Grundsteuerreform: Eine Mammutaufgabe
35 Millionen Grundstücke müssen nach der Reform der Grundsteuer neu bewertet werden. Deutschlands Steuerberatern wird schon schummrig, angesichts dieser Größendimensionen.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Grundsteuer: Das ändert sich und das kommt jetzt auf Eigentümer zu
Die Reform der Grundsteuer war ein zentrales Thema beim Deutschen Steuerberatertag in Bonn. Rund 35 Millionen Grundstücke warten auf eine neue Bewertung. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Harald Elster, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes, erwartet einen Kraftakt: "Was da die nahe Zukunft bringt, müssen wir erst einmal schultern!"
Wird eine gesonderte Steuererklärung nötig sein?
Elster reagiert damit auf die Ankündigung des Bundesfinanzministers, bis Ende des Jahres einen Reformvorschlag für die Grundsteuer auf den Tisch zu legen. "Erste Vorboten des Mammutvorhabens zeigte jüngst die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Bei allen derzeit bekannten Modellen geht Berlin davon aus, dass eine gesonderte Steuererklärung erforderlich sein wird."
Kanzleien stoßen an ihre Grenzen
Der Verbandspräsident erwartet, dass sich die meisten Eigentümer dann an einer Steuerberater wenden werden. "Grob überschlagen kämen auf jeden von uns 400 Grundstücksbewertungen zu", so Elster. "Bei solchen Größendimensionen kann einem schummerig werden." Als Lösung für das Grundsteuerproblem schlägt der Verband ein Modell vor, das auf die Grundstücksfläche abstellt.
"Zumal dadurch auch die Finanzverwaltung entlastet würde". Die Bundesregierung diskutiere stattdessen komplexe Modelle mit Wertkomponenten. "Einerseits soll dadurch die Grundsteuer gerechter ausgestaltet werden. Andererseits schielen manche darauf, die Grundlage für die Fortsetzung der Diskussion um die Vermögenssteuer zu schaffen."
"Vor solchen Debatten warne ich eindringlich", sagte Elster vor Berufskollegen und Politikern in Bonn. An die Bundesregierung appelliert er: "Nutzen Sie Ihren weiten gesetzgeberischen Spielraum! Schaffen Sie ein transparentes, rechtssicheres und vor allem unbürokratisches Bewertungsverfahren!"
Quelle: Deutscher Steuerberaterverband
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben