Besserer Schutz für regionale Handwerksprodukte
Geografische Angaben, die Teil des Namens handwerklicher Produkte sind, sollen künftig effektiver geschützt werden. Das Bundesjustizministerium hat dazu einen Gesetzesvorschlag vorgelegt.
Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf für das "Gesetz zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben" in Bezug auf handwerkliche und industrielle Erzeugnisse veröffentlicht. Aktuell gibt es in Deutschland Regeln zum Schutz geografischer Angaben bei Agrarerzeugnissen, aber keine zum Schutz geografischer Angaben bei handwerklichen und industriellen Produkten. Es gibt derzeit nur zwei auf das Markengesetz gestützte Verordnungen zum Schutz des Namens Solingen ("Solinger Messer") und Glashütte ("Glashütte Uhren").
Durch das neu geschaffene Rechtsinstrument soll die Anmeldung neuer geografischer Angaben erleichtert werden. "Die Begriffe sind Qualitätsmerkmal und Verkaufsargument. Aber nicht nur im Agrar- und Lebensmittelbereich gibt es Produkte, die vor allem aufgrund ihrer regionalen Herkunft besonders geschätzt werden, Gerade handwerkliche und industrielle Erzeugnisse aus Deutschland zeichnen sich durch besondere Wertigkeit und Beliebtheit aus, weil sie in einer bestimmten Region hergestellt werden", sagt Justizminister Marco Buschmann (FDP).
Regionale Wirtschaft stärken
"Durch die neuen Regelungen sorgen wir dafür, dass auch die Erzeuger handwerklicher und industrieller Produkte diese regionale Herkunft besser schützen und als Wettbewerbsvorteil nutzen können. Mit der Umsetzung der europäischen Vorgaben stärken wir die regionale Wirtschaft in Deutschland." Mit dem Gesetz sollen auf europäischer Ebene beschlossene Richtlinien auf nationaler Ebene umgesetzt werden.
Der Gesetzentwurf enthält die notwendigen Durchführungsregelungen für den Schutz der geografischen Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse. Dieser Teil fällt in die Zuständigkeit des Justizministeriums. Das Landwirtschaftsministerium wird zusätzlich die Regelungen für die Reform des Schutzes geografischer Angaben im Agrarbereich erarbeiten. Nach der jeweiligen Länder- und Verbändebeteiligung sollen die beiden Entwürfe zusammengeführt und gemeinsam, als einheitlicher Entwurf, ins Bundeskabinett eingebracht werden.
Folgender Regelungen sind vorgesehen:
- Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) soll das Verfahren zur Eintragung von geografischen Angaben in das vom Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) zu führende Register durchführen. Für Beschwerden gegen Entscheidungen des DPMA wird das Bundespatentgericht zuständig sein. Die Verfahrensvorschriften zu den CIGIs ähneln den bestehenden Vorschriften zu AGRI-GIs: Insbesondere werden die zuständigen Fachministerien, Kammern und Wirtschaftsverbände und -organisationen am Verfahren beteiligt. Nach positiver Prüfung wird das DPMA die Anträge an das EUIPO übermitteln, das die Anträge überprüft und die Eintragung vornimmt. Seine Zuständigkeit für AGRI-GIs wird das DPMA perspektivisch an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung abgeben.
- CIGIs sollen in Zukunft umfassend privatrechtlich geschützt werden: Der Gesetzentwurf sieht daher Anspruchsgrundlagen für Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche vor. Zusätzlich werden die widerrechtliche Verwendung, Nachahmung oder Aneignung einer CIGI bußgeldbewehrt.
- Zum Schutz eingetragener CIGIs sind Kontrollen durch die zuständigen Landesbehörden vorgesehen, die auf den bestehenden Strukturen für die Kontrolle von Agrarerzeugnissen aufbauen. Die Regelungen des Gesetzentwurfs statten die Behörden der Länder mit den erforderlichen Befugnissen aus, z.B. um Geschäftsräume zu betreten oder widerrechtliche Kennzeichnungen zu entfernen. Insbesondere für eine effektive Überwachung des Online-Handels werden die Landesbehörden ermächtigt, Erzeugnisse verdeckt zu erwerben (sog. "Mystery Shopping").
- Flankiert wird die behördliche Überwachung des Online-Handels durch die unionsrechtliche Klarstellung, dass sämtliche Angebote, die gegen den Schutz geografischer Angaben verstoßen, rechtswidrige Inhalte im Sinne des Digital Services Act (DSA) darstellen. Hierdurch werden mittelbar auch Online-Plattformen in die Verantwortung für den Schutz geografischer Angaben einbezogen, beispielsweise durch die Verpflichtung, ein wirksames Melde- und Abhilfeverfahren für rechtswidrige Angebote vorzuhalten. Ab Kenntnis von einem rechtswidrigen Angebot kommt auch eine Haftung der Plattformanbieter in Betracht.
Quelle: BMJ
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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