Von A wie Abwrackprämie für Lkw bis Z wie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld: 2021 gibt es wieder viele Änderungen und neue Gesetze für Unternehmen und Selbstständige.

Von A wie Abwrackprämie für Lkw bis Z wie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld: 2021 gibt es wieder viele Änderungen und neue Gesetze für Unternehmen und Selbstständige. (Foto: © wetzkaz/123RF.com)

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Was ändert sich 2021? Ein Überblick von A bis Z

Betriebsführung

2021 ändert sich einiges: Ein Überblick über neue Gesetze und Verordnungen, die Firmenchefs und Mitarbeiter im Handwerk kennen sollten.

Was für ein Jahr! 2020 wird in die Geschichtsbücher eingehen, soviel ist sicher. Was 2021 auf uns zukommt, mag niemand vorauszusagen. Was aber schon feststeht, sind einige neue Gesetze und Verordnungen, die Handwerker kennen sollten.

Einen Beitrag zu den Lockdown-Regelungen bis 31. Januar 2021 finden Sie hier!

Ein Überblick von A bis Z

Bleiben Sie am Ball und kommen Sie wieder, wir aktualisieren diesen Überblick permanent! 

Abwrackprämie für Lkw 

Beim Autogipfel Mitte November hat die Bundesregierung eine Abwrackprämie für Nutzfahrzeuge angekündigt. Neben der Anschaffung von Lkw mit Elektro- und Wasserstoffantrieb wird die Anschaffung von fabrikneuen Lkw mit konventionellen Antrieben gefördert, die die Anforderungen der aktuellen Abgasstufe Euro 6 erfüllen und zusätzlich bestimmte Umweltvorteile aufweisen (etwa niedrige CO2-Emissionen). Wenn gleichzeitig ein alter Lkw der Abgasstufen Euro III, IV und V verschrottet wird, sollen Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro pro Lastwagen gezahlt. Den Umstieg auf alternative Antriebe will man stärker fördern als konventionelle Antriebe. 

AU-Bescheinigung 

Ab 1. Januar 2021 wird die Ausfertigung der AU-Bescheinigung für die Krankenkasse vom Arzt digitalisiert und elektronisch übermittelt. Versicherte müssen dann die Durchschrift des "gelben Scheins" nicht mehr wie bisher selbst an ihre Krankenkasse schicken.

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Ab 2022 sollen auch Arbeitgeber bei den Krankenkassen elektronisch abrufen können, von und bis wann die Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten dauert und wann die Entgeltfortzahlung ausläuft.

Azubi-Ticket

Sachsen-Anhalt führt als achtes Bundesland ein landesweit gültiges Azubi-Ticket ein. Der Preis soll bei monatlich 50 Euro liegen. In Berlin/Brandenburg und Sachsen gibt es ein entsprechendes Angebot schon. In Mecklenburg-Vorpommern steht die endgültige Entscheidung noch aus. 

Baukindergeld 

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Der Bund hat den Förderzeitraum um drei Monate verlängert. Bau- und kaufwillige Familien können sich ihren Anspruch darauf nun noch bis zum 31. März 2021 sichern. Wer bis dahin einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten hat, kann noch bis Ende 2023 einen Förderantrag auf das Baukindergeld stellen. Über einen Zeitraum von zehn Jahren sind bis zu 12.000 Euro staatliche Förderung je Kind erhältlich.  kfw.de/baukindergeld

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt zum 1. Januar 2021 auf jährlich 58.050 Euro (monatlich 4.837,50 Euro). 2020 liegt die Grenze bei 56.250,00 Euro jährlich und 4.687,50 Euro monatlich. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei.

Biometrische Passfotos für den Personalausweis

Erstmals seit der Einführung des Personalausweises im Scheckkartenformat wird die Karte teurer - und zwar um fast 30 Prozent. Der Personalausweis wird für Personen über 24 Jahre künftig 37 Euro statt 28,80 Euro kosten.

