Foto: © Constanze Knaack-Schweigstill
HWK Trier | November 2024
Ruhe und Geduld sind seine Geheimwaffen
Der Lehrling des Monats der Handwerkskammer Trier heißt Jonas Bastgen. Er ist der einzige Büchsenmacherlehrling in der Region Trier.
Den Bauherren stehen ab Januar 2018 viel mehr Informationen zu. (Foto: © kzenon/123RF.com)
Vorlesen:
Das aktuelle Baurecht - Themen-Specials
November 2017
Die Baubeschreibung wird ab dem 1. Januar 2018 Teil des Vertrages und stellt besondere Anforderungen an die Auftragnehmer.
Ab 2018 steht Bauherren eine detaillierte Baubeschreibung gesetzlich zu. Grund ist das neue Bauvertragsrecht, das dann in Kraft tritt. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Vor allem der Schlüsselfertigbau und Bauträger sind davon betroffen.
Die Baubeschreibung muss in Textform und für Laien gut verständlich den geplanten Bau beschreiben. Dazu muss sie mindestens folgende Informationen enthalten:
Achtung: Die vor Vertragsschluss übergebene Baubeschreibung wird Teil des Bauvertrags - es sei denn, sie wird bis zum Vertragsschluss ausdrücklich und einvernehmlich geändert!
Mehr Infos zum neuen Bauvertragsrecht finden Sie hier.
Kommentar schreiben