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HWK Trier | Januar 2025
Noch Standplätze auf der ÖKO 2025 frei
Auf der nächsten Messe ÖKO – Bauen & Sanieren im April 2025 sind noch Standplätze für interessierte Handwerker frei.
(Foto: © nerthuz /123RF.com)
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Januar 2025
Acht von zehn Beschäftigten haben zwischen 2022 und 2024 eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie bekommen. Im Schnitt gab es 2.680 Euro. Die niedrigsten Prämien wurden im Baugewerbe gezahlt.
Es ist vorbei: Nur noch bis Ende Dezember 2024 konnten Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie zahlen. Die steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlung konnte bis zu 3.000 Euro betragen. Sie wurde je nach Tarifvereinbarung als Gesamtbetrag oder gestaffelt in Teilbeträgen ausgezahlt. Unternehmen konnten die Prämie auf freiwilliger Basis zahlen. Mehr als acht von zehn Tarifbeschäftigten (86,3 Prozent) in Deutschland haben das steuerfreie Extra erhalten.
Sowohl in der durchschnittlichen Höhe der Inflationsausgleichsprämie als auch im Anteil der Tarifbeschäftigten, die eine solche Prämie erhielten, gab es zwischen den einzelnen Branchen deutliche Unterschiede, meldet das Statistische Bundesamt (Destatis). Im Durchschnitt gab es pro Person 2.680 Euro.
Die niedrigsten Prämien wurden demnach im Baugewerbe mit durchschnittlich 1.103 Euro gezahlt. Für die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe gab es laut Tarifabschluss 1.000 Euro Extra-Prämie als Inflationsausgleich in zwei Raten.
Im Dachdeckerhandwerk gab es laut Tarifvereinbarung 950 Euro. Im Elektrohandwerk erhielten die Beschäftigten 2.000 Euro. Im Maler- und Lackiererhandwerk bekamen gewerbliche Arbeitnehmer 2023 eine Sonderzahlung in Höhe von 600 Euro.
Im Handel wiederum gab es mit durchschnittlich 1.419 Euro ebenfalls eher wenig. Die höchsten Prämien erhielten Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung oder im Bereich Erziehung und Unterricht mit dem Maximalbetrag von 3.000 Euro.
Überdurchschnittlich hohe Inflationsausgleichsprämien waren auch in den Bereichen Kunst, Unterhaltung und Erholung (2.976 Euro) sowie Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung (2.942 Euro) vereinbart worden.
Hintergrund: Die Steuerfreiheit dieser Sonderzahlung war eine Maßnahme des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung zur Milderung der Folgen der Energiekrise.
Quelle: Destatis; DHB
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