Wer einen Personalausweis beantragt, benötigt auch weiterhin ein biometrisches Passfoto. Um Manipulationen an den Bildern zu vermeiden, kann man das Passfoto aber nicht mehr einfach so zum Bürgerbüro mitbringen. Künftig gibt es zwei Möglichkeiten, dieses Foto machen zu lassen. Entweder lässt man das Foto vor Ort in der Passbehörde oder aber professionell beim Fotografen erstellen.

Der Fotograf soll dabei zukünftig gewährleisten, dass das Passfoto sicher an die Passbehörde übermittelt wird. Ursprünglich war geplant, dass biometrischen Passbilder nur auf dem Amt im Automaten entstehen. Der Sturm der Fotografen gegen den drohenden Verlust dieser existenziellen Einnahmequelle war erfolgreich. Sie haben auch weiterhin die Möglich­keit, Passbilder aufnehmen zu können. Zu der gesicherten elektronischen Übermittlung gehört künftig, dass sich der Fotograf registriert. Die genauen Regelungen und das Datum, ab wann das so sein wird, stehen noch nicht fest.

Ab dem 2. August 2021 werden verpflichtend zwei Fingerabdrücke auf einem digitalen Chip des Ausweises gespeichert. Der Personalausweis hat für Personen ab 24 Jahren eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren.

Berufskrankheiten

Ab 2021 kann eine Berufskrankheit auch dann anerkannt werden, wenn die Betroffenen weiterhin ihre Tätigkeit ausüben. Gezielte Maßnahmen sollen sie im Beruf halten. Lesen Sie > hier mehr!

Corona-Bonus

Sonderzahlungen von Arbeitgebern an Arbeitnehmer für besondere Leistungen in der Corona-Krise sind 2020 für Beschäftigte aller Branchen bis 1.500 Euro steuerfrei. Die Frist, bis wann der Bonus auf dem Konto des Arbeitnehmers sein muss, soll bis Juni 2021 verlängert werden. Die Corona-Prämie von 1.500 Euro soll es aber nicht zweimal geben können. Der Bundesrat muss der Fristverlängerung, die ins Jahressteuergesetz aufgenommen wurde, noch zustimmen.

EEG-Umlage

Die EEG-Umlage wird durch einen Bundeszuschuss von derzeit 6,756 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) im kommenden Jahr auf 6,5 ct/kWh abgesenkt. Für 2022 soll sie auf 6,0 ct/kWh sinken.

Ehrenamtspauschale und Übungsleiterfreibetrag

Die Ehrenamtspauschale steigt zum 1. Januar von 720 Euro auf 840 Euro. Auch der Übungsleiterfreibetrag wird angehoben - von 2.400 Euro auf 3.000 Euro. Damit setzt die Große Koalition eine lange geforderte steuerliche Entlastungen für ehrenamtlich Tätige um. 

Elektro-Autos / Steuerbefreiung

Die zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge gilt für Erstzulassungen reiner Elektrofahrzeuge und Umrüstungen bis zum 31. Dezember 2025. Sie wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt.

Elektro-Autos / Kaufprämie

Die Kaufprämie für Elektro-Autos soll bis Ende 2025 verlängert werden, das wurde auf dem Autogipfel Mitte November in Berlin beschlossen. Bis zu 9.000 Euro Zuschuss gibt es aktuell über den Umweltbonus (erweitert durch die Innovationsprämie)  beim Kauf eines reinen E-Autos. Einen Teil davon zahlt der Staat, den anderen der Autohersteller.

Einwegplastik

Besteck, Teller, Trinkhalme und Kaffee-Rührstäbchen aus Kunststoff werden verboten. Das gilt auch für To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus Styropor. Aber auch für Wattestäbchen und Luftballonstäbe mit Kunststoff.

Ab dem 3. Juli 2021 ist die Herstellung solcher Einwegartikel aus Plastik EU-weit nicht mehr erlaubt. Verboten werden Einwegprodukte aus Kunststoff, die aus fossilen Rostoffen wie Rohöl hergestellt werden. Ebenfalls verboten werden Wegwerfteller oder -becher aus biobasierten Materialien.

