Stift und Papier haben bei manchen Rechtsgeschäften ausgedient, nun ist vieles digital möglich.

Stift und Papier haben bei manchen Rechtsgeschäften ausgedient, nun ist vieles digital möglich. (Foto: © Prudencio Alvarez/123RF.com)

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Das ist 2025 neu im Arbeitsrecht

Betriebsführung

Elektronische Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge per E-Mail und der AI Act der EU: Wir erklären die aktuellen Änderungen für Arbeitgeber.

Das Jahr 2025 hat einige Änderungen im Arbeitsrecht mitgebracht. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel erklärt die neuesten Entwicklungen.

Arbeitsverträge digital unterschreiben

Arbeitgeber müssen Arbeitsverträge nicht mehr zwingend schriftlich abschließen. § 2 Nachweisgesetz erlaubt seit diesem Jahr den Nachweis der Vertragsbedingungen in Textform. Das bedeutet: Eine E-Mail mit einem angehängten PDF reicht in vielen Fällen aus. Der Mitarbeiter kann jedoch weiterhin einen schriftlichen Nachweis verlangen.

Die Dokumente sollten für die Mitarbeiter leicht zugänglich sein, idealerweise über dienstliche E-Mails oder HR-Tools.

Aber Achtung: Für jene Branchen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt sind (wie Bau, Gastronomie oder Logistik) bleibt die elektronische Form ausgeschlossen, hier wird wie bislang die händische Unterschrift auf Papier verlangt. Das gilt ebenso für Praktikantenverträge und für Verträge mit Wettbewerbsabreden oder Befristungsklauseln: Sie müssen weiterhin schriftlich abgeschlossen werden. Für befristete Regelaltersgrenzen genügt hingegen die Textform. 

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Praxis-Tipp

Der Arbeitgeber sollte bei digitaler Übermittlung von Verträgen von dem Empfänger eine Lesebestätigung anfordern! Bei einem Betriebsrat ist ein mögliches Mitbestimmungsrecht bei Anforderung einer Lesebestätigung zu prüfen. 

Elektronische Arbeitszeugnisse 

Seit dem 1. Januar 2025 können Arbeitszeugnisse elektronisch ausgestellt werden – vorausgesetzt, der Mitarbeiter stimmt zu. Allerdings müssen Sie hier eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden, schreibt Artikel 26 ff. der eIDAS-Verordnung vor.

Elternzeit und Pflegezeit beantragen

Dank der Textform können Anträge auf Elternzeitnach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) oder Pflegezeit bequem per E-Mail gestellt werden. Auch Arbeitgeber dürfen künftig auf diese Weise reagieren. Doch Vorsicht: "Dokumentieren Sie jede Ablehnung sorgfältig, am besten mit Lesebestätigungen, um Streitigkeiten zu vermeiden", rät der Experte.

Künstliche Intelligenz im Arbeitsrecht

Auch der AI Act der EU bringt Veränderungen mit sich: Ab dem 1. Februar 2025 müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter im Umgang mit künstlicher Intelligenz (KI) geschult sind. Gleichzeitig werden bestimmte KI-Praktiken, wie das Auslesen von Emotionen oder die Kategorisierung nach biometrischen Daten, verboten. Spätestens ab August 2025 werden Verstöße teuer: Es drohen hohe Bußgelder. Für Unternehmen, die Hochrisiko-KI-Systeme nutzen, kommen ab 2026 zusätzliche Pflichten hinzu. Lesen Sie > hier mehr dazu!

Schriftform weiterhin erforderlich:
 Arbeitgeber aus den Branchen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgeführt sind, müssen den Nachweis unverändert in Schriftform erteilen:
• Baugewerbe
• Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
• Personenbeförderungsgewerbe
• Speditions-, Transport- und damit verbundenem Logistikgewerbe
• Schaustellergewerbe
• Unternehmen der Forstwirtschaft
• Gebäudereinigungsgewerbe
• Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
• Fleischwirtschaft
• Prostitutionsgewerbe
• Wach- und Sicherheitsgewerbe

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Text: / handwerksblatt.de

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