Bundeshaushalt: Regierung legt Maßnahmenkatalog vor
Das Bundeskabinett hat sich mit den Spar- und Kürzungsplänen für den Haushalt für 2024 beschäftigt. Dazu hat die Regierung eine Liste der angedachten Maßnahmen veröffentlicht.
Nach der politischen Einigung der Ampelkoalition zum Bundeshaushalt für das kommende Jahr wurde dem Kabinett nun eine Liste zu den Details des Kompromisses zur Kenntnis vorgelegt. Aktuell arbeitet das Finanzministerium mit den betroffenen anderen Bundesministerien an den Formulierungshilfen für den Bundestag. Dort soll der Haushaltsausschuss Mitte Januar die Planung für 2024 beraten. Ende Januar könnte der Haushalt beschlossen werden. Der Bundesrat könnte dann Anfang Februar das Gesetzgebungsverfahren abschließen.
Das sind die gepanten Maßnahmen:
Beiträge der Bundesministerien
- Die Ausgaben für das internationale Engagement der Bundesrepublik Deutschland werden um insgesamt 800 Millionen Euro abgesenkt. Dabei tragen das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima jeweils einen Betrag von 200 Millionen Euro und das Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit 400 Millionen Euro.
- Der Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr wird um 380 Millionen Euro abgesenkt.
- Im Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erfolgt eine Absenkung des Plafonds um 200 Millionen Euro.
- Der Bundeszuschuss an die Gesetzliche Rentenversicherung wird um 600 Millionen Euro reduziert. Im Rahmen des Rentenpakets II, das im ersten Quartal 2024 beschlossen werden soll, wird ein Rentenniveau von 48 Prozent bis zum Jahre 2039 garantiert und das Generationenkapital zur Dämpfung von Beitragssatzsteigerungen eingeführt.
- Zudem leistet die Bundesagentur für Arbeit einen teilweisen Ausgleich für die während der Corona-Krise erfolgten jährlichen Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Diese Rückerstattung für den Ausgleich beträgt 1,5 Milliarden Euro. Um den Beitragssatz mit Blick auf das Ziel des Rücklagenaufbaus stabil zu halten, wird gesetzlich festgelegt, dass die durch eine Verordnung mögliche Beitragssatzsenkung nur dann möglich ist, wenn die Rücklage im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit eine angemessene Mindesthöhe in Prozent des BIP aufweist.
- Bei den Versteigerungen der Flächen für Windenergie auf See sind unerwartet hohe Erlöse erzielt worden. Ein Teil dieser Mittel soll breiter genutzt werden für Maßnahmen des Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
- Bei gleichbleibenden gesetzlichen Rahmenbedingungen wird die Absenkung der Wohngeldveranschlagung aus dem parlamentarischen Verfahren zum Haushalt 2024 für den Finanzplanungszeitraum um jeweils 250 Millionen Euro jährlich nachgezogen.
- Der Gesetzentwurf zur Reform der Beamtenalimentation wird angepasst; die im Haushaltsentwurf 2024 kalkulierten Mehrausgaben können daher um 150 Millionen Euro abgesenkt werden.
Abschaffung klimaschädlicher Subventionen
- Mit der Abschaffung der Begünstigung in der Kraftfahrzeugsteuer für Forst- und Landwirtschaft entstehen Mehreinnahmen von 480 Millionen Euro.
- Die Abschaffung der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel führt zu Mehreinnahmen von bis zu 440 Millionen Euro.
- Durch die Abschaffung des Absenkungsmechanismus bei der Luftverkehrsabgabe entstehen 2024 Mehreinnahmen von bis zu 70 Millionen Euro (bis zu 300 Millionen ab 2025). Die Luftverkehrsabgabe wird darüber hinaus jährlich so angepasst, dass sie zusätzliche Einnahmen in Höhe der Privilegierung bei der Energiebesteuerung von Kerosin im nationalen Luftverkehr generiert. Dies würde ab 2024 zu Mehreinnahmen von bis zu 580 Millionen Euro jährlich führen. Das Programm "Klimaneutrales Fliegen" bleibt im Klima- und Transformationsfonds bestehen.
- Zusätzliche Einnahmen in Höhe von bis zu 1,4 Milliarden Euro entstehen durch die Umlegung der Abführungen zur Plastikabgabe an die EU. Diese Kosten werden bisher von der Allgemeinheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler getragen und sollen nunmehr – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – auf die Verursacher umgelegt werden.
Arbeitsmarktanreize
- Der sogenannte Job-Turbo bei der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten wird ausgeweitet. Hierzu zählen insbesondere die erhöhte Kontakthäufigkeit, die frühzeitige Vermittlung in Arbeit und Sanktionen bei Pflichtverletzungen. Je mehr Geflüchtete in Arbeit sind, desto weniger sind auf Sozialleistungen angewiesen. Die Maßnahmen führen zu geringeren Ausgaben in Höhe von weiteren 500 Millionen Euro in 2024 über die bereits vereinbarten Minderausgaben hinaus.
- Durch Veränderungen beim Bürgergeld (Streichung Bürgergeld-Bonus und Sanktionen Totalverweigerer) werden Mittel in Höhe von 250 Millionen Euro erwirtschaftet.
