Neues Gesetz zur Leiharbeit
Der Bundestag hat ein neues Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen verabschiedet. Leiharbeiter sollen nach neun Monaten den gleichen Lohn wie Festangestellte bekommen.
Das Gesetz sieht vor, dass ab April 2017 Leiharbeiter nach neun Monaten den gleichen Lohn wie Stammbelegschaften bekommen. Zugleich wird die Höchstverleihdauer auf 18 Monate begrenzt. In beiden Fällen sind jedoch Ausnahmen möglich, wenn Tarifverträge etwas anderes regeln. Mit der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten verspricht sich die Politik eine steigende Übernahmequote durch Kundenunternehmen.
Schon jetzt wird Kritik am Gesetz laut: In einem Gutachten warnt der unabhängige Wissenschaftliche Dienst des Bundestags davor, dass Unternehmen die Leiharbeit weiterhin missbrauchen könnten, weil das Gesetz zu viele Schlupflöcher bietet.
Der größte Anteil der knapp eine Million Leiharbeiter in Deutschland findet sich in den Tätigkeitsfeldern Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit. Bei männlichen Leiharbeitern ist nur die Metall- und Elektrobranche noch stärker besetzt. Insgesamt machten Leiharbeiter 2015 in Deutschland 2,6 Prozent an allen Beschäftigten aus.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben