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HWK Trier | November 2024
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Die Anbieter von Nachrüsttechnik zur Minderung des Stickoxid-Ausstoßes seien nun angesichts bereits verhängter oder drohender Diesel-Fahrverbote gefordert, so schnell wie möglich genehmigungsfähige Nachrüstsysteme zu entwickeln, sagt der ZDK. (Foto: © Tyler Olson/123RF.com)
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Reizthema Diesel - Themen-Specials
Januar 2019
Der ZDK begrüßt die Veröffentlichung der technischen Kriterien für die Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw. Minister Scheuer habe Wort gehalten.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt die Veröffentlichung der technischen Kriterien für die Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw. "Minister Scheuer hat Wort gehalten", so ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz. Die Anbieter von Nachrüsttechnik zur Minderung des Stickoxid-Ausstoßes seien nun angesichts bereits verhängter oder drohender Diesel-Fahrverbote gefordert, so schnell wie möglich genehmigungsfähige Nachrüstsysteme zu entwickeln.
Scharfe Kritik übte Koblitz dagegen an der öffentlichen Warnung vor der Diesel-Nachrüstung durch Volkswagen: "Erst streuen sie die Infektion, und dann warnen sie vor dem Medikament. Das ist erbärmlich!", so Koblitz mit Blick auf den durch VW ausgelösten Abgasskandal. Die Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Technik zur Minderung des Schadstoffausstoßes sei seit langer Zeit gang und gäbe, wie die Beispiele Katalysator und Rußpartikelfilter zeigten.
Wenn VW jetzt vor angeblichen Problemen warne, werde bewusst verschwiegen, dass gerade Volkswagen schon vor Jahren Euro 5-Diesel-Pkw mit stickoxidreduzierender Technik als Sonderausstattung angeboten und für den US-Export sogar serienmäßig ausgerüstet habe. "Vor genau denjenigen Teilen, die damals ab Werk eingebaut wurden, soll der Verbraucher also jetzt Angst haben?", fragte Koblitz. Auch die Software zur Anpassung des Motormanagements habe man in Wolfsburg selbstverständlich parat.
An die Automobilhersteller richte sich der dringende Appell des ZDK, jetzt mit den Anbietern von Nachrüstsystemen zu kooperieren, um eine schnelle und bestmögliche Anpassung dieser Systeme an die jeweiligen Fahrzeugmodelle zu gewährleisten. Das Kraftfahrtbundesamt könne solche Systeme nach Maßgabe der veröffentlichten Kriterien sofort genehmigen und müsse nicht erst auf die förmliche Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) warten. Auch die anerkannten AU-Werkstätten des Kraftfahrzeuggewerbes stünden für den Einbau bereit, so dass nun alle Ampeln für die Diesel-Nachrüstung auf Grün geschaltet seien.
Die Bundesregierung hat für die Hardware-Nachrüstsysteme für Diesel-Pkw ein geeignetes Prüf- und Nachweisverfahren entwickelt, das Grundlage für die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist und in 2019 schnellstmöglich als Anlage in die StVZO aufgenommen wird. Die Erteilung einer ABE durch das KBA wird bereits im Vorgriff auf die StVZO-Änderung auf Basis der veröffentlichten Prüf- und Nachweisvorschriften möglich sein.
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