Die Ausbreitung des Corona-Virus hat für die weltweite Wirtschaft gravierende Folgen. Auch die Unternehmen des deutschen Handwerks sind massiv betroffen. Wegen ausbleibender oder stornierter Aufträge, unterbrochener Lieferketten, erhöhtem Krankenstand oder der temporären Schließung drohen vielen Betrieben Liquiditätsprobleme oder sogar die Pleite. Die Fachverbände machen klar, was ihre Mitgliedsbetriebe jetzt am dringendsten brauchen.
Bauhandwerk
Foto: © yuttana jeenamool/123RF.comDer Zenralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) rechnet mit einer langen Liste von Auswirkungen. "Schon heute erreichen uns erste Meldungen über eine Unterbrechung der Lieferketten. Zudem können rund 100.000 Entsendearbeitnehmer, die wir dringend benötigen würden, nicht einreisen", sagt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. "Wenn bei der gewerblichen Wirtschaft Aufträge in Größenordnungen wegbrechen, werden Investitionen zurückgestellt, mit entsprechenden Auswirkungen auf den Wirtschaftsbau."
Wenn Bauämter wegen des Virus nur schwach oder überhaupt nicht besetzt seien, würden keine öffentlichen Aufträge vergeben. Wenn Menschen mit plötzlicher Arbeitslosigkeit bedroht seien, würden sie kein Haus bauen oder Sanierungsarbeiten in Auftrag geben. Wenn Bauarbeiter selbst infiziert sind, werden ganze Kolonnen unter Quarantäne gestellt, Bauunternehmen können nicht mehr arbeiten. "Was die Betriebe am dringendsten brauchen, ist Liquidität zur Absicherung der Produktionsprozesse und Lohnzahlungen."
Es sei wichtig, dass die öffentliche Hand ihre Budgets wie geplant an den Markt bringt und auch die Zahlungen für erbrachte Bauleistungen zügig leistet. "Am Ende bleibt die Hoffnung, dass die in 2019 genehmigten Bauten nach der überstandenen Pandemie realisiert werden“, so Pakleppa.
Gebäudereinigerhandwerk
Foto: © Kzenon/123RF.comDie Betriebe des Gebäudereinigerhandwerks seien durch die Absage von Veranstaltungen, Reisen, Reduzierung des öffentlichen Verkehrswesens, Schließung von Schulen, Kindergärten und Industrieproduktion massiv betroffen, erkärt der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV). Die Krankheitsquoten seien von durchschnittlich acht auf teilweise bis zu 35 Prozent gestiegen – Tendenz steigend. Das sei für die Betriebe nicht mehr finanzierbar.
Die Krankenkassen seien hier gefordert, das Krankengeld bereits ab dem ersten Krankheitstag, spätestens nach der ersten Woche, auszuzahlen. Derzeit springen die Krankenkassen erst nach sechs Wochen ein. Dafür müssten die Krankenkassen einen steuerfinanzierten Zuschuss erhalten.
Der BIV begrüßt grundsätzlich die Vereinfachung des Kurzarbeitergeldes. Allerdings hätten viele geringfügig Beschäftigte keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. "Die Regelung für das Kurzarbeitergeld muss in der Corona-Krise für einen bestimmten Zeitraum auch für geringfügig Beschäftigte gelten“, erklärt Thomas Dietrich, Bundesinnungsmeister des BIV. Er fordert außerdem, die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge in der Krise zurückzunehmen, um die Liquidität der Betriebe zu sichern.
Kraftfahrzeuggewerbe
Foto: © Tyler Olson/123RF.com"Die Kfz-Betriebe in Deutschland benötigen sehr schnell unbürokratische Unterstützung in der Corona-Krise", stellt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) fest. Der ZDK setze hier auf den Härtefonds, den Bundeskanzlerin Angela Merkel angekündigt hat. "Die unverzügliche Umsetzung der Maßnahmen ist vonnöten, damit unsere Betriebe nicht zahlungsunfähig werden", sagt ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn.
Die Details über die Vergabe dieser Mittel müssten jetzt sehr schnell festgelegt und bekannt gemacht werden. Da der Fahrzeugverkauf bis auf Weiteres untersagt sei und auch die Werkstätten mit Umsatzproblemen zu kämpfen hätten, verschärfe sich die Lage für viele der mehrheitlich kleinen und mittelständischen Autohäuser seit den bekanntgegebenen Einschränkungen für den Handel sehr massiv. Denn die Kosten für die Betriebe würden ja weiterlaufen.
Auch die Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seien notwendig, wenn sie denn schnell bereitgestellt würden. "Viele Betriebe berichten, dass die Mittel momentan noch nicht beantragt werden könnten und eine Auszahlung wohl nicht vor Mitte April möglich sei. "Manche Insolvenz wird sich nur mit KfW-Mitteln verhindern lassen“, so Thomas Peckruhn. Es müssten aber auch Mittel aus dem Härtefonds fließen, damit sich am Ende kein unüberwindlicher Schuldenberg auftürmt.
In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bittet ZDK-Präsident Jürgen Karpinski darum, Ergänzungen am Hilfspaket der Bundesregierung vorzunehmen, damit den betroffenen Autohäusern und Kfz-Betrieben schnell und unbürokratisch geholfen werden kann:
- Die KfW übernimmt 100 Prozent des Ausfallrisikos. Die Hausbanken werden nicht mit einem eigenen Ausfallrisiko belastet und brauchen damit auch keine eigene Bonitätsprüfung durchzuführen.
- Der Verzicht auf eine Bonitätsprüfung durch die KfW wird auf Kredite von bis zu 10 Millionen Euro erweitert. Bei Krediten bis zu 50 Millionen Euro reicht ein vereinfachter Nachweis nach dem Fast-Track-Verfahren.
- Im Rahmen des Fast-Track-Verfahrens wird die Grenze eines schädlichen Umsatzrückgangs oder Ertragsrückgangs auf 50 Prozent erhöht. Veränderungen im Gesellschafterkreis durch Nachfolgeregelungen stellen kein Ausschlusskriterium dar.
- Die über die KfW gesicherten Kredite werden mit einem qualifizierten Rangrücktritt durch die Hausbank versehen. Durch diese Maßnahme können die Darlehen im Rahmen einer Überschuldungsbilanz wie Eigenkapital behandelt werden. Hierdurch bleiben die Unternehmen nicht nur zahlungsfähig, es wird auch das Risiko einer Überschuldung deutlich verringert.
Friseurhandwerk
Foto: © Tyler Olson/123RF.comDer Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks sieht die Existenz aller Friseurbetriebe in Deutschland in Gefahr. "Deshalb ist es jetzt wichtig, alles zu unternehmen, um Betriebe am Markt zu halten und Beschäftigung zu sichern", betont Hauptgeschäftsführer Jörg Müller. "Oberstes Gebot dabei ist, die Sicherheit der Kunden, der Mitarbeiter und Salonbesitzer nicht zu gefährden. Hier vertrauen wir auf die Experten in den Gesundheitsämtern, in den Landesbehörden und auf die Anweisungen des Robert Koch Instituts."
Vielen Betrieben drohe nach wenigen Wochen oder sogar Tagen das Aus, weil sie über wenig Rücklagen verfügen, so Müller. "Um das Überleben der Salons und damit Arbeitsplätze zu sichern, muss das Friseurhandwerk unbürokratisch und schnell Hilfe und Unterstützung erhalten. Gemeinsam mit anderen Handwerksorganisationen, wie zum Beispiel Handwerk.NRW, setzen wir uns dafür ein, Kleinbetrieben, die in existentielle Not geraten sind, mit einem Sofortprogramm zu unterstützen" Zuschüsse seien Krediten vorzuziehen, Steuerstundungen könnten ebenfalls helfen.