Emissionshandel

Anfang Januar startet das CO2-Emissionshandelssystem (EHS) in Deutschland. Betroffen sind alle Bereiche, die nicht schon durch das Europäische EHS abgedeckt sind. Dazu gehören Wärme und Mobilität. Betriebe müssen Zertifikate für die Verschmutzungsrechte kaufen. Eine Tonne CO2 kostet zunächst 25 Euro. Der Preis steigt bis 2025 schrittweise auf 55 Euro. Für 2026 soll der Preis schließlich mindestens bei 55 und höchstens 65 Euro liegen. Erst dann soll der Preis mittels Auktionen und Handel ermittelt werden.

Energieeffizienzklassen

Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen, Kühl- und Gefriergeräte oder Fernseher bekommen ab dem 1. März 2021 neue Energieeffizienzklassen

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro. Danach wird er in Halbjahresschritten bis Mitte 2022 auf 10,45 Euro erhöht.

Google-Suche

Nach Umstellung der Google-Suche zum 31. März 2021 sind zahlreiche kleine und mittelständische Betriebe im Netz nicht mehr auffindbar, warnen Experten. Der Marktführer im Suchmaschinenbereich Google finde dann in erster Linie Smartphone-fähige Websites. Ältere Seiten würden bei den Suchergebnissen dann schlechter gerankt und entsprechend schwer bis gar nicht gefunden. Gemeint sind Webseiten, die nur für den Desktop-PC gebaut sind, wie sie viele Handwerksunternehmen noch haben.

Grundrente

Ab 1. Januar 2021 tritt die Grundrente in Kraft. 1,3 Millionen Rentner und Rentnerinnen sollen davon profitieren, davon 70 Prozent Frauen und überdurchschnittlich viele Ostdeutsche.

Der Grundrentenzuschlag wird aber nicht direkt zum 1. Januar für alle ausgezahlt werden können, die Auszahlung erfolgt gestaffelt. Die Ansprüche würden aber rückwirkend zum 1. Januar 2021 gelten und dann entsprechend nachgezahlt, versichert das Bundesarbeitsministerium. 

Lesen Sie hier, was das Handwerk davon hält

Homeoffice-Pauschale

Wer wegen der Corona-Pandemie oft oder immer im Homeoffice arbeitet, kann mit steuerlichen Erleichterungen rechnen. Der Finanzausschuss im Bundestag hat am 10. Dezember  auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eine entsprechende Ergänzung des Jahressteuergesetzes beschlossen. Die Homeoffice-Pauschale ist auf 600 Euro im Jahr begrenzt und soll in den Jahren 2020 und 2021 gewährt werden. Mehr zur Homeofficepauschale und wer sie erhalten kann.

Inkassokosten

Der Bundestag hat am 27. November eine Reform des Inkassoverfahrens beschlossen. Inkassodienstleister müssen Schuldner künftig schon beim ersten Kontakt unter anderem darüber informieren, in wessen Auftrag sie handeln, um welchen Vertrag genau es geht und welche Kosten bei Verzug entstehen könnten. Bei kleinen Forderungen von bis zu 50 Euro sollten die Inkassokosten, die Schuldner zusätzlich zahlen müssen, nicht höher ausfallen als die Forderung selbst.

Insolvenzrecht

Die Bundesregierung hat eine umfassende Reform des Insolvenzrechts auf den Weg gebracht. Das Handwerk beurteilt sie größtenteils positiv. Kernstück ist der sogenannte Restrukturierungsplan. Dabei handelt es sich um ein Verfahren im Vorfeld der Insolvenz. Dieses soll Unternehmen ermöglichen, einen Konkurs abzuwenden und sich mit Zustimmung einer Mehrheit der Gläubiger zu sanieren. Außerdem wird bei der Prüfung der Überschuldung künftig ein gelockerter Maßstab zugrunde gelegt, der auf die derzeitigen wirtschaftlichen Unsicherheiten Rücksicht nimmt.

