Bundeshaushalt: Das will die Bundesregierung im nächsten Jahr einsparen
Nach der Einigung im Haushaltsstreit werden nach und nach mehr Details zu den konkreten Sparplänen bekannt. Das Handwerk sieht großen Bedarf für Reformen.
Die Bundesregierung muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Haushalt für das nächste Jahr 17 Milliarden Euro einsparen. Dabei seien drei Milliarden Euro nicht durch das Urteil bedingt, sondern durch die Senkung der Stromsteuer und zusätzlicher sechs Milliarden Euro durch die Erhöhung des Bürgergeldes.
Das Volumen des Klima- und Transformationsfonds (KTF) soll auf 160 Milliarden Euro schrumpfen. Für 2024 sind das 12,7 Milliarden Euro weniger und bis 2027 45 Milliarden. Das Sondervermögen für die Zahlungen an die Opfer der Flutkatastrophe im Ahrtal muss wegen des Urteils neu aufgesetzt werden. Für 2024 sollen 2,7 Milliarden Euro bereitgestellt werden.
Mehreinnahmen und Sparmaßnahmen
Dafür müsste die Schuldenbremse noch einmal ausgesetzt werden. Dafür braucht die Regierung Unterstützung aus der Opposition. Sollte es die nicht geben, muss diese Summe zusätzlich im Kernhaushalt finanziert werden. Grundsätzlich hätten der klimaneutrale Umbau des Landes, die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und die Unterstützung der Ukraine Vorrang innerhalb der Haushaltspläne.
Die geplanten Maßnahmen setzen sich aus der Erschließung neuer Einnahmen als auch aus Sparmaßnahmen zusammen.
Ausgabenkürzungen
- Der von der Bundesregierung zugesagte Zuschuss in Höhe von 5,5 Mrd. Euro zur Senkung der Netzentgelte beim Strom wird gestrichen. Damit steigen die Stromkosten sowohl für private als auch betriebliche Verbraucher. Die Netzentgelte werden von 3,12 Cent pro Kilowattstunde in diesem Jahr auf 6,43 Cent im nächsten Jahr steigen.
- Umfangreiche Streichungen der beim Baugipfel beschlossenen Ausweitungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dazu gehören etwa die Aufstockungen beim Geschwindigkeitsbonus oder beim Sanierungsfördersatz.
- Auslaufen von Förderprogrammen. Dazu soll vor allem der Umweltbonus für den Kauf von Elektrofahrzeugen früher als geplant auslaufen. Dieser soll bereits Ende 2023 auslaufen.
- Weitere Förderprogramme werden gekürzt, so etwa das geplante Programm zum Aufbau von Transformationstechnologien, andere sollen erst gar nicht anlaufen.
- Zudem werden Etatkürzungen für diverse Ministerien angekündigt, ohne dass diese bisher genauer beschrieben oder beziffert werden. Betroffen sind auch das Bundesverkehrsministerium, das Bundesbildungsministerium und das Bundeswirtschaftsministerium.
- Kürzung der Bundeszuschüsse für Regionalisierungsmittel um 0,35 Milliarden Euro.
- Kürzung der Ausgaben beim Wohngeld, Streichung des Bürgergeld-Bonusses von 0,25 Milliarden Euro, Reduzierung des Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung um 0,6 Milliarden Euro (Beitragserhöhungen werden ebenso wie ein Absinken des Rentenniveaus von 48 Prozent ausgeschlossen). Zusätzlich wird der Bundesagentur für Arbeit ein Konsolidierungsbeitrag von zunächst pauschal 1,5 Milliarden Euro in 2024 auferlegt, der aus Beitragsmitteln zu finanzieren ist. Dabei wird der Beitragssatz garantiert.
Abbau von Subventionen
- Streichung der Vergünstigung auf die Kraftfahrzeugsteuer für die Forst- und Landwirtschaft.
- Kerosin für den nationalen Flugverkehr wird künftig besteuert.
- Streichung des Absenkungsmechanismus bei der Luftverkehrsabgabe.
- Streichung der Steuerbegünstigungen beim Agrardiesel.
Erhöhung der Einnahmen des Bundes
- Der CO₂-Preis wird im Jahr 2024 auf 45 Euro pro Tonne CO₂ (statt wie geplant auf 40 Euro) angehoben. Der CO₂-Preis betrifft fossile Brennstoffe für die Sektoren Wärme und Verkehr, also beispielsweise Gas, Heizöl sowie Diesel und Benzin. Damit wird der CO₂-Preis wieder auf das von der großen Koalition beschlossene Niveau angehoben. Auch für die Folgejahre wird der Preis nach der ursprünglichen Planung steigen. Damit werden voraussichtlich die Preise für Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl steigen. Experten schätzen die Preissteigerung bei einem Liter Diesel auf rund 4,8 Cent gegenüber dem heutigen Preis. Bei Erdgas steigen die Kosten voraussichtlich um 0,36 Cent pro Kilowattstunde.
