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HWK Trier | November 2024
Ruhe und Geduld sind seine Geheimwaffen
Der Lehrling des Monats der Handwerkskammer Trier heißt Jonas Bastgen. Er ist der einzige Büchsenmacherlehrling in der Region Trier.
(Foto: © seventyfour74/123RF.com)
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Bei brummender Auftragslage stellt sich für jede Gründerin und jeden Gründer früher oder später die Frage, ob es sinnvoll ist, weitere Mitarbeitende einzustellen. Schließlich wollen Kundenwünsche bedient werden.
Gerade Gründerinnen und Gründer oder Betriebsinhabende, die gerade ein Unternehmen übernommen haben, stellt dies vor neue Herausforderungen. So erfreulich eine gute Auftragslage sein mag: Die Aufträge müssen auch abgearbeitet werden – und das möglichst ohne Einbußen bei Qualität und Service. Hier hilft oftmals nur eines: Verstärkung muss her! Aber die Einstellung neuer Beschäftigter erfordert genaue Planung. Denn mit ihnen wachsen die finanziellen Ausgaben und der organisatorische Aufwand.
Was bei der Anmeldung neuer Beschäftigter zu beachten ist, weiß Volker Müller, Leiter Referat Beiträge bei der IKK classic: "Neue versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen Sie nach Beginn der Beschäftigung in einem automatisierten Meldeverfahren bei den Trägern der Sozialversicherung anmelden. Das geschieht über die Meldung an die für Ihre Beschäftigten zuständige Krankenkasse. Neue Mitarbeitende können sofort Mitglied einer neuen Kasse werden. Bindungsfristen bei der bisherigen Krankenkasse sind nicht zu beachten. Wichtig ist, dass sich die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter frühzeitig mit der neuen Kasse in Verbindung setzt. Die neue Krankenkasse informiert die bisherige Krankenkasse über den Wechsel. Den Gesamtversicherungsbeitrag zahlen Arbeitgeber ebenfalls an die zuständige Krankenkasse, die ihn entsprechend weiterleitet. Für geringfügig Beschäftigte ist die Minijob-Zentrale zuständig."
Bei der laufenden Lohnabrechnung gelten verschiedene Rechengrößen. Für alle gesetzlichen Krankenkassen gilt beispielsweise der einheitliche Beitragssatz. Er wird jährlich von der Bundesregierung festgelegt und beträgt im Jahr 2022 14,6 Prozent. Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte – also 7,3 Prozent. Die meisten Kassen erheben darüber hinaus einen individuellen Zusatzbeitrag, der ebenfalls paritätisch finanziert wird. Das heißt, auch diesen zahlen Arbeitgebende und Beschäftigte zu gleichen Teilen.
Bei der Krankenkassenwahl kommt es deshalb zum einen auf einen Preisvergleich, aber auch auf einen Vergleich von Leistungen, Servicequalität und Vertrautheit mit der jeweiligen Berufsgruppe an. Als Krankenkasse des Handwerks hat die IKK classic nicht nur attraktive Konditionen, sondern kennt auch die Bedürfnisse der unterschiedlichen Gewerke: "Wir wissen, wo unseren Kunden der Schuh drückt und richten Leistungen und Service daran aus", betont Volker Müller. "In Sachen Gesundheitsförderung, Prävention und Sozialversicherungsrecht stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite. Das gilt für das persönliche Beratungsgespräch genauso wie für fangreiche Serviceleistungen im Internet."
Auf ikk-classic.de/fk finden Arbeitgeber alles Wichtige: Ob eine Übersicht aktueller Rechengrößen oder praktische Online-Rechner, mit denen Sie schnell und unkompliziert Lohnnebenkosten ermitteln können, die Sie bei der Kalkulation der Gehälter berücksichtigen müssen (Gehaltsplaner, Steuerklassenwahl, Fristen-, Gleitzonen-, Pfändungs- und Umlagerechner).
Unter ikk-classic.de/seminare bietet die IKK classic Unternehmerinnen und Unternehmern im Handwerk eine Vielzahl an Online-Seminaren, mit denen Sie zu Themen wie Sozialversicherung, Gesundheit im Betrieb oder Management im Handwerk immer up to date bleiben.