Für kleinere Unternehmen gibt es künftig die sogenannte Sanierungsmoderation zwischen Schuldner und Gläubigern als vorgelagerte Stufe.  Die zwischenzeitlich wegen der Corona-Krise ausgesetzte Pflicht zum Insolvenzantrag bei Überschuldung und Zahlungsfähigkeit greift ab dann aber wieder. Das Gesetz muss noch Bundestag und Bundesrat passieren und soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Insolvenzgeldumlage

Seit 2018 liegt die Insolvenzgeldumlage bei 0,06 Prozent. Im Jahr 2021 steigt die Insolvenzgeldumlage auf 0,12 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts. Damit verdoppelt sich der Beitragssatz für Arbeitgeber. Den Beitrag trägt der Arbeitgeber allein.

Investitionsabzugsbetrag

Der Investitionsabzugsbetrag wird flexibler. Das soll die Finanzierung geplanter Investitionen erleichtern.

Kinderzuschlag 

Der Kinderzuschlag (KiZ) für Familien mit kleinen Einkommen steigt von 185 Euro um 20 Euro auf bis zu 205 Euro pro Monat pro Kind. 

Kindergeld

Das Kindergeld steigt im um 15 Euro im Monat. Für das erste und zweite Kind gibt es jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt um 288 Euro auf 5.460 Euro.

Kindesunterhalt

Der Mindestunterhalt – Berechnungsgrundlage sowohl für die Düsseldorfer Tabelle als auch für die Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen der Jugendämter – wird ab dem 1. Januar 2021 angehoben: in der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs) von 378 auf 393 Euro, in der zweiten Altersstufe (vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs), im sogenannten Ausgangsbetrag, von 434 auf 451 Euro und in der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr an) von 508 auf 528 Euro.

Kosmetiker

Ab dem 1. Januar 2021 dürfen nur noch approbierte Ärzte Tattoos oder Permanent-Makeup mit Lasern entfernen, Kosmetiker nicht mehr. Lesen Sie > hier die Details.

Kfz-Steuer

Für alle Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2021 (Stichtag) ändert sich die Kfz-Steuer. Sie wird dann stärker nach dem CO2-Wert bemessen. Einfach ausgedrückt heißt das: je höher der CO2-Wert, desto höher die Kfz-Steuer. Alle Informationen dazu finden Sie beim Zoll.

Krankenkassenwechsel 

Ab Januar wird der Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenversicherung einfacher: Während der Abschied bisher erst nach einer Mindestvertragslaufzeit (sogenannte Bindungsfrist) von 18 Monaten möglich war, kann der Wechsel mit einer regulären Kündigung ab dem Jahreswechsel bereits nach zwölf Monaten erfolgen.

Krankschreibung telefonisch

Bis vorerst 31. März 2021 können Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Angesichts bundesweit anhaltend hoher COVID-19-Infektionszahlen in der Erkältungs- und Grippesaison hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 3. Dezember erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständig.

Kurzarbeitergeld

Grundsätzlich kann Kurzarbeitergeld für zwölf Monate bezogen werden. Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzudämpfen, wurde die Bezugsdauer der Lohnersatzleistung allerdings für Betriebe, die schon vor dem 31. Dezember 2020 in Kurzarbeit gegangen sind, auf bis zu 24 Monate verlängert, längstens aber bis zum 31. Dezember 2021. 

Für die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ist eine neue Anzeige des Arbeitgebers bei der örtlichen Arbeitsagentur erforderlich. Die Anzeige auf Verlängerung kann formlos erfolgen, zum Beispiel per E-Mail an die lokale Agentur für Arbeit.

In der Anzeige an die Arbeitsagentur müssen die Dauer und die Gründe für eine Verlängerung geschildert werden.

Bei Betrieben mit Betriebsrat muss der Arbeitgeber die Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat über die Verlängerung vorlegen.

Bei Betrieben ohne Betriebsrat muss der Arbeitgeber Einzelvereinbarungen mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern belegen können und für die Abschlussprüfung aufbewahren.

Ohne diese Angabe kann die Verlängerung nicht bewilligt werden, betont die Bundesagentur für Arbeit.