Der Friseurverband fordert außerdem eine schnelle Erhöhung des Kurzarbeitergeldes – es sollten auch die Auszubildenden und geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse einbezogen werden. Die betriebsgrößenabhängige Pauschalentschädigung müsse auch Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeiter einschließen. Grundsätzlich sei es erforderlich, dass allgemeine Schließungsverfügungen und Maßnahmen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) nach Paragraph 56 Infektionsschutzgesetz entschädigt werden.
Dazu gehört der Verdienstausfall der Mitarbeiter, eine Entschädigung des Verdienstausfalls für Selbständige und eine Erstattung laufender Betriebskosten in angemessenem Umfang. Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks fordert, dass das IfSG entsprechend anzupassen ist. Beiträge zur Berufsgenossenschaft und zwingender Mitgliedschaften in Körperschaften öffentlichen Rechts müssen solange gestundet oder ausgesetzt werden, bis wieder ein regelmäßiger Geschäftsbetrieb aufgenommen werden kann.
Metallhandwerk
Foto: © nevodka/123RF.comDie Corona-Krise treffe besonders feinwerkmechanische Zulieferer im Handwerk, sagt der Bundesverband Metall. Die Lage sei für viele Betriebe existenzbedrohend. Bereits eingetretene und zu erwartende Liquiditätsengpässe in den Betrieben müssten überbrückt werden, so Präsident Erwin Kostyra. "Dazu ist dringend und kurzfristig von der Politik, von Sozialpartnern und allen am Prozess Beteiligten zu handeln und für Entlastung zu sorgen.“
Der Verband fordert ein befristetes Aussetzen der Mitarbeiterinformationspflicht. Die meisten Tarifverträge sähen eine Mitarbeiterinformationspflicht mit Fristsetzung vor. Diese Regelung müsse für die Dauer der Krise ausgesetzt werden, um den Unternehmen einen noch kurzfristigeren Zugriff auf Kurzarbeitergeld zu ermöglichen. Auf EU-Ebene sollten koordinierte Maßnahmen, die den Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt aufrechterhalten, ergriffen werden, damit nicht zusätzlich zu den internationalen Schwierigkeiten auch noch Brüche in den EU-Lieferketten drohen.
Orthopädietechnikerhandwerk
Foto: © Michelle Loiselle/123RF.com"Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ihre Verwaltungsanforderungen den aktuellen Umständen der COVID-19-Pandemie anpassen", fordern der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik und der Zentralverband Orthopädieschuhtechnik. Bürokratie dürfe die Patientenversorgung nicht behindern. Auch Krankenkassen müssten ihre bürokratischen Abläufe anpassen und beschleunigen.
"Ohne schnellere, unbürokratische Genehmigungsverfahren, mit denen eine Vermeidung unnötiger Arztbesuche verbunden ist, droht eine Beschleunigung der Pandemie und eine Unterversorgung der Patientinnen und Patienten mit Hilfsmitteln", so die Verbände. Sie fordern den Wegfall des Genehmigungsvorbehalts bei Krankenhausentlassungen, um die Versorgung der Patienten zu beschleunigen. Für die Zeit der Pandemie soll deswegen auch auf das Rezept in Not- und Eilfällen verzichtet werden.
Auch Hilfsmittel nach einer ambulanten Operation sollen temporär ohne ärztliche Anordnung ausgegeben werden. Das fordern die Verbände für Folgeversorgungen, für die bereots eine Erstgenehmigung vorliegt. Si fordern zudem, die Rezeptgültigkeit von derzeit maximal 28 Tagen auf mindestens drei Monate zu erhöhen.
Zusätzlich setzen sie sich ein für eine Verlängerung der Lieferfristen für einen Übergangszeitraum ein, da sich bei einigen Betrieben schon Lieferengpässe und Zusatzbelastungen abzeichnete.Für einen Übergangszeitraum sollen die unterschiedlichen Genehmigungsfreigrenzen auf einheitlich 1.500,00 Euro erhöht werden, um eine schnelle Versorgung sicherzustellen. Eine digitale Einweisung in Hilfsmittel so da erlaubt werden, wo es möglich ist.
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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