Ist eine Krankmeldung per SMS gültig? Wie gehe ich mit Beschäftigungsverboten um und was bedeutet eigentlich "Gefährdungsbeurteilung"? Für den kompakten Überblick zwischendurch finden Unternehmerinnen und Unternehmer in der IKK YouTube-Serie "Wissen für Macher" viele Antworten auf relevante Fragen im betrieblichen Alltag: youtube.com/ikkclassic
Sind alle organisatorischen Weichen gestellt, geht’s an die Arbeit. Dabei macht man sich um ein Thema – gerade zu Beginn der beruflichen Karriere – nicht so viele Gedanken: die Gesundheit. Doch als Führungskraft ist es wichtig, die Gesundheit der Mitarbeitenden und auch die eigene Gesundheit im Blick zu halten. Denn ein gesundes Team ist ein entscheidender wirtschaftlicher Faktor für den Erfolg des Betriebs. Ein nachhaltiges betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) erschließt und erhält dem Unternehmen wertvolle Ressourcen und trägt zur Arbeitsfähigkeit der rarer werdenden Fachkräfte bei.
Zitat "Wir wissen, wo unseren Handwerkskunden der Schuh drückt, und richten Leistungen und Service daran aus." Volker Müller, Leiter Referat Beiträge bei der IKK classic
Auch hier ist die IKK classic die richtige Ansprechpartnerin. Als Krankenkasse des Handwerks hat die IKK classic langjährige Expertise bei der Unterstützung von Handwerksunternehmen, insbesondere von kleinen und mittleren Betrieben, und bietet praxisnahe Unterstützung. Ob Seminare, Online-Seminare, Gesundheitstage oder ein individuelles betriebliches Gesundheitsmanagement – unsere Gesundheitsmanager finden gemeinsam mit Ihnen eine passgenaue Lösung für Ihre Anforderungen. Auch unsere digitalen Unterstützungsangebote werden laufend erweitert. Übrigens: Ihr Engagement, die Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu fördern, wird auch finanziell belohnt. Die IKK classic unterstützt den Einstieg in ein qualitätsgesichertes und langfristig angelegtes betriebliches Gesundheitsmanagement mit einem Bonus.
Mehr Infos unter: ikk-classic.de/bgm
✓ Mein erster Mitarbeiter: Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Mitarbeitenden spätestens einen Monat nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses einen schriftlichen Nachweis auszuhändigen, der alle wesentlichen Vertragsbedingungen enthält. Für einen guten Start ist es wichtig, den Vertrag rechtzeitig vor Arbeitsantritt zu überreichen. Dies gilt insbesondere bei befristeten Verträgen, da eine Befristung nur vor Aufnahme der tatsächlichen Beschäftigung möglich ist.
✓ Inhalte des Arbeitsvertrages: Der Vertrag sollte Namen und Anschrift der Vertragsparteien, den Arbeitsort sowie eine kurze Beschreibung der Tätigkeit enthalten. Schreiben Sie außerdem den Beginn des Arbeitsverhältnisses, die Arbeitszeit und die Dauer des Jahresurlaubs fest. Auch die Höhe und Zusammensetzung des Arbeitsentgeltes, die Auszahlungstermine sowie die Hinweise zu den Kündigungsfristen müssen im Arbeitsvertrag genannt werden.
✓ Fordern Sie Ihre Betriebsnummer an: Wenn Sie Mitarbeiter einstellen, müssen Sie Ihr Unternehmen bei der Bundesagentur für Arbeit anmelden. Daraufhin bekommen Sie eine Betriebsnummer zugeteilt, die Sie zur Anmeldung Ihrer Angestellten bei der Sozialversicherung benötigen.
✓ Sozialabgaben anmelden: Weiterhin sind Sie verpflichtet, Ihre neuen Angestellten bei den Trägern der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) anzumelden. Dies geschieht über die Meldung an die für Ihre Angestellten zuständigen Krankenkassen. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist ebenfalls dorthin zu zahlen und wird von dort entsprechend weitergeleitet. Für geringfügig Beschäftigte ist die Minijob-Zentrale zuständig.
✓ Anmeldefristen beachten: Wichtig: Die Sozialversicherungspflicht beginnt am ersten Arbeitstag Ihrer neuen Angestellten. Melden Sie ihn oder sie bitte umgehend an, damit Ihr Mitarbeiter oder Ihrer Mitarbeiterin kurzfristig mit der Krankenversichertenkarte und weiteren Unterlagen versorgt werden kann. Die Anmeldung ist grundsätzlich mit der ersten Lohnabrechnung vorzunehmen, spätestens aber innerhalb von sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn.
Neue versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen Sie nach Beginn der Beschäftigung in einem automatisierten Meldeverfahren bei den Trägern der Sozialversicherung anmelden.
Neue Mitarbeitende können sofort Mitglied einer neuen Krankenkasse werden. Bindungsfristen bei der bisherigen Kasse sind nicht zu beachten.
Auf der Webseite der IKK classic erfahren Arbeitgebende Schritt für Schritt, wer versicherungspflichtig ist und welche Aufgaben das Unternehmen zu erfüllen hat: ikk-classic.de/sozialversicherung
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