Die Erhöhung des Kurarbeitergeldes auf 70 bzw. 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 bzw. 87 Prozent ab dem siebten Monat wird bis zum 31. Dezember 2021 ebenfalls verlängert. 

Hinzuverdienst bei Kurzarbeitergeld: Ebenfalls verlängert wird die Nichtanrechnung eines Minijobs bei Bezug von Kurzarbeitergeld  bis zum 31. Dezember 2021.

Es wird eine Sonderregelung geben, um Nachteile bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes nach Beschäftigungssicherungsvereinbarungen auszuschließen. Die Regelung ist befristet auf Zeiten der Beschäftigungssicherung mit verkürzter Arbeitszeit, die zwischen dem 1. März 2020 und 31. Dezember 2022 liegen.

Förderung der Weiterbildung während Kurzarbeitergeldbezug: Qualifizierungen während des Bezugs von Kurzarbeitergeld nach § 106a SGB III (neu) werden durch eine hälftige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge gefördert, wenn die Weiterbildungsmaßnahme während des Bezugs von Kurzarbeitergeld begonnen wurde und eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Die Weiterbildungsmaßnahme hat einen Mindestumfang von über 120 Stunden, und Träger und Maßnahme sind nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zugelassen. Oder: Die Weiterbildungsmaßnahme bereitet auf ein Fortbildungsziel vor, das nach dem AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) förderfähig ist

Künstlersozialabgabe 

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt 2021 nun doch bei 4,2 Prozent. Jedes Unternehmen, das regelmäßig freie Künstler oder Publizisten beauftragt, ist verpflichtet, eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) abzuführen. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und sollte eigentlich auf 4,4 Prozent angehoben werden. Aufgrund zusätzlicher Bundesmittel bleibt er nun doch auch im Jahr 2021 stabil.

Maklerkosten

Entlastung winkt für Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern: Wird der Makler vom Verkäufer beauftragt, muss der mindestens die Hälfte der Provision zahlen. Neu ist auch, dass ein Maklervertrag künftig schriftlich festgehalten werden muss, also beispielsweise per E-Mail. Diese Regelungen gelten schon ab dem 23. Dezember 2020.

Messen 

Die Messeveranstalter Deutschlands müssen angesichts der Entwicklung der Corona-Pandemie zahlreiche Messen und Kongresse verschieben oder bieten diese als virtuelle bzw. hybride Veranstaltung an. In unserem Themenspecial Messen für das Handwerk halten wir Sie auf dem Laufenden.  

Pendlerpauschale 

Foto: © Jozef Polc/123RF.comFoto: © Jozef Polc/123RF.com

Ab 2021 werden Pendler mit langen Arbeitswegen durch eine Anhebung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer entlastet. Ab dem 1. Januar gelten folgende Regeln für Arbeitswege: Für die ersten 20 Entfernungskilometer bleibt die Entfernungspauschale bei 0,30 Euro.

Für alle über 20 hinausgehenden Entfernungskilometer steigt die Pauschale auf 0,35 Euro. Ab 2024 steigt die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer auf 0,38 Euro.

Diese erhöhte Kilometerpauschale soll zunächst bis 2026 gelten. "Der Gesetzgeber will damit vor allem jene entlasten, die auf dem Land wohnen. Sie müssen viel Geld für den Weg zur Arbeit zahlen, weil sie oft nicht auf Bus oder Bahn umsteigen können", sagt Ecovis-Steuerberater Strunz. Der Gesetzgeber will aber für klimafreundliche Alternativen sorgen. Deshalb soll die Pendlerpauschale ab dem Jahr 2027 auch wieder auf 0,30 Euro sinken.

Prozesskosten

Der Bundestag hat am 27. November 2020 eine Erhöhung der gesetzlichen Anwaltshonorare und der Gerichtsgebühren zum 1. Januar 2021 beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Regelsätze

Wer auf staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen ist, bekommt ab Januar 2021 mehr Geld. Alleinstehende erhalten 14 Euro mehr im Monat, nämlich 446 Euro.
 

