klimaschutzes und soll nicht zuletzt Menschenrechte schützen. Das ist absolut zu begrüßen", sagt ZDB-Präsident Wolfgang Schubert-Raab. Mit der Umsetzung würde aber neue bürokratische Belastungen aufgebaut, besonders für kleine und mittlere Betriebe. Diese Belastungen gelte es zu vermeiden.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen habe Bürokratieabbau zum Schwerpunkt ihrer neuen Amtszeit erklärt. Die Entwaldungsverordnung baue dennoch neue administrative Hürden auf und öffne "der Bürokratie wieder alle Türen". Schubert-Raab stellt in Frage, ob die geforderte lückenlose Dokumentation entlang der Lieferketten den Klimaschutz überhaupt voranbringt. "Außerdem sind wir für eine Anwendung der Verordnung noch nicht startklar, denn die Plattform zum Informationsaustausch zwischen Behörden und Berichtspflichten ist nicht in Betrieb."
Die Risikoklassifizierung der Herkunftsgebiete der von der Verordnung betroffenen Erzeugnisse, die erheblichen Einfluss auf den Umfang der Sorgfaltspflichten haben soll, liege noch nicht vor. "Und es gibt noch viele weitere ungeklärte Fragen, so dass jetzt schon klar ist, dass sich unsere Baubetriebe nicht mehr rechtzeitig auf den definierten Pflichtenumfang einstellen können. Die Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung muss zwei Jahre aufgeschoben und das EU-Gesetz grundsätzlich nachgebessert werden, sonst heißt es auch hier am Ende wieder: Gut gedacht, aber schlecht gemacht."
"Um eine effiziente, praktikable und bürokratiearme Anwendung sicherzustellen, setzt sich das BMEL in Brüssel weiterhin für eine Verschiebung des Anwendungsstarts ein", heißt es von Seiten des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BLE). Sie ist in Deutschland die zuständige Behörde und koordiniert die Durchführung der Verordnung. Das Ministerium verfolge den Stand der noch ausstehenden Arbeiten zur Umsetzung in Brüssel "mit großer Besorgnis" – dazu gehört vor allem das noch ausstehende Benchmarking, also die Risikoeinstufung der Länder.
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Kommentar schreiben