Auf die überwiegend im Wohnungsbau eingesetzten angelernten Helfer aus dem Westbalkan ist das Baugewerbe dringend angewiesen. (Foto: © yuttana jeenamool/123RF.com)

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Bau fordert Verlängerung der Westbalkan-Regelung

Die Baubranche ist auf Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen. Sie fordert deshalb eine Verlängerung der Westbalkan-Regelung. Die Arbeitnehmer brauchen Visa über 2020 hinaus.

"Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet Arbeitskräften aus der Baubranche mit berufspraktischer Erfahrung, keine Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu bekommen", das erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe.

Foto: © ZDBDa die Baubranche aber auf Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen ist, fordert der Verband die Verlängerung der sogenannten Westbalkan-Regelung, nach der Arbeitnehmer aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien für jede Beschäftigung (außer als Leiharbeitnehmer) eine Aufenthaltserlaubnis bekommen können.

Ende Juni, hat der Bundesrat das  Fachkräftezuwanderungsgesetz und weitere Gesetze im Migrationspaket verabschiedet.

Für Ende 2019 ist eine Evaluierung des Gesetzes geplant. "Die muss schnellstens erfolgen", so Pakleppa, "damit die Visa für die Arbeitnehmer auch über 2020 hinaus erteilt werden können."  Nach aktuellem Stand läuft die Frist für die Westbalkan-Regelung Ende 2020 ab.

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Helfer aus dem Westbalkan werden oft im Wohnungsbau eingesetzt

Infos zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom BundesinnenministeriumEigentlich habe das Gesetz die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in Deutschland erleichtern sollen. "Die vorgesehene Ausnahmevorschrift beschränkt einen möglichen Aufenthaltstitel für Menschen mit berufspraktischer Erfahrung auf die Branche der Informations- und Kommunikationstechnologie. Wer glaubt, dass hier nur hochqualifizierte Fachleute ins Land kommen, irrt."

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf wurde am 7. Juni 2019 durch den Bundestag beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Das Gesetz tritt sechs Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.Wenn die Westbalkan-Regelung nicht verlängert wird, sei das für die Bauwirtschaft ein schwerer Rückschlag. Einfache Tätigkeiten, die die heimischen Arbeitnehmer nicht mehr ausüben – wie das Eisenbiegen – würden von angelernten, aber sehr erfahrenen Kollegen aus den Westbalkan-Staaten ausgeführt.

"Auf diese überwiegend im Wohnungsbau eingesetzten Arbeitnehmer ist das Baugewerbe dringend angewiesen. Denn rund 90 Prozent des Wohnungsbaus wird in Deutschland von den baugewerblichen Unternehmen geleistet," erklärte Pakleppa.  Wer den Bau-Arbeitsmarkt für die Arbeitnehmer aus dem Westbalkan verschließt, der riskiere einen Stillstand auf Deutschlands Baustellen.

 Quelle: ZDB

Was ist die Westbalkan-Regelung?

Da Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien für Deutschland als sogenannte "sichere Herkunftsländer" gelten, haben Asylanträge von Staatsangehörigen aus diesen Ländern kaum eine Chance auf Erfolg. Die meisten Asylsuchenden aus diesen Ländern müssen daher wieder in ihr Heimatland zurückkehren.

Die gesetzlichen Bestimmungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt wurden aber gelockert, das erklärt die ArbeitsagenturVom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2020 können Menschen aus den genannten Ländern in Deutschland für jede Beschäftigung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie bekommen dafür ein Visum. Ausgenommen sind Tätigkeiten als Leiharbeitnehmer. 

Quelle: Arbeitsagentur

 

Aktuell werden in Deutschland etwa 50.000 Menschen laut Zentralverband des Deutschen Baugewerbes pro Jahr im Bauhauptgewerbe über die sogenannte West Balkan-Regelung beschäftigt, überwiegend im Helferbereich. Trotz hoher Gehälter am Bau kann die Baubranche ihren Bedarf an Fach- und anderen Arbeitskräften nicht allein aus dem inländischen Arbeitskräfteangebot befriedigen.  

Text: / handwerksblatt.de

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