Registrierkassen

Für alle Friseure, Bäcker, Fleischer und andere Handwerksbranchen mit Registrierkassen läuft der Countdown endgültig. Spätestens 31. März müssen alle ihre elektronischen Kassensysteme und Waagen mit Kassenfunktion über ein Sicherheitsmodul TSE verfügen.

Dieses Modul gewährleistet, dass alle Kassenvorgänge lückenlos und manipulationssicher aufgezeichnet werden. Je nach Hersteller brauchen Unternehmer keine neue Kasse, sondern können ihre Registrierkassen um die TSE erweitern lassen. Auch eine cloudbasierte TSE ist möglich. Lesen Sie mehr dazu in unserem Themen-Special Kassenführung

Rentenversicherung 

Für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt ab dem 1. Januar 2021 eine neue Einkommensgrenze. Der Beitrag bemisst sich dann bis zu einem Höchstbetrag von 7.100 Euro im Monat (West) und 6.700 Euro (Ost).

In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt diese Einkommensgrenze auf 8.700 Euro in den alten und 8.250 Euro in den neuen Ländern.

Rundfunkbeitrag 

Der Rundfunkbeitrag (früher GEZ) soll 2021 von 17,50 Euro auf 18,36 Euro monatlich steigen. Das wäre die erste Erhöhung seit 2009.

Solidaritätszuschlag

Für über 90 Prozent der heutigen Zahler soll der Soli ab 2021 entfallen. Die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt, wird von 972 Euro auf 16.956 Euro (33.912 Euro bei Zusammenveranlagung) angehoben.

Nach der Freigrenze beginnt die sogenannte Milderungszone in der man auch noch nicht den vollen Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent zahlen muss. Bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 Euro wird eine Familie mit zwei Kindern keinen Soli mehr zahlen; Alleinstehende sind bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 Euro vom Soli befreit, rechnet das Bundesfinanzministerium vor.

Spendenbescheinigung

Künftig gilt für Spenden bis 300 Euro der vereinfachte Spendennachweis. Eine Zuwendungsbestätigung ist nicht mehr erforderlich.

Steuererklärungsfrist 

Da die Kanzleien momentan auch durch die Anträge auf Überbrückungshilfe, November- und Dezemberhilfe und das Kurzarbeitergeld rund um die Uhr ausgelastet sind, soll die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen für das Jahr 2019 ausnahmsweise bis 31. August 2021 verlängert werden.

Steuerstundung

Verschiedene steuerliche Hilfen, die im Frühjahr als Sofortmaßnahmen wegen der ­Corona-Pandemie beschlossen wurden, ­gehen wegen der weiter andauernden Ausnahmesituation in die Verlängerung. Betriebe, die durch die Corona-Krise wirtschaftlich stark betroffen sind, können zum Beispiel noch bis zum 31. März 2021 bei ihrem Finanzamt unter erleichterten Bedingungen einen Antrag auf Steuerstundung stellen. Die Stundungen laufen dann bis zum 30. Juni 2021.

Anschlussstundungen sollen in einem vereinfachten Verfahren im Zusammenhang mit einer Ratenzahlung möglich sein, die längstens bis zum 31. Dezember 2021 dauert. Die Stundungen erfolgen in der Regel zinsfrei. Über den 30. Juni 2021 hinausgehende klassische Stundungen – ohne Ratenzahlungsvereinbarungen – werden wie üblich möglich sein.

Betroffene Unternehmen und Selbstständige können außerdem bis 31. Dezember Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen der Einkommens- und Körperschaftsteuer stellen. 

Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe wurde bis Juni 2021 verlängert ("Überbrückungshilfe III") und um eine sogenannte "Neustarthilfe" für Soloselbstständige erweitert. Betroffene erhalten Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Höhe des Umsatzrückgangs. Bis zu 90 Prozent der Fixkosten werden übernommen. Der maximale Förderbetrag wurde für besondere Fälle auf monatlich 500.000 Euro erhöht.

Erstattungsfähig sind zum Beispiel der Aufwand für Personal bei Unternehmen, die keine Kurz­arbeit nutzen können, oder Finanzierungskosten, die nicht umsatzabhängig sind wie die Grundsteuer. Auch Mieten und Pachten, Marketing- und Werbe-, Modernisierungs- und Renovierungskosten oder Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter bis zu einer Höhe von 50 Prozent werden übernommen.

Soloselbstständige können alternativ zur Fixkostenerstattung für den Zeitraum Dezember 2020 bis Juni 2021 ­eine einmalige Betriebskostenpauschale ("Neustart­hilfe") in Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 bis maximal 5.000 Euro bekommen.

Aktuelle Infos dazu gibt es beim Bundesfinanzministerium.

Umsatzsteuer

Zum 1. Januar steigt die vorübergehend gesenkte Umsatzsteuer wieder auf 19 Prozent beziehungsweise 7 Prozent (ermäßigter Steuersatz).

Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme von Getränken) gilt allerdings noch bis mindestens 30. Juni 2021 die Sonderregelung, dass diese Umsätze dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Für diese erhöht sich am 1. Januar 2021 der Steuersatz von 5 auf 7 Prozent.

Für Getränke gilt ab dem 1. Januar 2021 wieder der Regelsteuersatz von 19 Prozent.

Bei der Umsatzsteuer kommt es darauf an, wann die Leistung erbracht wird, also der Tag der Lieferung der Ware oder der Abnahme eines Werks.

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Für Gründer gibt es Änderungen bei der Abgabepflicht der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Bislang mussten sie im Jahr der Gründung und im Folgejahr generell monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Das wird bis 2026 ausgesetzt.

Soweit die Umsatzschwelle 7.500 Euro nicht überschritten wird, geben Existenzgründer ab dem 1. Januar 2021 vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab.

Der ZDH hatte sich gegen diese Regelung im Bürokratieentlastungsgesetz III ausgesprochen, "da Existenzgründer dadurch länger auf die Erstattung ihrer Vorsteuerbeträge warten müssen", schreibt der Handwerksverband.

Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze liegt ab 2021 bei 64.350 Euro jährlich (monatlich 5.362,50 Euro). 2020 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 62.550,00 Euro jährlich und 5.212,50 Euro monatlich. Bis zur Versicherungspflichtgrenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer mehr verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

Volkszählung

Für 2021 war eigentlich eine Volkszählung geplant. Die wird nun aber um eine Jahr verschoben. Wegen der Corona-Pandemie habe man die Vorbereitungen für die Volkszählung, die wichtige Daten unter anderem für Wirtschaft und Wissenschaft liefert, nicht wie geplant durchführen können, meldet die Bundesregierung. Neuer Termin ist der 15. Mai 2022.

Vollstreckungsmaßnahmen

Die Finanzämter sollen  auch weiterhin auf Vollstreckungsmaßnahmen, zum Beispiel Kontopfändungen oder Säumniszuschläge, verzichten, wenn die fällige Steuerzahlung unmittelbar auf die Corona-Krise zurückzuführen ist. Bis 30. Juni 2021 soll von Vollstreckungsmaßnahmen bei bis 31. März 2021 fällig gewordenen Steuern abgesehen werden. ­

Werkverträge

Zum 1. Januar 2021 soll der  Einsatz von Werkvertragsarbeitnehmern in der Fleischindustrie verboten werden, ein Verbot von Leiharbeit folgt ab April. Das ist Kern der Gesetzesvorlage für das Arbeitsschutzkontrollgesetz, das derzeit im Bundestag verhandelt wird. Noch im Dezember soll es beschlossen werden. Betriebe des Fleischerhandwerks mit weniger als 50 Mitarbeitern sind von den meisten Regelungen aber nicht betroffen.

Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld 

Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld bleiben steuerfrei. Diese Regelung wurde wegen der Corona-Pandemie bis Ende 2021 verlängert (siehe Kurzarbeitergeld). 

Text: Kirsten Freund; Anne Kieserling; Bernd Lorenz; Lars Otten

Text: / handwerksblatt.de

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