- Seit 2021 existiert eine sogenannte EU-Plastikabgabe. Bisher wurde die Summe von 1,4 Mrd. Euro pro Jahr aus dem Bundeshaushalt bezahlt. Diese wird auf die Menge der nicht recycelten Verpackungsabfälle aus Kunststoff erhoben und fließt in den EU-Haushalt. Zukünftig sollen die Verbraucher diese unmittelbar entrichten. Diese EU-Plastikabgabe ist nicht mit der am 2. März 2023 verabschiedeten Sonderabgabe für Produkte aus Einwegplastik zu verwechseln. Damit dürfte eine Erhöhung von Bürokratie für den Handel einhergehen.
- Die geplanten Investitionen in die Schieneninfrastruktur von rund 13 Milliarden Euro im Finanzierungszeitraum 2024 bis 2027 werden nicht mehr über den KTF finanziert. Stattdessen wird in Aussicht gestellt, Bundesbeteiligungen zu privatisieren und die Erlöse der Deutschen Bahn als Eigenkapital zur Verfügung zu stellen.
Förderungen, die erhalten bleiben
- Die beim Beschluss des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEG) zugesagte Förderung wird aufrechterhalten. Damit ist die Unterstützung beim Heizungstausch gesichert.
- Die Förderungen zum Ausbau einer Wasserstoffwirtschaft sowie die Förderung der Halbleiterproduktion.
- Die Streichung der EEG-Umlage beim Strom bleibt erhalten.
- Die Senkung der Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes ab dem Jahr 2024 wird wie angekündigt umgesetzt.
- Die beschlossenen Entlastungen bei der Einkommensteuer durch Anhebung der Freibeträge und Verschiebung der Tarifeckwerte („Abbau der kalten Progression“) ab dem Jahr 2024 werden nicht rückgängig gemacht. Es werden keine Steuersatzerhöhungen erfolgen.
- Das Wachstumschancengesetz, dem der Bundesrat seine Zustimmung verweigert hat, soll aus Sicht der Bundesregierung weiterverfolgt werden. Damit bleiben wichtige Wachstumsimpulse im ursprünglichen Volumen von über sechs Milliarden Euro.
Auch nach der Einigung zum Haushalt für 2024 bleibe es bei einem Reformstau, kommentiert das Handwerk. "Der unmittelbare Entscheidungsstau mag durch die Einigung zum Bundeshaushalt 2024 aufgelöst sein, doch das ändert nichts daran, dass nach wie vor ein erheblicher struktureller Reformstau am Standort Deutschland besteht", sagt Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).
Besonders deutlich werde das im Bereich der Energiekosten, wo die Kosten weiter steigen. Dittrich: "So kommt zwar die im Strompreispaket versprochene Steuersenkung, gestrichen wird jedoch die Senkung der Netzentgelte: Das wiegt besonders schwer, da sie allen Betrieben zugutegekommen wäre. Wegen der zudem gleichzeitigen sprunghaften Erhöhung des CO₂-Preises werden Kraftstoffe und Energie für die Betriebe teurer, mit der Folge weiterer deutlicher Belastungen."
Kostenbelastung auflösen
Diese Belastung müsse die Politik langfristig auflösen. Dabei könne sich der Kostendruck nur dann verringern, wenn das Energieangebot deutlich ausgeweitet wird und die Bundesregierung an einem "Strommarktdesign aus einem Guss" arbeitet.
Ein in sich schlüssiges Konzept fehle auch für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). "Will die Bundesregierung die Wärmewende umsetzen, muss sie bei der BEG schnellstmöglich die Kurve kriegen. Die Streichungen und Kürzungen in der BEG drohen die Umsetzung der Wärmewende an einem heiklen Scheitelpunkt auszubremsen. Die Verunsicherung bei Betrieben und Kunden ist bereits sehr groß und wächst weiter, da sich das Inkrafttreten der Förderrichtlinie wohl verzögern wird", so Dittrich.
Verunsicherung bei Betrieben und Kunden
Nach wie vor sei keine nachhaltige, langfristige Gegenfinanzierung für zu fördernde Sanierungs- und Klimaschutzvorhaben erkennbar. "Dieser Schwebezustand verunsichert Betriebe der ohnehin geschwächten Zukunftsbranche Bau genauso wie Kundinnen und Kunden, die private Investitionen in den Klimaschutz nicht realistisch planen können."
Quelle: ZDH
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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