Viel Fördergeld für die Elektromobilität
Vom Kauf eines E-Fahrzeugs über die Anschaffung einer Ladeinfrastruktur bis hin zur Investition in regenerative Energien – Bund, Länder und sogar Kommunen unterstützen die Betriebe.
Gleich vier Bundesministerien vergeben Fördergelder, wenn es um Elektromobilität geht. Wer die "Peripherie" wie notwendige Umbauten an Immobilien und Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien dazurechnet, damit die Autos auch sauberen Strom tanken, kann die Liste an Förderprogrammen deutlich erweitern.
In der Politik muss alles immer gleich staatstragend sein. "Nationaler Entwicklungsplan Elektromobilität" nennt sich das Strategiepapier, das die Forschung und Entwicklung, die Marktvorbereitung und Markteinführung von batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugen in Deutschland voranbringen soll. Das einst formulierte Ziel, um auch dieses Klischee zu bedienen, im Jahr 2020 eine Million E-Autos auf den Straßen zu haben, ist zwar längst geplatzt, nicht aber der Wille, allein schon aus Klimaschutzgründen die E-Mobilität weiter voranzutreiben.
Das hat einen großen Vorteil: Für Investitionen in die Forschung und Entwicklung von Batterien, von Ladeinfrastrukturen, von E-Autos stehen Fördertöpfe bereit – und zwar auf Bundes-, Landes- und sogar kommunaler Ebene. Allein auf Bundesebene vergeben gleich vier Ministerien Gelder: Das Bundeswirtschafts-, das Bildungs- und Forschungs-, das Umwelt- und das Verkehrsministerium. Die Gelder sind für Konzerne, Mittelständler, Start-ups, Forschungseinrichtungen, Universitäten oder kurz gesagt für alle, die sich im Bereich der E-Mobilität mit ihren Projekten tummeln und die, wenn sie denn den Förderkriterien entsprechen, eine (Teil-)Förderfinanzierung erhalten. Ein Beispiel dafür ist die derzeitige Ausschreibung rund um den Themenschwerpunkt "Batteriematerialien" im Rahmen des Programms "Vom Material zur Innovation" vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Daraus fließen bis zu 50 Prozent an nicht rückzahlbaren Zuschüssen für Projekte.
Auch Handwerker können von Fördermitteln profitieren
Allerdings sind die wenigsten Handwerker auf diesen Forschungsfeldern unterwegs. Doch auch sie gehen nicht leer aus, wenn es um Fördermittel für Elektromobilität geht. Dabei gilt es drei Bereiche voneinander zu trennen: das E-Fahrzeug, die Ladeinfrastruktur und die betrieblichen Rahmenbedingungen, die eng mit der Ladeinfrastruktur zusammenhängen.
Ersten gilt es, das Fahrzeug in die bestehende Flotte zu integrieren. Ist Parkraum vorhanden, muss auf jeden Fall eine Lademöglichkeit vorhanden sein. Eine Steckdose reicht nicht; es sei denn, es handelt sich um ein Lastenfahrrad oder neudeutsch Cargobike. Also sollte eine Wallbox oder eine Ladesäule her, die – mit der entsprechenden Kabel-Infrastruktur – eine weitere Investition bedeutet.
Woher kommt der Strom?
Zu dieser Infrastruktur gehört aber auch die Frage, wo der Strom herkommt. Emissionsfreies Fahren macht nur Sinn, wenn das Fahrzeug mit Strom aus regenerativer Energieerzeugung geladen wird – den der Betrieb auch selber erzeugen kann, etwa mit einer eigenen Solaranlage. Damit ist klar, dass die Anschaffung eines E-Fahrzeugs nicht einfach ein Autokauf ist, sondern als strategische Entscheidung der Einstieg in völlig neue Betriebsstrukturen bedeuten kann.
Für alle drei Bereiche, E-Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur, betriebliche Rahmenbedingungen, kann der Betriebsinhaber Fördergelder beantragen. Die Rahmenbedingungen lassen sich durch Umbau, Restrukturierungsmaßnahmen oder Investitionen in den Umweltschutz verändern – unterstützt durch öffentliche Mittel.
Ein Beispiel: Das Programm "Erneuerbare Energien Standard" von der KfW etwa fördert den Bau von Photovoltaikanlagen auf Dächern, an Fassaden und auf Freiflächen, aber auch Wind- und Wasserkraftanlagen genauso wie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen durch zinsverbilligte Förderdarlehen. Die Anschaffung einer Lademöglichkeit bezuschussen für Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen zahlreiche Elektromobilitätsprogramme.
Aktuelle Förderprogramme von Bund und Ländern
Foto: © DHBSelbst die Investition in ein E-Fahrzeug vom Lastenbike bis zum Nutzfahrzeug unterstützen Förderprogramme durch Prämien oder zinsverbilligte Förderdarlehen. Einen Zuschuss kennt jeder: die Umweltprämie. Sie fließt, wenn das Fahrzeug den Förderkriterien entspricht, als Zuschuss, den sich Bund und Hersteller teilen. Eine entsprechende Liste hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, bei der sich die Käufer dann die Prämie in Höhe von 2.000 Euro holen müssen. Wer weiter forscht (siehe Tabelle links), stellt fest, dass beim Kauf einen E-Lkws sogar bis zu 40.000 Euro fließen können – als Zuschuss, wohlgemerkt.
Die Tabelle zeigt einen Ausschnitt aus den aktuellen Förderprogrammen und beschränkt sich aus Platzgründen auf die wichtigsten und interessantesten Förderprogramme von Bund und Ländern. Die Angaben in der Tabelle haben den Stand Anfang Mai 2019.
Text:
Stefan Buhren /
handwerksblatt.de
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