Für von der Pandemie betroffene Unternehmen werden nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2021 weitergehende Erleichterungen geschaffen

Für Pandemie-geschädigte Unternehmen gibt es ab dem 1. Januar 2021 Erleichterungen. (Foto: © mariok/123RF.com)

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Das Handwerk begrüßt das neue Insolvenzrecht

Die Bundesregierung hat eine umfassende Reform des Insolvenzrechts auf den Weg gebracht. Das Handwerk beurteilt sie größtenteils positiv.

Am 14. Oktober hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für das neue Insolvenzrecht beschlossen. Darin sind unter anderem Restrukturierungen vorgesehen, mit denen Insolvenzen abgewendet werden können.

Auch Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, sollen davon profitieren. Für diese Unternehmen werden nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2021 weitergehende Erleichterungen geschaffen: Sie unterliegen zwar wieder der – zwischenzeitlich ausgesetzten – Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung. Allerdings wird der Überschuldungsprüfung künftig ein gelockerter Maßstab zugrunde gelegt, der auf die derzeitigen Prognoseunsicherheiten Rücksicht nimmt.

Außerdem soll die Reform sicherstellen, dass die Insolvenz in Eigenverwaltung, also ohne Insolvenzverwalter, grundsätzlich nur soliden Vorhaben möglich bleibt.

Sanierung in Eigenverantwortung möglich

Kernstück der Reform ist der neu eingeführte Restrukturierungsrahmen. Dabei handelt es sich um ein Sanierungsverfahren im Vorfeld der Insolvenz. Es steht nur Unternehmen offen, die drohend zahlungsunfähig sind. Die Geschäftsleitung bleibt während der Restrukturierung im Dienst und lenkt diese eigenverantwortlich.

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Zentrales Werkzeug  des Restrukturierungsrahmens ist der sogenannte Restrukturierungsplan. Dieser soll Unternehmen ermöglichen, eine Insolvenz abzuwenden und sich mit Zustimmung einer Mehrheit der Gläubiger zu sanieren. Der Schuldner soll dabei seinen Gläubigern einen validen Restrukturierungsplan zur Sanierung vorlegen. Der Plan gibt den betroffenen Unternehmen Flexibilität. So können sie zum Beispiel nur einzelne Gläubiger in das Verfahren einbinden. 

Kleine Unternehmen können besonderes Verfahren anwenden

Gute Neuigkeit für kleinere Unternehmen: Für sie gibt es künftig die sogenannte Sanierungsmoderation zwischen Schuldner und Gläubigern als vorgelagerte Stufe. Eine weitere positive Änderung: Nach altem Recht muss für ein Schutzschirmverfahren ein Insolvenzantrag gestellt werden. Dieser lässt sich mit dem Restrukturierungsrahmen künftig vermeiden.

Mit dem Entwurf setzt die Bundesregierung eine entsprechende EU-Richtlinie um. Er muss noch Bundestag und Bundesrat passieren.

Handwerkskammern beraten, aber nicht umfassend

Zu dem Gesetzentwurf erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH): "Die Bundesregierung legt mit ihrem gelungenen Entwurf ein ausgewogenes und praxisgerechtes Sanierungsverfahren vor, das nur an wenigen Punkten Korrekturen bedarf. Das Gesetz wird zur richtigen Zeit auf den Weg gebracht. Betriebe brauchen angesichts der anhaltenden pandemiebedingten wirtschaftlichen Unsicherheiten wirksame Sanierungsinstrumente bevor die Insolvenz eintritt und die Abwicklung droht."

Missglückt seien allein die Aufgabenzuweisung zur Insolvenzberatung an die Handwerkskammern. Anders als beabsichtigt handele es sich hierbei nicht lediglich um eine Klarstellung der bestehenden Beratungsangebote. "Handwerkskammern bieten Mitgliedsbetrieben in wirtschaftlicher Schieflage eine Erstberatung. Das ist wichtig", betont Schwannecke. "Eine rechtliche Insolvenzberatung geht jedoch in der Sache weit darüber hinaus und ist allein mit Blick auf Kosten, Personalaufwand und Haftungsrisiken nicht leistbar. Das offensichtliche rechtstechnische Versehen muss im anstehenden parlamentarischen Verfahren korrigiert werden", fordert der ZDH-Chef.

Ratgeber für Handwerker > Hier finden Sie den aktuellen Ratgeber des ZDH zum neuen Insolvenzrecht mit SanierungsverfahrenRettung vor dem drohenden Konkurs Betriebe mit finanziellen Problemen sollten frühzeitig einen Berater aufsuchen. Die Handwerkskammern können den gefährdeten Unternehmen helfen. > Lesen Sie hier mehr!

Text: / handwerksblatt.de

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