Anpassungen des Klima- und Transformationsfonds
- Die Programmausgaben des Klima- und Transformationsfonds werden um 12,7 Milliarden Euro reduziert. Wichtige Ausgaben zur Transformation der Wirtschaft und zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger beispielsweise bei der Modernisierung der Gebäudeenergie bleiben bestehen, ebenso die Entlastung beim Strompreis durch Übernahme der EEG-Umlage. Andere Subventions-programme entfallen, zum Beispiel dort, wo sich Produkte am Markt etabliert haben. In 2024 kann dadurch auf einen Bundeszuschuss an den Klima- und Transformationsfonds verzichtet werden, für 2025 und 2026 sind Zuschüsse eingeplant.
- Der CO2-Preispfad im BEHG wird ab 2024 wieder auf das 2020 von der Vorgängerregierung beschlossene Niveau angepasst. Der CO2-Preis beträgt damit ab dem 1. Januar 2024 wie seinerzeit geplant 45 Euro. Die Erhöhung des CO2-Preises zum 1. Januar 2023 war im September 2022 um ein Jahr verschoben worden, um Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen angesichts der damals stark gestiegenen Energiepreise zu entlasten. Nach dem deutlichen Rückgang der Energiepreise in diesem Jahr im Vergleich zu Herbst 2022 kann der CO2-Preis nun wieder auf den ursprünglichen Pfad zurückgeführt werden. Die ebenfalls 2022 beschlossene befristete Erhöhung der Fernpendlerpauschale um drei Cent (von 35 auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer) bleibt wie geplant bestehen.
Weitere Maßnahmen
- Die Deutsche Bahn soll für dringend nötige Investitionen ausreichend finanzielle Mittel erhalten. Dazu wird das Eigenkapital 2024 und in den Folgejahren um 1,5 Milliarden Euro durch finanzielle Transaktionen erhöht, ähnlich wie dies von der Vorgängerregierung praktiziert wurde. In den Jahren 2024 und 2025 soll eine Mittelzuführung von jeweils bis zu 5,5 Milliarden Euro erfolgen – dazu sollen auch Beteiligungserlöse eingesetzt werden (konkreter Umfang, Ausgestaltung, Zeitraum und Unternehmen sind noch festzulegen). Insgesamt sollen der Deutschen Bahn in den nächsten Jahren Eigenkapitalmittel in Höhe von bis zu 20 Milliarden zugeführt werden.
- Der Ansatz für die Regionalisierungsmittel im Haushalt soll um 350 Millionen Euro reduziert werden.
- Die Wiederbeschaffungen durch die Bundeswehr für die an die Ukraine abgegebenen Waffen wird aus dem Sondervermögen Bundeswehr finanziert. Dadurch können die ursprünglich vorgesehenen Mittel im Bundeshaushalt für die Ertüchtigung der Ukraine um 520 Millionen Euro abgesenkt werden.
- Die Annahmen für die Zinsausgaben des Bundes werden auf Basis des neuen Emissionskalenders und veränderter Zins- und Inflationsdaten an die im Vergleich zur Aufstellung des Regierungsentwurfes veränderten Marktbedingungen angepasst (2,3 Milliarden Euro). Die Prognose für noch nicht abgerechnete Ausgaben des Wirtschaftsstabilisierungsfonds für das Jahr 2023 wird aktualisiert (400 Millionen Euro).
- Die Rücklagen der nicht vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts betroffenen Sondervermögen werden genutzt (etwa 3,2 Milliarden Euro).
- Die Bundesregierung wird die Hilfen zur Beseitigung der erheblichen Schäden aufgrund der Flutkatastrophe im Sommer 2021 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen weiter finanzieren. Im Haushaltsentwurf 2024 sind dafür 2,7 Milliarden Euro vorgesehen – über eine Milliarde Euro mehr als 2023. Nach dem Urteil muss eine neue Rechtssicherheit hergestellt werden, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Dazu wird auch anhand unabhängiger juristischer Expertise sorgfältig geprüft, ob die Finanzierung weiterhin über die notlagenbedingte Kreditfinanzierung des Sondervermögens erfolgen kann, so wie es von der Vorgängerregierung vorgesehen war. Dazu wäre nunmehr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch 2024 ein erneuter Überschreitensbeschluss nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes notwendig. Hierzu soll auch das Gespräch mit der größten Oppositionsfraktion gesucht werden, ob ein solcher Überschreitensbeschluss nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes unterstützt werden kann, damit nicht Bevölkerungsgruppen gegeneinander ausgespielt werden. Sollte der Weg über einen solchen Beschluss nach Artikel 115 des Grundgesetzes rechtlich nicht möglich sein, erfolgt die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt.
- Die bisher geplante Unterstützung der Ukraine kann aus dem Bundeshaushalt ohne Überschreitensbeschluss geleistet werden. Sollten im Laufe des Jahres 2024 weitere erhebliche finanzielle Aufwendungen für die Unterstützung der Ukraine, auch mit internationalen Partnern, über das bisher veranschlagte Maß hinaus nötig werden, wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vorschlagen, einen Überschreitensbeschluss nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes zu fassen, der voraussetzt, dass die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt wäre. Die Ukrainerinnen und Ukrainer müssen auch längerfristig in die Lage versetzt werden, sich der Aggression des russischen Präsidenten Putin entgegenzustellen. Das ist eine unverzichtbare, klare Botschaft an den russischen Präsidenten, der offensichtlich darauf setzt, dass die internationale Unterstützung der Ukraine nachlässt.
Quelle: Bundesregierung
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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