Mehr Geld für die Diesel-Nachrüstung
Seit dem 28. November gibt es mehr Fördergelder für Betriebe, die ihre Dieselfahrzeuge mit Stickoxid-Filtern nachrüsten lassen. Das Handwerk begrüßt die Entscheidung.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Gezerre um Fahrverbote
Seit dem 28. November 2019 zahlt der Staat bis zu 4.800 Euro an Dieselfahrer, die ihr Nutzfahrzeug mit einem Filter zur Stickoxid-Reduktion nachrüsten. Zu dieser Erhöhung erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): "Wir begrüßen, dass die Maximalförderung für die Nachrüstung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen zwischen 2,8 und 7,5 Tonnen mit Stickoxidfiltern erhöht wurde, und dass dies heute in Kraft tritt."Eine Liste mit allen Nachrüstsets und Fahrzeugtypen finden Sie > hier
Bis zu 4.800 Euro vom Staat
Für Betriebe in den von Grenzwertüberschreitung betroffenen Städten und deren Umland gilt nun: Für leichte Nutzfahrzeuge gibt es eine maximale Förderung von 3.600 statt bisher 3.000 Euro und für schwere Nutzfahrzeuge von maximal 4.800 Euro statt bisher 4.000 Euro.
"Damit wird endlich ein Mangel der ursprünglichen Förderrichtlinie korrigiert, auf den das Handwerk schon lange hingewiesen hat: Bereits Ende Mai war der Förderbeitrag deutlich gesenkt worden", betont der Handwerkspräsident."Das war viel zu früh und hat erheblich zur Verunsicherung beigetragen, weil es zu diesem Zeitpunkt noch keine einzige zugelassene Nachrüstlösung gab!" Durch die Erhöhung der maximalen Förderung könnten Betriebe jetzt die Höchstförderung von 80 Prozent – die 2018 auf dem Dieselgipfel zugesagt worden war – zumindest näherungsweise erreichen.
Zugelassene Nachrüstsysteme sollen bald in die Werkstätten
Das Handwerk hofft, dass nun endlich Dynamik in den Nachrüstmarkt kommt, da mittlerweile auch eine Reihe von Zulassungen für Nachrüstsysteme für handwerksrelevante Fahrzeuge vorlägen und damit zu rechnen sei, dass diese bald in den Werkstätten sind.
"Das Handwerk ist bereit, seinen Beitrag zur Luftreinhaltung zu leisten und seine Fuhrparks zu modernisieren und nachzurüsten, und das obwohl bei den Betrieben – trotz Bundesförderung – ein erheblicher finanzieller Eigenbeitrag bestehen bleibt", stellte Wollseifer klar.
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Förderung betrifft nicht alle Fahrzeuge
Bislang gibt es allerdings nur für einen kleinen Teil der Fuhrparks zugelassene Nachrüstsätze. Für leichte Fahrzeuge unter 2,8 Tonnen und schwere Fahrzeuge über 7,5 Tonnen existiert sogar weiterhin keine Nachrüstförderung des Bundes. "Städte und Länder sollten diese weiterhin schwierige Lage der Handwerksbetriebe bei der weiteren Ausgestaltung ihrer Luftreinhalteplanungen berücksichtigen und im Falle von Fahrverboten die notwendigen Ausnahmen für handwerkliche Verkehre vorsehen", fordert der ZDH-Präsident.
Um die Handwerksbetriebe besser durch die weiter aufwändigen Anträge zu lotsen, sollten die Bundesländer zusätzliche Beratungsagenturen beauftragen, schlägt Wollseifer vor. Zudem sollten die Länder die von der EU Kommission eröffnete Möglichkeit nutzen, um die Höchstsätze der Nachrüstförderung noch weiter aufzustocken.
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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