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Ein negativer Eintrag bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei kann erhebliche Folgen für die Betroffenen haben. Sie gelten als weniger kreditwürdig.

Ein negativer Eintrag bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei kann erhebliche Folgen für die Betroffenen haben. Sie gelten als weniger kreditwürdig. (Foto: © jarretera/123RF.com)

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Drohung mit der Schufa ist rechtswidrig

Mahnungen, in denen er mit einem negativen Schufa-Eintrag droht, darf ein Energiedienstleister nicht mehr verschicken. Das Landgericht Berlin entschied, dass solche Schreiben nicht zulässig sind.

Die Voxenergie GmbH darf in Mahnschreiben nicht länger mit der Schufa drohen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen den Energie- und Telekommunikationsdienstleister geklagt und bekam Recht. Verstößt das Unternehmen dagegen, riskiert es ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Ein negativer Eintrag bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei kann erhebliche Folgen für die Betroffenen haben. Sie gelten als weniger kreditwürdig,  was zu Nachteilen bei der Wohnungssuche, Kreditvergabe oder beim Abschluss von Verträgen führt. Manche Unternehmen nutzen dieses Druckmittel gezielt aus – oft auch dann, wenn eine Forderung gar nicht berechtigt ist.

Der Fall

Der Energie- und Telekommunikationsdienstleister Voxenergie GmbH verschickte Zahlungsaufforderungen mit dem Hinweis, bei Nichtzahlung werde man die Schufa informieren.

Voxenergie hatte einen Kunden angeschrieben und zur Zahlung von 190,39 Euro für einen angeblich geschlossenen Vertrag aufgefordert. Der Anbieter wies darauf hin, dass es sich um ein "Spezial-Angebot" handele. Das Schreiben endete mit den Sätzen: "Sollte die Überweisung nicht (...) erfolgen, werden wir den vollen Betrag verlangen und den Sachverhalt erneut ans Inkasso geben. Den nicht bezahlten Betrag übergeben wir an die Schufa." 

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Die Verbraucherzentrale Hamburg klagte dagegen, weil sie das Vorgehen des Unternehmens für unlauter hält.

Das Urteil

Das Landgericht Berlin II erklärte die Schufa-Drohung von Voxenergie für unzulässig. Der Energie- und Telekommunikationsdienstleister darf Schreiben dieser Art nicht mehr verschicken. Verstößt Voxenergie gegen das Urteil, wird ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro fällig.

Landgericht Berlin II, Versäumnisurteil vom 26. März 2025, Az. 52 O 53/25

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Text: / handwerksblatt.de

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