Durch das System der Scheinrechnungen zahlen die Betrüger weniger Steuern und Beiträge und können deshalb günstigere Preise anbieten als ehrliche Bauunternehmen.

Durch das System der Scheinrechnungen zahlen die Betrüger weniger Steuern und Beiträge und können deshalb günstigere Preise anbieten als ehrliche Bauunternehmen. (Foto: © Generalzolldirektion / Zoll.de)

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Großrazzia gegen Schwarzarbeit im Baugewerbe: Zoll durchsucht 100 Objekte

Bundesweite Zoll-Razzia wegen des Verdachts auf Scheinrechnungen im Baugewerbe: Sozialversicherungsabgaben in Millionenhöhe sollen nicht abgeführt worden sein.

800 Zollbeamte haben am 1. Oktober zusammen mit der Polizei eine Großrazzia gegen Schwarzarbeit in Wohnungs- und Geschäftsräumen von Bauunternehmen durchgeführt. Die Durchsuchungen fanden in über 100 Objekten in Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, im Saarland und in Schleswig-Holstein statt.

Den insgesamt 25 Beschuldigten wird vorgeworfen, an einem Netzwerk von sogenannten Servicefirmen beteiligt zu sein und dabei mehrere Millionen Euro an Sozialversicherungsabgaben nicht abgeführt zu haben. Sieben Personen wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hannover festgenommen. Es bestehe der Verdacht, dass eine größere Anzahl von Unternehmen bei drei Servicefirmen Abdeckrechnungen (Scheinrechnungen) eingekauft haben. "Insgesamt sind uns zum jetzigen Zeitpunkt seit September 2021 Geldströme in Millionenhöhe über die Servicefirmen bekannt", so Oliver Eisenhauer, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Hannover.

Schwarzarbeit im großen Stil

Wie das System der Abdeckrechnungen funktioniert, erklärt der Zoll an einem Beispiel:

Firma A erhält einen Auftrag für Bauleistungen. Laut ihrer Buchführung vergibt sie Teile dieses Auftrags an eine andere Baufirma, die Firma B. Diese Firma existiert jedoch nur auf dem Papier und führt keine tatsächlichen Arbeiten aus. Stattdessen transferiert sie einen Großteil des erhaltenen Geldes nach Abzug einer Provision in bar zurück an Firma A. Es handelt sich bei Firma B um eine sogenannte Servicefirma.

In Wirklichkeit hat Firma A alle Bauarbeiten selbst durchgeführt, bezahlt ihre Mitarbeiter jedoch größtenteils in bar und ohne die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Durch diese Praxis kann Firma A den Behörden gegenüber den Anschein erwecken, dass die Arbeiten an Firma B vergeben wurden, und so die tatsächlichen finanziellen Ströme verschleiern. Dies ermöglicht es der Firma A, Beiträge und Steuern zu sparen und im Wettbewerb günstigere Preise anzubieten.

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Quelle: Zoll

"Bündnisse gegen Schwarzarbeit" geschlossen

Schwarzarbeit schadet den ehrlichen Unternehmerinnen und Unternehmern massiv. Die Arbeitgeberverbände besonders betroffener Branchen haben daher mit dem Bundesfinanz- und dem Bundesarbeitsministerium sowie den Gewerkschaften Bündnisse gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung geschlossen. Unter anderem halten sie Merkblätter bereit, welche Unterlagen die FKS bei einer Vor-Ort-Kontrolle sehen möchte. Die Bündnisse gibt es aktuell 

  • in der Bau- und in der Fleischwirtschaft,
  • in der Gebäudereinigung,
  • im Maler- und Lackiererhandwerk,
  • in der Textilreinigung/Textil Service,
  • im Elektrohandwerk,
  • im Gerüstbauer-Handwerk,
  • im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie
  • im Friseurhandwerk.

Wo kann man Schwarzarbeit melden?

Jeder, der merkt, dass etwas faul ist, kann dazu beitragen, dass die illegalen oder halblegalen Machenschaften aufgedeckt und verfolgt werden. Zum Beispiel können durch (anonyme) Anzeigen in Verdachtsfällen Ermittlungen eingeleitet werden. Hinweise auf mögliche Schwarzarbeit kann man (auch anonym) bei allen Hauptzoll­ämtern melden, bei der BG BAU oder den Innungen, Kreishandwerkerschaften und Handwerkskammern. Das geht schriftlich oder telefonisch.  

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Text: / handwerksblatt.de

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